EBM Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006), beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816)

Mich interessiert die Frage, wie oft die Abrechnungsnummer (EBM) für die labortechnische Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006) in den Jahren 2017 bis zum 2. Quartal 2022 deutschlandweit abgerechnet wurde und wie oft der Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816) auch deutschlandweit abgerechnet wurde – jeweils quartalsmäßig aufgeführt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. August 2022
  • Frist
    1. Oktober 2022
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Lutz Hornung
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mich interessiert…
An Kassenärztliche Bundesvereinigung Details
Von
Lutz Hornung
Betreff
EBM Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006), beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816) [#257940]
Datum
28. August 2022 18:11
An
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mich interessiert die Frage, wie oft die Abrechnungsnummer (EBM) für die labortechnische Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006) in den Jahren 2017 bis zum 2. Quartal 2022 deutschlandweit abgerechnet wurde und wie oft der Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816) auch deutschlandweit abgerechnet wurde – jeweils quartalsmäßig aufgeführt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lutz Hornung Anfragenr: 257940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257940/
Mit freundlichen Grüßen Lutz Hornung

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Lutz Hornung
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „EBM Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H…
An Kassenärztliche Bundesvereinigung Details
Von
Lutz Hornung
Betreff
AW: EBM Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006), beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816) [#257940]
Datum
1. Oktober 2022 08:50
An
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „EBM Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006), beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816)“ vom 28.08.2022 (#257940) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lutz Hornung