Aufstellung herrenloser Grundstücke

Aufstellung aller herrenloser Grundstücke bzw. Flächen, auf die der Bezirk verzichtet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. September 2022
  • Frist
    5. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufstellung herrenloser Grundstücke [#258232]
Datum
2. September 2022 11:14
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufstellung aller herrenloser Grundstücke bzw. Flächen, auf die der Bezirk verzichtet.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258232/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Lichtenberg
Sehr << Antragsteller:in >> im Bezirk Lichtenberg existieren derzeit keine weiterhin noch herrenlose…
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
AW: Aufstellung herrenloser Grundstücke [#258232]
Datum
2. September 2022 14:45
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.png
2,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> im Bezirk Lichtenberg existieren derzeit keine weiterhin noch herrenlosen Grundstücke, für die der Bezirk auf das Aneignungsrecht gem. § 928 Abs. 2 BGB verzichtet hat. Es ist dabei nicht auszuschließen, dass es im Bezirk noch herrenlose Grundstücke gibt, für die der Bezirk dann aber noch nicht zum Aneignungsverzicht aufgefordert wurde. Zur Existenz solch weiterer herrenloser Grundstücke hat der Bezirk folglich keine Kenntnis. Gebührenerhebung: Sofern Sie diese kurze Information als ausreichende Antwort erachten können, kann analog einer mündlichen Auskunft auf eine Gebührenerhebung nach Verwaltungsgebührenordnung verzichtet werden. Für den Fall, dass Sie darüber hinausgehende schriftliche Antwort benötigen, wird eine Gebühr nach Tarifstelle 1004, einfache schriftliche Antwort, zu erheben sein. Diese beträgt mindestens 5,00 € und maximal 100,- €. In Anbetracht des Rechercheaufwands würde die Gebühr voraussichtlich im mittleren Bereich des Gebührenrahmens liegen. Mit freundlichen Grüßen