Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Bisherige und zukünftig erwartete/geplante Kosten (hauptsächlich Betrieb und Instandhaltung) für das neue Parkleitsystem inklusive Parkleitsystem-Zentrale [1].
Falls möglichst nach Jahren, Verwendungszweck sowie nach Leistungserbringer aufgeschlüsselt.
2. Liste der an Entwicklung, Aufbau und Betrieb beteiligten, externen Unternehmen (abgesehen von DSW21), falls möglich, aufgeschlüsselt nach erbrachter/zu erbringender Leistung. Wenn möglich, auch eine kurze, abstrakte Begründung für die Auswahl des Unternehmens.
Falls nur Teile davon zur Verfügung gestellt werden können, bitte ich Sie darum, mir dies schnellstmöglich mitzuteilen, damit ich die Anfrage ggf. anpassen kann, und mir die möglichen Teile bereits zukommen zu lassen. Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten bin ich einverstanden.
[1]
https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/planen_bauen_wohnen/tiefbauamt/service_tiefbauamt/parkleitsystem/index.html
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 258206
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