Aggregierte Krankengeschichten bei Covid-19-Geimpften und -Impfgeschädigten
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wie Sie schon zu meiner Anfrage FDS-242003 zutreffend festgestellt haben, ist die Interpretation der dort angefragten Daten nicht leicht. Dies hat einige Debatten ausgelöst, weswegen ich gerne noch folgende weiter gehende Anfrage stellen möchte. Es geht um folgende Versichertenmengen:
Versichertenmenge A.2021Q2 ist die Menge aller Versicherten, für die 2021, Quartal 2, (mindestens) einmal ICD U11.9 abgerechnet wurde.
A.2021Q3 ist die Menge aller Versicherten, für die 2021, Quartal 3, (mindestens) einmal ICD U11.9 abgerechnet wurde.
A.2021Q4 ist die Menge aller Versicherten, für die 2021, Quartal 4, (mindestens) einmal ICD U11.9 abgerechnet wurde.
Versichertenmenge B.2021Q1 ist die Menge aller Versicherten, für die 2021, Quartal 1, mindestens einer der ICD-Codes von U12.9, T88.1, T88.0 oder Y59.9 an die TK übermittelt wurde.
analog bis B.2021Q4.
Bitte listen Sie für jede der sieben vorstehend definierten Versichertenmengen alle ICD-Codes und deren Häufigkeit auf, aufgeschlüsselt nach den Quartalen von 2018 bis heute. Ich möchte gewissermßen statistische Krankengeschichten sehen, einmal von Versicherten, die sich zu verschiedenen Zeiten haben impfen lassen und einmal von Versicherten, die zu verschiedenen Zeiten wegen Impfnebenwirkungen in Behandlung waren.
Bitte geben Sie auch die Größen der einzelnen Versichertenmengen an.
Meine frühere Anfrage FDS-242003 wurde erfolgreich von Carsten Redeker der Abteilung "Ambulante Leistungssteuerung und Verträge (AV)" beantwortet. Bitte leiten Sie meine Anfrage wieder dorthin.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum23. August 2022
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27. September 2022
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