Vorschriften für wettbewerbliche Verfahren bei Grundstücksverkäufen

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

§ 64 (2) der Landeshaushaltsordnung bestimmt: „Für zu erwerbende oder zu veräußernde Grundstücke ist eine Wertermittlung aufzustellen.“

Als ich nach der Wertermittlung für das Elbtower-Grundstück fragte, schrieb mir die HafenCity Hamburg GmbH am 19. Oktober 2021 (siehe die gesamte Korrespondenz hier: https://fragdenstaat.de/a/218398):

„Ein Wertgutachten für das Elbtower-Grundstück liegt nicht vor und war auch nicht erforderlich. Zur Preisermittlung gibt es zwei Wege: Die Erstellung eines Wertgutachtens oder die Grundstücksvergabe im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens. Das Elbtower-Grundstück wurde im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens, genauer mittels eines sog. Konzept-Preis-Verfahrens, ausgeschrieben.“

Ich beantrage Zugang zu den Dokumenten, in denen die Anwendung des wettbewerblichen Verfahrens geregelt ist. In der Landeshaushaltsordnung konnte ich dazu nichts finden. Mein Antrag bezieht sich auf Dokumente mit relevanten Rechtsvorschriften, aber auch auf interne Anweisungen und Anleitungen, wie das wettbewerbliche Verfahren zu gestalten ist.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. August 2022
  • Frist
    1. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
Peter Schönberger
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, § 64 (2) der Landeshaus…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
Vorschriften für wettbewerbliche Verfahren bei Grundstücksverkäufen [#257915]
Datum
28. August 2022 07:16
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, § 64 (2) der Landeshaushaltsordnung bestimmt: „Für zu erwerbende oder zu veräußernde Grundstücke ist eine Wertermittlung aufzustellen.“ Als ich nach der Wertermittlung für das Elbtower-Grundstück fragte, schrieb mir die HafenCity Hamburg GmbH am 19. Oktober 2021 (siehe die gesamte Korrespondenz hier: https://fragdenstaat.de/a/218398): „Ein Wertgutachten für das Elbtower-Grundstück liegt nicht vor und war auch nicht erforderlich. Zur Preisermittlung gibt es zwei Wege: Die Erstellung eines Wertgutachtens oder die Grundstücksvergabe im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens. Das Elbtower-Grundstück wurde im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens, genauer mittels eines sog. Konzept-Preis-Verfahrens, ausgeschrieben.“ Ich beantrage Zugang zu den Dokumenten, in denen die Anwendung des wettbewerblichen Verfahrens geregelt ist. In der Landeshaushaltsordnung konnte ich dazu nichts finden. Mein Antrag bezieht sich auf Dokumente mit relevanten Rechtsvorschriften, aber auch auf interne Anweisungen und Anleitungen, wie das wettbewerbliche Verfahren zu gestalten ist. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger Anfragenr: 257915 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257915/ Postanschrift Peter Schönberger << Adresse entfernt >>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Schönberger, in der Finanzbehörde liegen die erbetenen Dokumenten, in denen die Anwendung des …
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- Vorschriften für wettbewerbliche Verfahren bei Grundstücksverkäufen [#257915]
Datum
9. September 2022 14:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, in der Finanzbehörde liegen die erbetenen Dokumenten, in denen die Anwendung des wettbewerblichen Verfahrens geregelt ist, nicht vor. Wir ermitteln, wer hier der richtige Ansprechpartner ist und geben Ihnen zeitnah eine Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Finanzbehörde Hamburg
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 28.08.2022 Sehr geehrter Herr Schönberger, die …
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 28.08.2022
Datum
15. September 2022 10:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schönberger, die Finanzbehörde hat Ihre Anfrage geprüft. Die erbetenen Dokumente, in denen die Anwendung des wettbewerblichen Verfahrens geregelt ist, können nicht zur Verfügung gestellt werden, weil sie hier nicht vorliegen. Wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber mit einer neuen Anfrage an den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen. Mit freundlichen Grüßen
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Schönberger, die Grundstücksvergabe der Freien und Hansestadt Hamburg richtet sich grundsätzli…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- Vorschriften für wettbewerbliche Verfahren bei Grundstücksverkäufen [#257915]
Datum
28. September 2022 14:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, die Grundstücksvergabe der Freien und Hansestadt Hamburg richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des auch im Internet veröffentlichten Europarechts, Bundesrechts und Landesrechts (EU-Recht - EUR-Lex (europa.eu)<https://eur-lex.europa.eu/homepage.html>, www.bgbl.de<http://www.bgbl.de> und www.hamburg.de<http://www.hamburg.de>). Es entspricht der gängigen Praxis der FHH, dass der Wert eines Grundstücks durch ein Verkehrswertgutachten oder durch die Durchführung eines sog. Bieterverfahrens ermittelt werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger
Sehr geehrte Damen und Herren, darf ich aus Ihrer Antwort schließen, dass bezüglich der Ausgestaltung des sogenan…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
AW: [EXTERN]- Vorschriften für wettbewerbliche Verfahren bei Grundstücksverkäufen [#257915]
Datum
3. Oktober 2022 17:24
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, darf ich aus Ihrer Antwort schließen, dass bezüglich der Ausgestaltung des sogenannten Bieterverfahrens keine internen Anweisungen oder Anleitungen existieren. Falls doch, bitte ich um deren Übermittlung. Danke im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Peter Schönberger Anfragenr: 257915 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257915/

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Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihr Verständnis ist richtig, es gibt beim Landesbetrieb für Immobilienmanagement …
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]- Vorschriften für wettbewerbliche Verfahren bei Grundstücksverkäufen [#257915]
Datum
20. Dezember 2022 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihr Verständnis ist richtig, es gibt beim Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen keine internen Anleitungen für die genaue Ausgestaltung des Bieterverfahrens. Im Übrigen verweisen wir auf den Beschluss der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 23.02.2018, der von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen am 30.04.2018 auf dem Transparenzportal veröffentlicht wurde (Az.: PL620.00-7). Mit freundlichen Grüßen