Status des Abwicklungsverfahrens der Klimastiftung MV

Sämtliche Weisungen, Dienstanweisungen, Verordnungen, einen etwaig vorhandenen Abwicklungsplan nach SAG sowie sonstigen Dokumente exekutiven Charakters gegenüber der sog. Stiftung Klima- und Umweltschutz MV (im Folgenden: Nordstream2-Stiftung), die die Abwicklung bzw. Auflösung eben derer zum Gegenstand haben.

Sofern Sie diese Dokumente unter Verweis auf die laufende Abwicklung der Nordstream2-Stiftung (noch) nicht veröffentlichen möchten, wollen, können bitte ich hilfsweise um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Ist die geplante Abwicklung der Nordstream2-Stiftung im Zeitplan und wird diese laut derzeitigem Stand - wie in der Erklärung vom 17. Mai 2022 beschlossen - zum 30. September diesen Jahres liquidiert?
2. Konnte die Staatsregierung den Vorstand der Nordstream2-Stiftung zur Aufgabe der unhaltbaren Rechtsauffassung bewegen, die Nordstream2-Stiftung sei analog zu den von Artikel 79 Absatz 3 GG geschützten Grundgesetzartikeln für die Ewigkeit bestimmt und daher unabwickelbar?
3. Wie lautet der Wortlauf des § 266 StGB?
4. Stuft die Staatskanzlei MV den russischen Angriffskrieg und die etwa in Butscha begangenen, russischen Kriegsverbrechen als Staatsterrorismus ein?
4a) Falls ja, wie lautet § 89c StGB?
5. Stuft die Staatskanzlei MV den russischen Angriffskrieg als solchen im Sinne von § 13 VStGB ein und/oder einzelne von der Russischen Föderation begangenen Kriegsverbrechen - wie etwa in Butscha - als solche im Sinne der §§ 8 - 12 VStGB ein?
5a) Falls ja, wie lautet § 129a StGB?
6. An welchem Datum und zu welcher Uhrzeit ist die Anfrage bei der Staatskanzlei MV in einer der Schriftform genügenden Form eingegangen?
7. Hält die Staatskanzlei an der noch vor einem Jahr geäußerten Position fest die US-Sanktionen gegen Nordstream2 würden vor allem dem US-amerikanischen Interesse dienen durch (unkonventionelles) Fracking gewonnenes Erdgas nach Deutschland zu verkaufen und seien rein wirtschaftlicher Natur?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. August 2022
  • Frist
    27. September 2022
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Mail inkl. beigefügter QES Mail, der als Anhang die Anfrage als PDF samt QES beigefügt ist.
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Briefpost
Betreff
Mail inkl. beigefügter QES
Datum
24. August 2022
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
geschwärzt
49,8 KB
Mail, der als Anhang die Anfrage als PDF samt QES beigefügt ist.
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
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Von
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Betreff
Status des Abwicklungsverfahrens der Klimastiftung MV [#257732]
Datum
24. August 2022 18:47
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Weisungen, Dienstanweisungen, Verordnungen, einen etwaig vorhandenen Abwicklungsplan nach SAG sowie sonstigen Dokumente exekutiven Charakters gegenüber der sog. Stiftung Klima- und Umweltschutz MV (im Folgenden: Nordstream2-Stiftung), die die Abwicklung bzw. Auflösung eben derer zum Gegenstand haben. Sofern Sie diese Dokumente unter Verweis auf die laufende Abwicklung der Nordstream2-Stiftung (noch) nicht veröffentlichen möchten, wollen, können bitte ich hilfsweise um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Ist die geplante Abwicklung der Nordstream2-Stiftung im Zeitplan und wird diese laut derzeitigem Stand - wie in der Erklärung vom 17. Mai 2022 beschlossen - zum 30. September diesen Jahres liquidiert? 2. Konnte die Staatsregierung den Vorstand der Nordstream2-Stiftung zur Aufgabe der unhaltbaren Rechtsauffassung bewegen, die Nordstream2-Stiftung sei analog zu den von Artikel 79 Absatz 3 GG geschützten Grundgesetzartikeln für die Ewigkeit bestimmt und daher unabwickelbar? 3. Wie lautet der Wortlauf des § 266 StGB? 4. Stuft die Staatskanzlei MV den russischen Angriffskrieg und die etwa in Butscha begangenen, russischen Kriegsverbrechen als Staatsterrorismus ein? 4a) Falls ja, wie lautet § 89c StGB? 5. Stuft die Staatskanzlei MV den russischen Angriffskrieg als solchen im Sinne von § 13 VStGB ein und/oder einzelne von der Russischen Föderation begangenen Kriegsverbrechen - wie etwa in Butscha - als solche im Sinne der §§ 8 - 12 VStGB ein? 5a) Falls ja, wie lautet § 129a StGB? 6. An welchem Datum und zu welcher Uhrzeit ist die Anfrage bei der Staatskanzlei MV in einer der Schriftform genügenden Form eingegangen? 7. Hält die Staatskanzlei an der noch vor einem Jahr geäußerten Position fest die US-Sanktionen gegen Nordstream2 würden vor allem dem US-amerikanischen Interesse dienen durch (unkonventionelles) Fracking gewonnenes Erdgas nach Deutschland zu verkaufen und seien rein wirtschaftlicher Natur? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257732/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, anbei finden Sie die Faxbestätigung meines Faxgeräts, der Sie einen Teil der von m…
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Von
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Betreff
Entscheidungshilfe: Status des Abwicklungsverfahrens der Klimastiftung MV [#257732]
Datum
24. August 2022 23:59
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
77,1 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei finden Sie die Faxbestätigung meines Faxgeräts, der Sie einen Teil der von mir angefragten Angaben entnehmen können (Datum und Uhrzeit). Mit vorzüglicher Hochachtung << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - faxbestaetigung.pdf Anfragenr: 257732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257732/
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um formlose Bestätigung, dass mein Fax Sie erreicht hat. Mit vorzüglich…
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
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Betreff
Eingangsbestätigung: Status des Abwicklungsverfahrens der Klimastiftung MV [#257732]
Datum
26. August 2022 16:30
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um formlose Bestätigung, dass mein Fax Sie erreicht hat. Mit vorzüglicher Hochachtung Anfragenr: 257732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257732/
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich weise darauf hin, dass ich nun schon bereits eine Woche auf eine formlose Eing…
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
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Betreff
Eingangsbestätigung: Status des Abwicklungsverfahrens der Klimastiftung MV [#257732]
Datum
31. August 2022 00:01
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich weise darauf hin, dass ich nun schon bereits eine Woche auf eine formlose Eingangsbestätigung warte. Hochachtungsvoll << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257732/
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Sehr geehrter Herr Pressesprecher, vielen Dank für die telefonische Bestätigung des Eingangs meiner LIFG Anfrage.…
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Betreff
Eingangsbestätigung: Status des Abwicklungsverfahrens der Klimastiftung MV [#257732]
Datum
1. September 2022 18:13
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrter Herr Pressesprecher, vielen Dank für die telefonische Bestätigung des Eingangs meiner LIFG Anfrage. [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 257732 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Bescheid
Von
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
19. September 2022
Status
Warte auf Antwort
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Anhang
Von
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Via
Briefpost
Betreff
Anhang
Datum
19. September 2022
Status
Warte auf Antwort

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Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Abwicklungsverfahren der Klimastiftung MV Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage. Mittlerweile dürften d…
Von
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Via
Briefpost
Betreff
Abwicklungsverfahren der Klimastiftung MV
Datum
12. Oktober 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage. Mittlerweile dürften die nach dem Informationsfreiheitsgesetz übersandten Unterlagen bei Ihnen eingegangen sein. Sie hatten zudem um die Beantwortung einiger Fragen gebeten. Die von Ihnen abgefragten Rechtsnormen sind im Internet oder in öffentlichen Bibliotheken nachlesbar. Zu Ihren übrigen Fragen kann ich Ihnen folgendes mitteilen: 1. Ist die geplante Abwicklung der Nordstream2-Stiftung im Zeitplan und wird diese laut derzeitigem Stand – wie in der Erklärung vom 17. Mai 2022 beschlossen - zum 30. September diesen Jahres liquidiert? Die Landesregierung hält am Ziel einer Auslösung der Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern fest. Zwischen der Landesregierung und dem Vorstand der Stiftung ist im Mai vereinbart worden, dass dieser zunächst den Geschäftsbetrieb der Stiftung auflöst. Für diesen Schritt wurde Ende September als anzustrebender Termin ins Auge genommen. Die Abwicklung des Geschäftsbetriebs ist aber noch nicht vollständig erfolgt und die Testierung unabhängiger Wirtschaftsprüfer steht noch aus. Sobald dies erfolgt ist, wird die Landesregierung die weiteren Schritte zur Auflösung der Stiftung einleiten. 2. Konnte die Staatsregierung den Vorstand der Nordstream2-Stiftung zur Aufgabe der unhaltbaren Rechtsauffassung bewegen, die Nordstream2-Stiftung sei analog zu den von Art. 79 Abs. 3GG geschützten Grundgesetzartikeln für die Ewigkeit bestimmt und daher unabwickelbar? Mir ist keine Aussage des Stiftungsvorstands bekannt, in dem sich dieser auf Art 79 Abs 3 GG bezieht. Dass die Landesregierung und der Vorstand der Stiftung in dieser Frage unterschiedliche Rechtsauffassungen haben, ist lange bekannt. Die Landesregierung hat zur Klärung der rechtlichen Fragen ein Gutachten bei der Stiftungsrechtlerin Prof. Birgit Weitemeyer in Auftrag gegeben. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass die Stiftung auflösbar und eine solche Auflösung sogar geboten ist. Die Landesregierung wird die in dem Gutachten aufgezeigten Wege zur Auflösung der Stiftung nutzen. 4. Stuft die Staatskanzlei MV den russischen Angriffskrieg und die etwa in Butscha begangenen, russischen Kriegsverbrechen als Staatsterrorismus ein? + 5. Stuft die Staatskanzlei MV den russischen Angriffskrieg als solchen im Sinne von § 13 VStGB ein und/oder einzelne von der Russischen Föderation begangenen Kriegsverbrechen - wie etwa in Butscha - als solche im Sinne der §§ 8 - 12 VStGB ein? Die völkerrechtliche Bewertung von außenpolitischen Vorgängen für die Bundesrepublik Deutschland obliegt der Bundesregierung. Die Ministerpräsidentin hat in einem Interview mit dem ZDF die schrecklichen Ereignisse in Butscha als „Kriegsverbrechen“ bezeichnet. 7. Hält die Staatskanzlei an der noch vor einem Jahr geäußerten Position fest, die US-Sanktionen gegen Nordstream2 würden vor allem dem US-amerikanischen Interesse dienen durch (unkonventionelles) Fracking gewonnenes Erdgas nach Deutschland zu verkaufen und seien rein wirtschaftlicher Natur? Die Landesregierung hat im Februar 2022 die Entscheidung der Bundesregierung unterstützt, die Zertifizierung für die Ostseepipeline auszusetzen und die Erdgasleitung damit nicht in Betrieb zu nehmen. Wir haben erklärt, dass mit dem Wissen von heute die Gründung der Stiftung Klima und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern ein Fehler war. Die amerikanischen Sanktionsdrohungen des Jahres 2020 gegen deutsche Firmen, die sich an einem nach deutschen Recht rechtsstaatlich genehmigten und von der Bundesregierung unterstützten Projekt beteiligt haben, halten wir allerdings unabhängig von ihren Motiven weiterhin für falsch. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Regierungssprecher Schloßstraße 2-4 19053 Schwerin Tel. [geschwärzt]