Schülerinnen mit Zwang der Schule zuführen

Die Anzahl der Bitten, der staatlichen Schulämter als Vollstreckungsbehörde an die Polizei Brandenburg, um Vollzugshilfe um eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler die unerlaubt oder unentschuldigt nicht am Unterricht teilnimmt mit unmittelbaren Zwang der Schule zuzuführen, in den Jahren 2021, 2020, 2019, 2018 sowie 2017.
Sowie die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Zuführungen.
Bitte nach Schulamt und Schulform aufgeschlüsselt.

Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. September 2022
  • Frist
    5. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schülerinnen mit Zwang der Schule zuführen [#258266]
Datum
2. September 2022 12:55
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Bitten, der staatlichen Schulämter als Vollstreckungsbehörde an die Polizei Brandenburg, um Vollzugshilfe um eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler die unerlaubt oder unentschuldigt nicht am Unterricht teilnimmt mit unmittelbaren Zwang der Schule zuzuführen, in den Jahren 2021, 2020, 2019, 2018 sowie 2017. Sowie die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Zuführungen. Bitte nach Schulamt und Schulform aufgeschlüsselt. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258266/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal fragdenstaat.de (#258266). D…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
AW: E 1743 WG: Schülerinnen mit Zwang der Schule zuführen [#258266]
Datum
23. September 2022 12:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal fragdenstaat.de (#258266). Die von Ihnen erbetenen Auskünfte können Ihnen seitens des MBJS nicht erteilt werden, weil das Ministerium nicht die aktenführende Stelle ist bzw. entsprechende Daten hier nicht erhoben werden. Ich habe Ihre Anfrage daher zuständigkeitshalber an die Staatlichen Schulämter abgegeben (§ 6 Absatz 1 Satz 6 AIG). Von dort werden Sie weitere Nachricht bekommen. Beigefügt erhalten Sie das Abgabeschreiben. Mit freundlichen Grüßen
Staatliches Schulamt Neuruppin
Sehr [geschwärzt], im Jahre 2017 wurde ein Schüler der Jahrgangsstufe [geschwärzt] aus dem Wohnort [geschwärzt] a…
Von
Staatliches Schulamt Neuruppin
Betreff
Neuruppin Schulamt Leiter: E 1743 - Schülerinnen mit Zwang der Schule zuführen
Datum
26. September 2022 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], im Jahre 2017 wurde ein Schüler der Jahrgangsstufe [geschwärzt] aus dem Wohnort [geschwärzt] an die FL Oranienburg im Rahmen des Zwangsgeldverfahrens mit der Polizei zugeführt. Der zuständige Schulrat war damals [geschwärzt] Im Jahre 2020 gab es mit demselben Schüler (Wohnort [geschwärzt] - einmal Jahrgangsstufe [geschwärzt] und dann Jahrgangsstufe [geschwärzt]) zwei Versuche (am [geschwärzt] und am [geschwärzt]) diesen an die G/S Nauen im Rahmen des Zwangsgeldverfahrens mit der Polizei zuzuführen. Beide Versuche waren nicht erfolgreich. Die zuständige Schulrätin war [geschwärzt] In den Jahren 2018, 2019, und 2021 gab es keine Zuführung mit der Polizei im Geschäftsbereich des Staatlichen Schulamtes Neuruppin. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]>; [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]>; [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]>; [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]>; [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]>; [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]>; [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]>; [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] , [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel
Zuführung von Schülerinnen und Schülern unter Beiziehung der Polizei an Schule - StSchA BB Sehr << Antragste…
Von
Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel
Betreff
Zuführung von Schülerinnen und Schülern unter Beiziehung der Polizei an Schule - StSchA BB
Datum
27. September 2022 17:26
Status
Sehr << Antragsteller:in >> im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Schulamtes Brandenburg an der Havel gab es seit 2017 keine Bitten zur Unterstützung bei Zuführung von Schülerinnen und Schülern zur Durchsetzung der Schulpflicht an die Polizei. Mit freundlichen Grüßen
Staatliches Schulamt Cottbus
AW: Zuführung von Schülerinnen und Schülern unter Beiziehung der Polizei an Schule - StSchA CB Sehr << Antra…
Von
Staatliches Schulamt Cottbus
Betreff
AW: Zuführung von Schülerinnen und Schülern unter Beiziehung der Polizei an Schule - StSchA CB
Datum
28. September 2022 16:14
Status
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit teile ich Ihnen mit, dass es im Staatlichen Schulamt Cottbus in dem von Ihnen benannten Zeitraum keine Unterstützungsmaßnahmen bei der Zuführung von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern durch die Polizei gegeben hat. Mit freundlichen Grüßen

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Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder)
Sehr << Antragsteller:in >> das Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder) gibt eine Fehlmeldung ab. Es sin…
Von
Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder)
Betreff
AW: E 1743 WG: Schülerinnen mit Zwang der Schule zuführen [#258266]
Datum
4. Oktober 2022 14:34
Status
Sehr << Antragsteller:in >> das Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder) gibt eine Fehlmeldung ab. Es sind keine Zuführungen durch die Polizei in den Jahren 2017-2021 vollzogen worden. Mit freundlichen Grüßen