Radfahranlage - Grevenerstraße

Anfrage an: Stadt Münster

Unterlagen aus denen hervorgeht, wie es zu den jeweiligen Entscheidungen (pro-/kontra Abwägungen, Berücksichtigung des Klimanotstands und der Klimaneutralität 2030) bei der Planung und Durchführung der Bau-/Markierungsarbeiten an der benutzungspflichtigen Radfahranlage (Grevenerstraße: zwischen der Melchersstraße und nordwärts fast bis zum Ring), bzgl.
- Einrichtung neuer Parkplätze
- Wegen der Parkplätze notwendige Verschwenkungen ohne physikalischer Abgrenzung zum angrenzenden Fahrstreifen welches von PKW/LKWs genutzt wird
- Unterbrechung der Rotfärbung im Bereich des Bushaltestelle
- Verengung des Radstreifens und die Aufhebung des VZ 237 kurz vor der Kreuzung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. August 2022
  • Frist
    28. September 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Radfahranlage - Grevenerstraße [#257804]
Datum
25. August 2022 22:30
An
Stadt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen aus denen hervorgeht, wie es zu den jeweiligen Entscheidungen (pro-/kontra Abwägungen, Berücksichtigung des Klimanotstands und der Klimaneutralität 2030) bei der Planung und Durchführung der Bau-/Markierungsarbeiten an der benutzungspflichtigen Radfahranlage (Grevenerstraße: zwischen der Melchersstraße und nordwärts fast bis zum Ring), bzgl. - Einrichtung neuer Parkplätze - Wegen der Parkplätze notwendige Verschwenkungen ohne physikalischer Abgrenzung zum angrenzenden Fahrstreifen welches von PKW/LKWs genutzt wird - Unterbrechung der Rotfärbung im Bereich des Bushaltestelle - Verengung des Radstreifens und die Aufhebung des VZ 237 kurz vor der Kreuzung
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257804 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257804/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Radfahranlage - Grevenerstraße“ vom 25.08.2022…
An Stadt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Radfahranlage - Grevenerstraße [#257804]
Datum
28. September 2022 14:09
An
Stadt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Radfahranlage - Grevenerstraße“ vom 25.08.2022 (#257804) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Stadt Münster
Sehr << Antragsteller:in >> zu den durchgeführten Bau- und Markierungsarbeiten auf der Grevener Straß…
Von
Stadt Münster
Betreff
Radfahranlage - Grevenerstraße [#257804]
Datum
12. Oktober 2022 11:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu den durchgeführten Bau- und Markierungsarbeiten auf der Grevener Straße möchte ich Ihnen im Folgenden gern einige Informationen zukommen lassen. Der Straßenabschnitt der Grevener Straße zwischen Steinfurter Straße und Yorkring war bis 2015 eine der wenigen Hauptverkehrsstraße ohne Radverkehrsanlagen. In 2015 wurde mit der Vorlage V/0126/2015 (https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004038383) als Sofortmaßnahme bis zum Ausbau der Straße die Markierung von Radfahrstreifen auf dem Abschnitt zwischen Steinfurter Straße und Melchersstraße beschlossen und umgesetzt. Die Umgestaltung der Grevener Straße zwischen Steinfurter Straße und Yorkring soll unter Berücksichtigung des Klimanotstandes und der Klimaneutralität 2030, aber auch im Hinblick auf eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität und einer Zusammenführung der beiden Quartiere beidseits der Grevener Straße nicht in dem mit der Vorlage V/0126/2015 beschlossenen Umfang erfolgen. Mit dem Ratsbeschluss zum Antrag A-R/0026/2021 wurde die Verwaltung beauftragt ein Konzept zur gestalterischen Aufwertung des Straßenabschnitts der Grevener Straße zu entwickeln. Hierzu hat im Juli 2021 eine erste Dialogveranstaltung stattgefunden, bei der die Anwohner ihre Gestaltungs- und Entwurfsvorschläge für die Umgestaltung der Straße der Verwaltung für den weiteren Planungsprozess benennen konnten. Auf dieser Grundlage werden derzeit verschiedene Varianten erarbeitet und geprüft. Mit dem Ratsbeschluss A-R/0026/2021 wurde die Verwaltung aber auch beauftragt bis zum Start der Kanalbaumaßnahmen auf der Grevener Straße zwischen Melchersstraße und Yorkring verkehrssichernde Maßnahmen (z.B. temporäre Radfahrstreifen) einzurichten. Die Planung hierzu wurde im Frühjahr 2021 umgesetzt. Mit dem Abschluss der Kanalbaumaßnahme auf diesem Straßenabschnitt wurden die temporären Radfahrstreifen im Juli 2022 erneut markiert. Dabei wurden auf der Ostseite zusätzlich zwei Bereiche für Laden/Liefern markiert und beschildert sowie Fahrradanlehnbügel montiert. Diese Änderung liegt darin begründet, dass den im vergangenen Jahr häufig festzustellenden Halte- und Parkvorgängen auf dem Radfahrstreifen durch Schaffung von entsprechenden Angeboten entgegengewirkt werden soll. Im Bereich der Haltestelle wird entsprechend den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Radfahrstreifen in einen Schutzstreifen umgewandelt und an der Haltestelle ausgesetzt. Damit besteht für den Radverkehr die Möglichkeit unter Beachtung des Verkehrs in den linken Fahrstreifen zu wechseln und an einem haltenden Bus vorbeizufahren. Für den Abschnitt der Auflösung der Radverkehrsanlage wurde daher auch die Rotmarkierung unterbrochen. Vor dem Knotenpunkt Yorkring/Friesenring kann ohne Umbau der Mittelinsel keine zusätzliche Fläche für eine separate Radverkehrsanlage generiert werden. Daher wird der Radfahrstreifen vor dem Knotenpunkt aufgelöst. Die Überplanung dieses Knotenpunktes ist ebenfalls Bestandteil der laufenden Variantenuntersuchung. Die Verwaltung beabsichtigt eine weitere Informationsveranstaltung zu den Planungsvarianten und Prüfergebnissen für die Umgestaltung der Grevener Straße zwischen Steinfurter Straße und Yorkring im kommenden Jahr. Mit freundlichen Grüßen

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