Begründung Differenz Schätzung und Kaufpreis Bildungswerkstatt Bigge

Die Begründung für die Differenz von -45.000 € zwischen dem in der Kaufpreisschätzung vom 19. Januar 2021 ermittelten Kaufpreis von 195.000 € und dem vereinbarten Kaufpreis im betreffenden Kaufvertrag vom 19 März 2021 von 150.000 € bezüglich der 'Bildungswerkstatt Bigge'.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. August 2022
  • Frist
    1. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
Christoph Köster
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Olsberg Details
Von
Christoph Köster
Betreff
Begründung Differenz Schätzung und Kaufpreis Bildungswerkstatt Bigge [#257951]
Datum
28. August 2022 22:16
An
Kommunalverwaltung Olsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Begründung für die Differenz von -45.000 € zwischen dem in der Kaufpreisschätzung vom 19. Januar 2021 ermittelten Kaufpreis von 195.000 € und dem vereinbarten Kaufpreis im betreffenden Kaufvertrag vom 19 März 2021 von 150.000 € bezüglich der 'Bildungswerkstatt Bigge'.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Köster Anfragenr: 257951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257951/ Postanschrift Christoph Köster << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Köster
Kommunalverwaltung Olsberg
Sehr geehrter Herr Köster, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsge…
Von
Kommunalverwaltung Olsberg
Betreff
Begründung Differenz Schätzung und Kaufpreis Bildungswerkstatt Bigge [#257951]
Datum
30. August 2022 12:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Köster, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 28.08.2022. Nach erfolgter Prüfung Ihres Antrages werde ich Ihnen umgehend meine Entscheidung auf Zugang der Information mitteilen. Der Antrag wird unter Aktenzeichen IFG-14-2022 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Olsberg
Sehr geehrter Herr Köster, die Differenz von der Kaufpreisschätzung zum endgültigen Kaufpreis ergibt sich durch z…
Von
Kommunalverwaltung Olsberg
Betreff
Begründung Differenz Schätzung und Kaufpreis Bildungswerkstatt Bigge [#257951]
Datum
16. September 2022 12:33
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Köster, die Differenz von der Kaufpreisschätzung zum endgültigen Kaufpreis ergibt sich durch zusätzliche Verkaufskonditionen (s. §§ 5 - 9 des Kaufvertrages), die zwischen den Vertragsparteien zu Lasten des Käufers vereinbart wurden. Dies sind: 1. Das Gebäude wird im derzeitigen Zustand übergeben. Der Käufer kann keine Ersatzansprüche geltend machen, wenn beim Abriss höhere Aufwendungen aufgrund von Schadstofffunden - sei es durch gesonderten Rückbau oder durch höhere Entsorgungskosten - entstehen; 2. Kosten für Notar und für weitere anfallende Kosten eines Vermessers (z.B. amtlicher Lageplan zur Eintragung von Baulasten) sowie Kosten für etwaige Genehmigungen; 3. Neuregelung der Baulasten (für z.B. Feuerwehrzufahrt und Abstandsflächen); 4. Kosten für Medientrennung zwischen dem abzureißenden Gebäudeteil und der verbleibenden Grundschule (Wasser, Abwasser, Strom, IT/Telekommunikation, Blitzschutz); 5. die Anpassung der Fassade des Grundschulgebäudes, d.h. des Mauerwerks ohne Außenputz sowie ggf. erforderliche statische Ertüchtigung; 6. Demontage des vorhandenen Vordaches und Übergabe der noch verwendbaren Stahlbauteile an die Stadt Olsberg; 7. Abriss der gesamten Bildungswerkstatt einschl. Wohnungen; 8. Abgrenzung Schulhof zum "neuen Innenhof" der Elisabeth-Klinik durch eine Zaunanlage in einer Länge von rd. 11 m; 9. Einholung sämtlicher bauordnungsrechtlicher Genehmigungen für den Abriss; 10. Verlegung des vorhandenen Kanals für die Grundschule (ca. 50 m). Mit freundlichen Grüßen