Synopse des "Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften"

- die Synopse des "Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften"

=> in elektronischer Form

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. August 2022
  • Frist
    27. September 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Synopse des "Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften" [#257681]
Datum
24. August 2022 09:02
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Synopse des "Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften" => in elektronischer Form
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257681/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> die anliegende Eingangsbestätigung übersende ich zu Ihrer Kenntnis. Mit …
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
EB - Synopse des "Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften" [#257681]
Datum
24. August 2022 10:58
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> die anliegende Eingangsbestätigung übersende ich zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
301-43.03.05/02-2-5674/22 Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Bestätigung. Grundsätzlich könn…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EB - Synopse des "Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften" [#257681]
Datum
24. August 2022 11:31
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
301-43.03.05/02-2-5674/22 Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Bestätigung. Grundsätzlich können wir gerne so verfahren. Ich weise aber darauf hin, dass wir mit den 3 Anträgen schnell über die Schwelle der "einfachen" Anfragen kommen könnten. Daher bitte ich (allein) bezüglich des Aufwands um getrennte Betrachtung der Anträge. Falls es für Sie jedoch den Gesamtaufwand mindert (und das ist sicher das Wichtigste für Alle), können Sie die Anträge jedoch gerne gemeinsam bescheiden und beantworten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257681/
<< Anfragesteller:in >>
Änderung Gesetzesbegründung § 48 Abs. 4 (Reform GO NRW) [#257681] Im Themenzusammenhang von 301-43.03.05/02-2-5674…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Änderung Gesetzesbegründung § 48 Abs. 4 (Reform GO NRW) [#257681]
Datum
26. August 2022 13:49
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
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Im Themenzusammenhang von 301-43.03.05/02-2-5674/22 Sehr << Anrede >> erlauben Sie mir bitte folgende Bürgeranfrage (kein Antrag nach IFG): Wieso ist der Teil der Begründung zum § 48 Abs. 4 entfallen, der die rechtliche Bedeutung der Änderung klarstellt? Gemeint ist, dass der Gesetzesentwurf im Dezember (siehe angehängter Screenshot) noch klargestellt hatte, dass die Änderung ein Streaming auch "normaler" Sitzungen außerhalb von Ausnahmesituationen per Hauptsatzung erlauben könne und dies sogar heutzutage geboten ist. Dies ist aus der Begründung entfallen. Die Gesetzesänderung selbst ist jedoch weiterhin so enthalten. Was gilt denn nun und wieso ist diese sehr klare und hilfreiche Begründung nicht mehr enthalten? Gesetzesentwurf 15.12.2021: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6205.pdf Gesetzesentwurf 18.01.2022 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-16295.pdf Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - begruendung-dez.png Anfragenr: 257681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257681/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Änderung Gesetzesbegründung § 48 Abs. 4 (Reform GO NRW) [#257681] Sehr << Anrede >> ergänzend und…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Änderung Gesetzesbegründung § 48 Abs. 4 (Reform GO NRW) [#257681]
Datum
26. August 2022 14:02
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
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Sehr << Anrede >> ergänzend und als Grundlage für meine Bürgeranfrage sende ich die Gegenüberstellung der Gesetzesbegründungen. Rot markiert sind Unterschiede. Links = Januar 2022, Recht = Dezember 2021. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - screenshot-2022-08-26-140122.png Anfragenr: 257681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257681/
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre IFG-Anträge vom 23. und 24.08.2022 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre o. g. IFG-Anträge überse…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre IFG-Anträge vom 23. und 24.08.2022
Datum
5. September 2022 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre o. g. IFG-Anträge übersende ich Ihnen das beiliegende Beantwortungsschreiben mit der Bitte um Kennitsnahme. Auf Ihre ergänzende Anfrage vom 26.08.2022 komme ich gesondert zurück. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anträge vom 23. und 24.08.2022 [#257681] Im Themenzusammenhang von 301-43.03.05/02-2-5674/22 Sehr &l…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anträge vom 23. und 24.08.2022 [#257681]
Datum
5. September 2022 12:20
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Im Themenzusammenhang von 301-43.03.05/02-2-5674/22 Sehr << Anrede >> ich danke recht herzlich für diese umfassende, bürgerfreundliche und schnelle Beantwortung meiner IFG-Anfragen! Meine Bürgeranfrage vom 26.8.2022 hatte Sie vermutlich erhalten? Ich will nur sichergehen - mit ist klar, dass die Beantwortung noch etwas dauern kann. --------------------------------------------- Ich will als interessierter Bürger darauf hinweisen, dass ich die Entscheidung den § 48 Absatz 2 Satz 6 GO NRW fallen zu lassen, nicht befürworte. Die Nichtöffentlichkeit von Sitzungen wird - so meine Erfahrung - gerne dazu genutzt um kontroverse Themen vor der Öffentlichkeit zu verstecken, obwohl weder das Wohl der Allgemeinheit oder schutzwürdige Interessen Einzelner betroffen wären. Die Änderung wäre daher mehr als willkommen gewesen. Es ist daher aber auch wenig verwunderlich, dass es enorme Gegenwehr gegen diese Regelung gab. Im Schatten lebt es sich immer einfacher. Daher würde ich anregen, dass die GO NRW bei der nächsten Gelegenheit angepasst wird, sodass die Regelung zu Nichtöffentlichkeit der Regelung in anderen Bundesländern entspricht. Aktuell lässt die GO NRW viel Spielraum, welche Themen NÖ sein dürfen. Dies ist nicht überall so. GO NRW lässt hier enormen Spielraum, der sich verfassungsrechtlich kaum rechtfertigen lässt: "Die Sitzungen des Rates sind öffentlich. Durch die Geschäftsordnung kann die Öffentlichkeit für Angelegenheiten einer bestimmten Art ausgeschlossen werden." Ferner sollte die GO NRW so erweitert werden, dass NÖ-Beschlüsse immer veröffentlich werden, sobald sie gefasst wurden. Aktuell wird hier den Bürgermeistern enormer Spielraum eingeräumt (siehe § 52). Ich weise an dieser Stelle auch darauf hin, dass die NÖ-Beschlüsse (als "Beratungsergebnis") ohnehin durch das IFG NRW angefragt werden könnten. Daher würde sich rechtlich nichts verändern. ------ So stattdessen BayGO: Art. 52 "Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. " GemO (BW): § 35 "Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen" GemO (RLP): § 35: "Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder die Beratung in nicht öffentlicher Sitzung aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner erforderlich ist. " NKomVG (Niedersachen): § 52 "Die Sitzungen der Vertretung sind öffentlich, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern. " ThürKO: § 40 "Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegenstehen. " SächsGemO: § 37 "Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich, sofern nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner eine nichtöffentliche Verhandlung erfordern." Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257681/
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Bürgeranfrage: Änderung Gesetzesbegründung § 48 Abs. 4 (GE Digitalsitzungen) Sehr << Antragsteller:in &…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Bürgeranfrage: Änderung Gesetzesbegründung § 48 Abs. 4 (GE Digitalsitzungen)
Datum
6. September 2022 13:40
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre u. g. Frage nach dem Grund für das Entfallen der von Ihnen bezeichneten Passage aus der Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften nach der Verbändeanhörung. Bei dem von Ihnen angesprochenen Umstand handelt es sich um eine Kürzungsentscheidung im Rahmen der Schlussredaktion. Die dort angestellten Erwägungen sind jedoch weiterhin zutreffend. Dabei erlaube ich mir zugleich den Hinweis, dass für die Bedeutung der geänderten Vorschrift in erster Linie der Wortlaut, nicht die Begründung maßgeblich sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Bürgeranfrage: Änderung Gesetzesbegründung § 48 Abs. 4 (GE Digitalsitzungen) [#257681] Sehr << Anre…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bürgeranfrage: Änderung Gesetzesbegründung § 48 Abs. 4 (GE Digitalsitzungen) [#257681]
Datum
6. September 2022 13:53
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Ich bitte im Rahmen des IFG NRW um elektronische Zusendung von Unterlagen/Nachrichtenverkehr bezüglich dieser redaktionellen Kürzungsentscheidung - insbesondere zu den Gründen/Hintergründen. ----- Unabhängig davon will ich kurz darauf hinweisen, dass diese Kürzung für erhebliche Verwirrung in den Kommunen sorgt. Ich habe in zwei verschiedenen Städten Kontakt mit Entscheidern gehabt. Einmal einem Fraktionsvorsitzenden einer Großstadt; ein anderes Mal ein Mitarbeiter des Hauptamtes einer Kleinstadt. In beiden Fällen herrscht extreme Verunsicherung, was das Gesetz nun ermöglicht. Kurz: So richtig glauben wollte man mir nicht, dass die Hauptsatzung nun endlich das Streaming ohne großen Mehraufwand von Sitzungen ermöglicht - auch wenn nicht alle Ratsmitglieder zustimmen. Daher möchte ich unbedingt anregen, dass Ihr Ministerium hier aufklärt und die Rechtslage klar erläutert. Z.B. über einen Erlass an die Bezirksregierungen, die diesen an die Kommunen weiterleiten sollen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257681/
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr IFG-Antrag vom 06.09.2022 - Änderung Gesetzesbegründung § 48 Abs. 4 (GE Digitalsitzungen) [#257681] Sehr <…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 06.09.2022 - Änderung Gesetzesbegründung § 48 Abs. 4 (GE Digitalsitzungen) [#257681]
Datum
19. September 2022 08:56
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> den beigefügten Bescheid übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Ihre Klarstellungs- und Erläuterungsanregung hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Rechtslage ist vermerkt und wird geprüft. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Livestreaming von Ratssitzungen [#257681] Hallo << Antragsteller:in >> gibt es inzwischen Dokumente/F…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Livestreaming von Ratssitzungen [#257681]
Datum
27. Oktober 2022 13:28
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
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Hallo << Antragsteller:in >> gibt es inzwischen Dokumente/FAQ etc. auf die ich die Kommunen hinweisen kann? Sie sehen z.B. hier (Seite 20 der Präsentation), dass der § 48 grundlegend missinterpretiert wird. Dies ist konkrete Folge der Änderung der Gesetzesbegründung. Ich bitte daher mit Nachdruck um Richtigstellung, damit die Gesetzesänderung auch die Wirkung entfalten kann, sofern es dafür eine Ratsmehrheit gibt. "Aus den Regelungen der §§ 47a Abs. 5 sowie § 48 Abs. 4 GO NRW kann konkludent keine pauschale Legitimation für ein Livestreaming abgeleitet werden." https://stadt-paderborn.rim.gkdpb.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWt75UNk_ugrGZPv_rhcZYuCBGtEyqfqlq2GhHOq2SzS/20220816_-_Praesentation_digitale_und_hybride_Sitzungen.pdf Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257681/
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AW: Livestreaming von Ratssitzungen [#257681] Sehr << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen für Ihre Zu…
Sehr << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift vom 27.10.2022 betreffend die Auslegung von § 48 Abs. 4 GO NRW. Ihren Hinweis haben wir zur Kenntnis genommen, auch wenn die Präsentation u. E. eine eindeutige Interpretation nicht zulässt. Auf weitergehende Veröffentlichungen meines Hauses dazu kann ich aktuell nicht verweisen. Es wird davon ausgegangen, dass die Gesetzesänderung zeitnah auch z. B. in der Kommentarliteratur, Mustersatzungen etc. nachvollzogen wird, sodass sich daraus ergänzende Auslegungshinweise ergeben dürften. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Livestreaming von Ratssitzungen [#257681] Hallo << Antragsteller:in >> Ich danke recht herzlich f…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Livestreaming von Ratssitzungen [#257681]
Datum
2. November 2022 10:13
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Antragsteller:in >> Ich danke recht herzlich für die schnelle Antwort. Zusammen mit dem Protokoll zeigt sich dass die Stadt Paderborn die Änderung so auffasst, dass sich an der Rechtslage für Livestreams nichts geändert hat. In der Folge werden nun alle Ratsmitglieder befragt und falls es dort zu viele Verweigerungen gibt, lohne sich das Livestreaming nicht wegen des Aufwands. Im Grunde also alles wie zuvor da man davon ausgeht dass §48 keine Rechtsgrundlage nach DSGVO bildet. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich die Kommunen an Ihr Ministerium verweisen kann? Gibt es eine konkrete EMail/Telefonnummer die ich mitteilen könnte? Danke! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257681/
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Livestreaming von Ratssitzungen [#257681] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfr…
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 2. November 2022. Zwischenzeitlich habe ich die kommunalen Spitzenverbände in NRW über die hier vertretene Rechtsauffassung zu § 48 Abs. 4 S. 2 GO NRW n. F. informiert und um Berücksichtigung in der dortigen Beratung gebeten. Ich gehe davon aus, dass dies zu einer Vereinheitlichung der Auslegung der Vorschrift beitragen wird und Ihrem Anliegen damit Rechnung getragen ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Livestreaming von Ratssitzungen [#257681] Hallo << Antragsteller:in >> Für Ihre Offenheit und das…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Livestreaming von Ratssitzungen [#257681]
Datum
14. November 2022 17:19
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Antragsteller:in >> Für Ihre Offenheit und das Engagement bedanke ich mich! Ist es möglich, dass Sie mir diese Information die Sie versandt haben als Durchschrift (digital reicht) zukommen lassen können? Mit besten Dank und freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257681/
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WG: Livestreaming von Ratssitzungen [#257681] Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie eine um …
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Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie eine um personenbezogene Daten und für diese Angelegenheit irrelevante Teile gekürzte Durchschrift der von Ihnen angesprochenen E-Mail. Wir betrachten die Angelegenheit damit nunmehr als abschließend erledigt und bitten höflich, von weiteren Nachfragen in gleicher Angelegenheit abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Livestreaming von Ratssitzungen [#257681] Hallo << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir d…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Livestreaming von Ratssitzungen [#257681]
Datum
15. November 2022 11:55
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir doch den vollständigen E-Mail-Verlauf (d.h. vollständige Anfrage des StGB sowie Antwort mitsamt "irrelevantem" Teil). Ich gehe davon aus, dass mich auch die anderen Detailfragen in der Angelegenheit interessieren würden. Personenbezogene Daten können Sie - sofern es die Bearbeitung des Antrags erleichtert - weiterhin schwärzen. Sofern es der Bearbeitung dienlich ist, verstehen Sie diese Anfrage als neuen Antrag nach IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257681/
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: WG: Livestreaming von Ratssitzungen [#257681] Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um eindeutige…
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um eindeutige Klarstellung, ob Ihre untenstehende E-Mail als IFG-Antrag zu verstehen ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, bitte ich um Verständnis, dass ich die Angelegenheit hiermit als erledigt betrachte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Livestreaming von Ratssitzungen [#257681] Sehr << Anrede >> es handelt sich um einen Antrag n…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Livestreaming von Ratssitzungen [#257681]
Datum
16. November 2022 10:28
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es handelt sich um einen Antrag nach dem IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257681/
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Informationsfreiheitsgesetz NRW - Ihr Antrag vom 17.11.2022 Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes …
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz NRW - Ihr Antrag vom 17.11.2022
Datum
29. November 2022 09:49
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben übersende ich zu Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Informationsfreiheitsgesetz NRW - Ihr Antrag vom 17.11.2022 [#257681] Sehr << Anrede >> ich danke…
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AW: Informationsfreiheitsgesetz NRW - Ihr Antrag vom 17.11.2022 [#257681]
Datum
29. November 2022 09:53
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke ganz recht herzlich für die Information sowie Ihr Bemühen in dieser Sache! Ich verbleibe mit besten Dank und freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257681/