Fahrbahnbenutzungsverbot Kreuzung Max Brauer Allee / Holstenstraße

Straßenbaubehördliche Anordnung eines Fahrbahnbenutzungsverbots für den Radverkehr in einer Baustelle an der Kreuzung Holstenstraße/Max-Brauer-Allee und angrenzenden Straßen und ggf. vorliegende Abwägungsvermerke zu den betreffenden Verkehrszeichen.

Anfang Januar 2022 gab es ausweislich einer Fotodokumentation ein Fahrbahnbenutzungsverbot für den Radverkehr an der Kreuzung Holstenstraße / Max Brauer Allee. Nach einem Hinweis am 10.01.2022 an die Straßenverkehrsbehörde wurde das Fahrbahnbenutzungsverbot unverzüglich aufgehoben, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorlagen. Nach Auskunft der unteren Straßenverkehrsbehörde PK21 vom 17.01.2022 handelte es sich um eine baubehördliche Maßnahme, welche durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer angeordnet wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. August 2022
  • Frist
    27. September 2022
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
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Benjamin Harders
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg Details
Von
Benjamin Harders
Betreff
Fahrbahnbenutzungsverbot Kreuzung Max Brauer Allee / Holstenstraße [#257718]
Datum
24. August 2022 16:43
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Straßenbaubehördliche Anordnung eines Fahrbahnbenutzungsverbots für den Radverkehr in einer Baustelle an der Kreuzung Holstenstraße/Max-Brauer-Allee und angrenzenden Straßen und ggf. vorliegende Abwägungsvermerke zu den betreffenden Verkehrszeichen. Anfang Januar 2022 gab es ausweislich einer Fotodokumentation ein Fahrbahnbenutzungsverbot für den Radverkehr an der Kreuzung Holstenstraße / Max Brauer Allee. Nach einem Hinweis am 10.01.2022 an die Straßenverkehrsbehörde wurde das Fahrbahnbenutzungsverbot unverzüglich aufgehoben, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorlagen. Nach Auskunft der unteren Straßenverkehrsbehörde PK21 vom 17.01.2022 handelte es sich um eine baubehördliche Maßnahme, welche durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer angeordnet wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 257718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257718/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Benjamin Harders << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Benjamin Harders
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
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Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. August 2022 16:43
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrter Herr Harders, gemäß § 13 Abs. 4 HmbTG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz Gebühren, Zinsen…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
Fahrbahnbenutzungsverbot Kreuzung Max Brauer Allee / Holstenstraße [#257718]
Datum
29. August 2022 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

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3,4 KB


Sehr geehrter Herr Harders, gemäß § 13 Abs. 4 HmbTG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz in Verbindung mit der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz in der jeweils geltenden Fassung angesetzt. Im vorliegenden Fall gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag einen gewöhnlichen Prüfaufwand im Sinne der Gebührenordnung erfordern wird. Die Gebühren werden daher 250,00 € betragen. Für die Gebührenerhebung ist ein Adressat erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir mitzuteilen, ob Sie der Adressat für die Übernahme der entsprechenden Gebühren sein werden, sowie Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse. Ich werde dann alles Weitere veranlassen, um Ihnen die angefragten Unterlagen sowie den konkreten schriftlichen Gebührenbescheid zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Harders
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin mit der Erhebung einer Gebühr in Höhe des Auf…
An Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg Details
Von
Benjamin Harders
Betreff
AW: Fahrbahnbenutzungsverbot Kreuzung Max Brauer Allee / Holstenstraße [#257718]
Datum
29. August 2022 14:57
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin mit der Erhebung einer Gebühr in Höhe des Aufwands innerhalb der von der Gebührenordnung vorgegebenen Spannen selbstverständlich einverstanden. Gewöhnlicher Prüfaufwand: 30 € - 250 €. Bitte übersenden Sie die Original-PDF und keine erst ausgedruckten und später wieder eingescannten Dokumente, da hierdurch die Lesbarkeit leiden würde. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 257718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257718/
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrter Herr Haders, anbei finden Sie die Rechnung und die gewünschten Unterlagen. Da die Pläne bzw. die…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
E-Mail 01 | Fahrbahnbenutzungsverbot Kreuzung Max Brauer Allee / Holstenstraße [#257718]
Datum
23. September 2022 09:59
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

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Sehr geehrter Herr Haders, anbei finden Sie die Rechnung und die gewünschten Unterlagen. Da die Pläne bzw. die Unterlagen ziemlich groß sind, erhalten Sie von uns 2 E-Mails. Anbei finden Sie die 1. E-Mail. Ich bitte um Übersendung einer Eingangsbestätigung per E‐Mail. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrter Herr Harders, anbei finden Sie die 2. E-Mail. Ich bitte um Übersendung einer Eingangsbestätigung …
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
E-Mail 02 | Fahrbahnbenutzungsverbot Kreuzung Max Brauer Allee / Holstenstraße [#257718]
Datum
23. September 2022 10:01
Status

Empfangsbestätigung

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2,1 MB
Sehr geehrter Herr Harders, anbei finden Sie die 2. E-Mail. Ich bitte um Übersendung einer Eingangsbestätigung per E‐Mail. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
anbei finden Sie die Rechnung und die gewünschten Unterlagen.
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Fahrbahnbenutzungsverbot Kreuzung Max Brauer Allee / Holstenstraße [#257718]
Datum
23. September 2022
Status
Benjamin Harders
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Im Ergebnis wurde durch den LSBG entgegen der festg…
An Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg Details
Von
Benjamin Harders
Betreff
AW: Fahrbahnbenutzungsverbot Kreuzung Max Brauer Allee / Holstenstraße [#257718]
Datum
23. September 2022 11:54
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
1,7 MB
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Im Ergebnis wurde durch den LSBG entgegen der festgestellten Beschilderung kein Fahrbahnbenutzungsverbot angeordnet. Auf eine Beschwerde über die aufgestellten Zeichen 240 (Anlage) am 10.01.2022 wurden die rechtswidrig aufgestellten Verkehrszeichen per E-Mail am 12.01.2022 durch die Untere Straßenverkehrsbehörde PK21 dem LSBG gemeldet. Aus der Gehweg-Benutzungspflicht für den Radverkehr in der Holstenstraße wurde auf Anregung der unteren Straßenverkehrsbehörde ein Gehweg-Benutzungsverbot für den Radverkehr. Die Fahrbahn durfte nach Aufstellung von Zeichen 254 für die Gehwegfläche in der Holstenstraße und Entfernung der Verkehrszeichen 240 allerdings wieder benutzt werden, da sich die Zeichen ausweislich der Anordnung auf den Gehweg bezogen. Die Anordnung von Umleitungen ist hinsichtlich der Benutzbarkeit der Straßen nicht relevant. Da keine weiteren Anordnungen mitgeschickt wurden, ist davon auszugehen, dass die Verantwortung für die widerrechtlich aufgestellten Verkehrszeichen bei dem beauftragten Dienstleister liegen und die Verkehrszeichen irrtümlich aufgestellt werden. Vor diesem Hintergrund wird festzustellen sein, wie die Überprüfung der korrekten Umsetzung von straßenbaubehördlichen Anordnungen durch die Straßenbaulastträgerin erfolgt. Sie haben eine Gebühr von 250 Euro festgesetzt und damit das obere Ende der Gebührenspanne 30 € bis 250 € für gewöhnlichen Prüfaufwand gewählt. Die Gebührenhöhe erscheint unangemessen hoch. Bitte weisen Sie den tatsächlich erfolgten Aufwand für das Heraussuchen/Schwärzen von 10 PDFs nach und passen Sie Ihre Gebührenrechnung entsprechend an. Gemäß Transparenzgesetz wird vor Bearbeitung der Anfrage der voraussichtlich Aufwand mitgeteilt. Der tatsächliche Aufwand ist allerdings erst nach der Bearbeitung feststellbar. Ich informiere Sie, dass das Verpacken von PDFs in einer ZIP-Datei i.d.R. hinsichtlich der Dateigröße unnötig ist und die weitere Verarbeitung erschwert. Eine Zip-Datei ist erst dann sinnvoll, wenn eine Ordnerstruktur erhalten bleiben soll. Ich würde Ihnen empfehlen künftig den Dateiupload auf fragdenstaat.de zu verwenden oder die PDFs direkt der E-Mail anzuhängen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - holstenstrasse-zeiseweg-ablichtung1-klein.jpg - holstenstrasse-192-klein.jpg - holstenstrasse-zeiseweg-ablichtung2-klein.jpg - holstenstrasse-122-klein.jpg - max-brauer-allee-155-klein.jpg Anfragenr: 257718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257718/

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Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
WG: [EXTERN]-Re: Antrag vom 24.08.2022 gem. HmbTG / HmbUIG / VIG,Fahrbahnbenutzungsverbot Kreuzung Max-Brauer-Alle…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]-Re: Antrag vom 24.08.2022 gem. HmbTG / HmbUIG / VIG,Fahrbahnbenutzungsverbot Kreuzung Max-Brauer-Allee / Holstenstraße
Datum
14. Oktober 2022 14:27
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
openpgp-signature.dat
243 Bytes
Sehr geehrter Herr Harders, für die Bearbeitung Ihres Antrages wurden vom Fachbereich rund 2,5 Stunden Bearbeitungsaufwand für höheren Dienst (103,00 € Honorar je Stunde) zurückgemeldet. Wie mitgeteilt, wurden darüber hinaus anfallende Kosten bislang nicht weiter berücksichtigt. Die tatsächlich entstandenen Kosten liegen somit über der vorgelagerten Kostenschätzung für einen gewöhnlichen Prüfaufwand und über der ursprünglich geschätzten Gebührenhöhe. Sie haben Ihre Zustimmung zur Übernahme der Kosten für einen gewöhnlichen Prüfaufwand erklärt. Der Gebührenbescheid weißt diese Gebühr aus. Ihr Auskunftsersuchen wurde am 23.09.2022 vollumfänglich bedient. – Wir bitten Sie um die Erstattung der Kosten gem. Gebührenbescheid bis zum 22.10.2022. Mit freundlichen Grüßen