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Erlass zur Förderung von Planungsleistungen zur Bildung eines Planungsvorrates

den Erlass (vom 15.7.2022) über die Zuwendungen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Planungsleistungen zur Bildung eines Planungsvorrates 2022 zusammen mit den priorisierten Projektlisten der angemeldeten SPNV-Maßnahmen der Verkehrsverbünde NVR, NWL und VRR.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. August 2022
  • Frist
    1. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erlass zur Förderung von Planungsleistungen zur Bildung eines Planungsvorrates [#257954]
Datum
28. August 2022 22:47
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Erlass (vom 15.7.2022) über die Zuwendungen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Planungsleistungen zur Bildung eines Planungsvorrates 2022 zusammen mit den priorisierten Projektlisten der angemeldeten SPNV-Maßnahmen der Verkehrsverbünde NVR, NWL und VRR.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257954 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257954/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erlass zur Förderung von Planungsleistungen zu…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erlass zur Förderung von Planungsleistungen zur Bildung eines Planungsvorrates [#257954]
Datum
1. Oktober 2022 04:54
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erlass zur Förderung von Planungsleistungen zur Bildung eines Planungsvorrates“ vom 28.08.2022 (#257954) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese befindet sich aktuell in Bearbeitung…
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Erlass zur Förderung von Planungsleistungen zur Bildung eines Planungsvorrates [#257954]
Datum
5. Oktober 2022 14:52
Status
Warte auf Antwort
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14,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese befindet sich aktuell in Bearbeitung. Da im Laufe des Verfahrens die Zustellung oder Bekanntgabe eines Bescheids erforderlich sein kann, möchte ich Sie bitten mir eine ladungsfähige Anschrift zu nennen. Ohne diese kann Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet werden. [Signatur Ukraine] Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], da ich ab heute leider einige Zeit im Ausland verweilen werde und nicht erreichbar bin, wird d…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Erlass zur Förderung von Planungsleistungen zur Bildung eines Planungsvorrates [#257954]
Datum
5. Oktober 2022 20:23
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], da ich ab heute leider einige Zeit im Ausland verweilen werde und nicht erreichbar bin, wird die weitere Bearbeitung der Anfrage [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) übernehmen. [geschwärzt], [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> zur Bescheidung eines Antrags nach dem IFG ist es erforderlich, dass ein…
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: Erlass zur Förderung von Planungsleistungen zur Bildung eines Planungsvorrates [#257954]
Datum
10. Oktober 2022 16:05
Status
Anfrage abgeschlossen
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14,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> zur Bescheidung eines Antrags nach dem IFG ist es erforderlich, dass eine ladungsfähige Adresse des Antragstellers bekannt ist. Die Adresse einer dritten Person ist dagegen nicht ausreichend. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags bitte ich Sie daher, mir Ihre derzeitige Meldeadresse mitzuteilen, hierbei kann es sich auch um eine Adresse im Ausland handeln. Sofern Ihrem Antrag entsprochen wird und eine Gebührenpflicht nicht besteht, wird die Zusendung der beantragten Unterlagen voraussichtlich per Mail erfolgen. [Signatur Ukraine] Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], da [geschwärzt], wie bereits von Ihm beschrieben, sich unerreichbar im Ausland befindet, sollt…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Erlass zur Förderung von Planungsleistungen zur Bildung eines Planungsvorrates [#257954]
Datum
10. Oktober 2022 17:57
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], da [geschwärzt], wie bereits von Ihm beschrieben, sich unerreichbar im Ausland befindet, sollte ich diesen Antrag fortführen. Wenn meine ladungsfähige Adresse nicht ausreichend oder eine umschreibung des Antrags nicht möglich ist, so bitte ich Sie, den IFG Antrag von [geschwärzt] einzustellen. Dann werde ich zeitnah einen eigenen, wortgleichen Antrag einreichen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 257954 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre unten stehende E-Mail genügt den Anforderungen des IFG an einen for…
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Erlass zur Förderung von Planungsleistungen zur Bildung eines Planungsvorrates [#257954]
Datum
25. Oktober 2022 15:04
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre unten stehende E-Mail genügt den Anforderungen des IFG an einen formlosen Antrag. Die angeforderten Informationen werden Ihnen anliegend zur Verfügung gestellt. [Signatur Ukraine] Mit freundlichen Grüßen