Verfahrenseinstellungen nach Aussageverweigerung von Fahrzeughaltern

Leider konnte ich auch nach Recherche die gesuchten Zahlen nicht finden, daher möchte ich für die Kalenderjahre 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 anfragen:

(1) Wie viele Anzeigen gegen unbekannte LenkerInnen von Fahrzeugen nach einem Vergehen im aktiven Straßenverkehr lagen der Staatsanwaltschaft in dem jeweiligen Kalenderjahr vor?

(2) Bei wie vielen dieser Anzeigen (1) war nur das vollständige Nummernschild des Tatfahrzeuges, aber keine Beschreibung der LenkerIn bekannt?

(3) In wie vielen der in (2) gestellten Anzeigen wurde ein Ermittlungsverfahren zur Ermittlung der FahrzeuglenkerIn gestartet?

(4) Wie viele der gestarteten Ermittlungsverfahren (3) wurden eingestellt, nachdem der/die FahrzeughalterIn von dem Recht der Aussageverweigerung bzw. Zeugnisverweigerung genommen hat oder sich nicht mehr an den/die FahrerIn erinnert.

(5) In wie vielen dieser Fälle (4) wurde das Führen eines Fahrtenbuches angeordnet.

Ergebnis der Anfrage

(Stand Dezember 2022) Bisher ist noch keine Reaktion auf meine Anfrage von Seiten der Staatsanwaltschaft erfolgt. Auch auf die Schreiben des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, den ich zur Vermittlung im November gebeten habe, wurde noch nicht reagiert.
(Stand Januar 2022) Nach dem Ablehnungsschreiben zu der Anfrage habe ich ein sehr nettes Telefonat mit der Bearbeiterin in der Staatsanwaltschaft Düsseldorf geführt, die mir einerseits die Problematik bei der Erstellung der Antworten auf meine Frage erläutert hat und mit der ich über konkrete Möglichkeiten sprechen konnte, wie und wohin ich die Anfragen stellen muss, um die gewünschten Informationen bzw. einen Teil davon, tatsächlich auch zu erhalten. Etwas verwundert war ich über den Passus, dass ich das LDI hinzuziehen könnte, was ich ja bereits anderthalb Monate vorher schon getan hatte ...
Das Hauptproblem ist, dass eine solche Statistik nicht vorliegt und systembedingt wohl auch nicht erstellt werden kann. Gleichzeitig betrifft die Auflage der Fahrtenbücher wiederum nicht die Staatsanwaltschaft, da diese von einer anderen Behörde auferlegt werden. Somit muss die Anfrage unterteilt an verschiedene Behörden gestellt werden, um an die gewünschten Informationen zu kommen. Hier konnte mir die Sachbearbeiterin gut weiterhelfen, so dass ich eine entsprechende Anfrage an die entsprechende Behörde stellen kann.
Dies werde ich nach etwas Vorabinformation zu den Zuständigkeiten der weiteren Fragen in neuen Anfragen noch einmal versuchen.

Insgesamt war das Gespräch mit der Bearbeiterin sehr konstruktiv, zielführen und durchweg freundlich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. August 2022
  • Frist
    1. Oktober 2022
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatsanwaltschaft Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfahrenseinstellungen nach Aussageverweigerung von Fahrzeughaltern [#257960]
Datum
29. August 2022 07:24
An
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Leider konnte ich auch nach Recherche die gesuchten Zahlen nicht finden, daher möchte ich für die Kalenderjahre 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 anfragen: (1) Wie viele Anzeigen gegen unbekannte LenkerInnen von Fahrzeugen nach einem Vergehen im aktiven Straßenverkehr lagen der Staatsanwaltschaft in dem jeweiligen Kalenderjahr vor? (2) Bei wie vielen dieser Anzeigen (1) war nur das vollständige Nummernschild des Tatfahrzeuges, aber keine Beschreibung der LenkerIn bekannt? (3) In wie vielen der in (2) gestellten Anzeigen wurde ein Ermittlungsverfahren zur Ermittlung der FahrzeuglenkerIn gestartet? (4) Wie viele der gestarteten Ermittlungsverfahren (3) wurden eingestellt, nachdem der/die FahrzeughalterIn von dem Recht der Aussageverweigerung bzw. Zeugnisverweigerung genommen hat oder sich nicht mehr an den/die FahrerIn erinnert. (5) In wie vielen dieser Fälle (4) wurde das Führen eines Fahrtenbuches angeordnet.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257960/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfahrenseinstellungen nach Aussageverweigeru…
An Staatsanwaltschaft Düsseldorf Details
Von
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Betreff
AW: Verfahrenseinstellungen nach Aussageverweigerung von Fahrzeughaltern [#257960]
Datum
1. Oktober 2022 07:36
An
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfahrenseinstellungen nach Aussageverweigerung von Fahrzeughaltern“ vom 29.08.2022 (#257960) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfahrenseinstellungen nach Aussageverweigeru…
An Staatsanwaltschaft Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verfahrenseinstellungen nach Aussageverweigerung von Fahrzeughaltern [#257960]
Datum
21. Oktober 2022 12:15
An
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfahrenseinstellungen nach Aussageverweigerung von Fahrzeughaltern“ vom 29.08.2022 (#257960) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfahrenseinstellungen nach Aussageverweigeru…
An Staatsanwaltschaft Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verfahrenseinstellungen nach Aussageverweigerung von Fahrzeughaltern [#257960]
Datum
6. November 2022 06:13
An
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfahrenseinstellungen nach Aussageverweigerung von Fahrzeughaltern“ vom 29.08.2022 (#257960) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verfahrenseinstellungen nach Aussageverweigerung von Fahrzeughaltern“ [#257960]
Datum
15. November 2022 08:57
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/257960/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde weder auf meine Anfrage, noch auf die mehrfachen Anfragen nach dem Bearbeitungsstatus reagiert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 257960.pdf Anfragenr: 257960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257960/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Ablehnung der Anfrage Zunächst wird bestätigt, dass - sofern §2 IFG NRW anwendbar wäre, ich gemäß §4 IFG NRW Anspr…
Von
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung der Anfrage
Datum
30. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
999,7 KB
Zunächst wird bestätigt, dass - sofern §2 IFG NRW anwendbar wäre, ich gemäß §4 IFG NRW Anspruch auf die Information hätte. Allerdings wird im zweiten Satz der Antrag abgelehnt mit der Begründung, dass §2 IFG NRW nur für die Behörden der Staatsanwaltschaft gilt, die mit Verwaltungsaufgaben betreut sind. Das trifft auf die Ermittlungsbehörden nicht zu. Zum Ende wird angeboten die Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW hinzuzuziehen.

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AZ: 209.2.3.1.15-844/22 [#257960] Sehr << Anrede >> in der Sache des o.g. Aktenzeichens, habe ich ges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AZ: 209.2.3.1.15-844/22 [#257960]
Datum
19. Januar 2023 08:42
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
2023-01-19-08-16.pdf
488,7 KB
Sehr << Anrede >> in der Sache des o.g. Aktenzeichens, habe ich gestern eine schriftliche Antwort der Staatsanwaltschaft Düsseldorf erhalten, in der zwar ein prinzipieller Anspruch auf die Information bestehen könnte, dass aber $2 IFG NRW nicht auf diese Behörde zuträfe. Ich habe einen Scan des Schreibens angehängt. Da ich in dem Schreiben eine direkte Bearbeiterin genannt bekommen habe, werde ich telefonischen Kontakt zu der Behörde aufnehmen, um herauszufinden, bei welcher Stelle ich die gewünschten Informationen erhalten kann. Da nun ein Kontakt zu der Behörde besteht, gehe ich davon aus, dass ihre Intervention dazu beigetragen hat, den Kontakt herzustellen und das Aktenzeichen somit geschlossen werden kann. Ich bedanke mich vielmals für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 2023-01-19-08-16.pdf Anfragenr: 257960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257960/