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Stelle Beitragsservice

bitte nennen Sie den Sektor, in welchem die Stelle "Beitragsservice" statistisch erfasst wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Dezember 2017
  • Frist
    30. Januar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stelle Beitragsservice [#25800]
Datum
23. Dezember 2017 20:32
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte nennen Sie den Sektor, in welchem die Stelle "Beitragsservice" statistisch erfasst wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage: wirtschaftsstatistische Zuordnung von ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Sehr geehrtAntragstel…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage: wirtschaftsstatistische Zuordnung von ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Datum
3. Januar 2018 15:18
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
7,8 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchte ich Sie bei Ihrer Arbeit mit Daten der amtlichen Statistik unterstützen. Die statistische Einheit "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" ist im statistischen Unternehmensregister dem Wirtschaftszweig "82 Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g." zugeordnet. Für Rückfragen bin ich gerne unter den unten angegebenen Adressen erreichbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage: wirtschaftsstatistische Zuordnung von ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#25800] Sehr gee…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage: wirtschaftsstatistische Zuordnung von ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#25800]
Datum
3. Januar 2018 16:06
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Die Klasse 82 hat Unterklassen. Wahrscheinlich liegt die statistische Einheit "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" in der Unterklasse "82.91.1 Inkassobüros". Ist es richtig? Vielen Dank. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25800 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage: wirtschaftsstatistische Zuordnung von ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Sehr geehrtAntragstel…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage: wirtschaftsstatistische Zuordnung von ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Datum
3. Januar 2018 17:36
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
7,8 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Im Rahmen der Antragstellung stromkostenintensiver Unternehmen auf Befreiung von der EEG-Umlage erfragen eine Reihe von Unternehmen ihre statistische Zuordnung zur Wirtschaftszweigsystematik. Da diese Wissensauskunft unsererseits eine Veröffentlichung von Einzelangaben darstellt, prüfen wir vor Übermittlung dieses Wirtschaftszweigschlüssels sehr genau, ob die anfragende Person/Institution berechtigt bzw. von dem Unternehmen ermächtigt ist, diese Daten in Erfahrung zu bringen. Um in dieser Sache "doppelte Standards" zu vermeiden, möchte ich Sie um Verständnis dafür bitten, dass wir detailliertere Auskünfte aus Gründen des Datenschutzes nicht geben können. Für Rückfragen bin ich gerne unter den unten angegebenen Adressen erreichbar. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in der Rundfunkbeitrag wird analog zum Vorgehen des Statistischen Bundesamtes seit 2013 …
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 23.12.2017 _ Stelle Beitragsservice [#25800]
Datum
10. Januar 2018 13:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in der Rundfunkbeitrag wird analog zum Vorgehen des Statistischen Bundesamtes seit 2013 auch in Rheinland Pfalz in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) als Steuer gebucht. Die regionalen VGR werden vom Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder" (www.vgrdl.de) ausgehend von den Ergebnissen der nationalen VGR des Statistischen Bundesamtes arbeitsteilig nach einheitlichen Methoden erstellt. Die VGR Broschüre kann per Mail im VGR-Referat in Baden Württemberg bestellt werden: <<E-Mail-Adresse>> Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.