Ü 7 Verfahren (Übergang in die 7. Klasse)

1) Welche Zuständigkeiten habem im Ü7-Verfahren
- die weiterführenden Schulen in staatlicher Trägerschaft?
- die Schulträger?
- das Schulamt?
- das MBJS?

2) Dürfen die Schulen die ihre Schule betreffenden aggregierten Daten zum Ü7-Verfahren (z.B. Anwahlhäufigkeit im Erst- und Zweitwunsch) teilen
- mit der Öffentlichkeit?
- mit dem Schulträger?
- mit den im Schulgesetz geregelten Mitwirkungsgremien?
Welche rechtlichen Regelungen oder Erlasse verbieten dies?

3) Dürfen die Schulämter die die Schulen in Ihrem Zuständigkeitsgebiet betreffenden aggregierten Daten zum Ü7-Verfahren (z.B. Anwahlhäufigkeit im Erst- und Zweitwunsch) teilen
- mit der Öffentlichkeit?
- mit dem Schulträger?
- mit den im Schulgesetz geregelten Mitwirkungsgremien?
Welche rechtlichen Regelungen oder Erlasse verbieten dies?

4) Erhalten Öffentlichkeit, Schulträger und die gesetzlich geregelten schulischen Mitwirkungsgremien in gleicher Weise Zugang zu den Daten zum Ü7-Verfahren? Woraus begründet sich ggf. ein differenzierter Zugang zu den Daten?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ü 7 Verfahren (Übergang in die 7. Klasse) [#258300]
Datum
2. September 2022 22:12
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Welche Zuständigkeiten habem im Ü7-Verfahren - die weiterführenden Schulen in staatlicher Trägerschaft? - die Schulträger? - das Schulamt? - das MBJS? 2) Dürfen die Schulen die ihre Schule betreffenden aggregierten Daten zum Ü7-Verfahren (z.B. Anwahlhäufigkeit im Erst- und Zweitwunsch) teilen - mit der Öffentlichkeit? - mit dem Schulträger? - mit den im Schulgesetz geregelten Mitwirkungsgremien? Welche rechtlichen Regelungen oder Erlasse verbieten dies? 3) Dürfen die Schulämter die die Schulen in Ihrem Zuständigkeitsgebiet betreffenden aggregierten Daten zum Ü7-Verfahren (z.B. Anwahlhäufigkeit im Erst- und Zweitwunsch) teilen - mit der Öffentlichkeit? - mit dem Schulträger? - mit den im Schulgesetz geregelten Mitwirkungsgremien? Welche rechtlichen Regelungen oder Erlasse verbieten dies? 4) Erhalten Öffentlichkeit, Schulträger und die gesetzlich geregelten schulischen Mitwirkungsgremien in gleicher Weise Zugang zu den Daten zum Ü7-Verfahren? Woraus begründet sich ggf. ein differenzierter Zugang zu den Daten?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258300/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal fragdenstaat.de (#258300). M…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
AW: E 1737 WG: Ü 7 Verfahren (Übergang in die 7. Klasse) [#258300]
Datum
6. September 2022 10:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal fragdenstaat.de (#258300). Mit Ihrem Auskunfts- bzw. Akteneinsichtsbegehren nach dem AIG wird sich in Kürze das zuständige Fachreferat auseinandersetzen. Ich komme zu gegebener Zeit auf die Angelegenheit zurück. Es handelt sich voraussichtlich um eine gebührenfreie Leistung. Sollte sich diese Einschätzung während der Bearbeitung ändern, werde ich Sie vor Beantwortung rechtzeitig hierüber informieren. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 02.09.2022 und übersende Ihnen in d…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
AW: E 1737 WG: Ü 7 Verfahren (Übergang in die 7. Klasse) [#258300]
Datum
29. September 2022 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 02.09.2022 und übersende Ihnen in der Anlage die Antworten auf Ihre Fragen. Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf die Ihnen am 29. September 2022 über das Portal frag…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
WG: E 1737 WG: Ü 7 Verfahren (Übergang in die 7. Klasse) [#258300]
Datum
13. Februar 2023 16:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf die Ihnen am 29. September 2022 über das Portal fragdenstaat.de [#258300] übersendeten Antworten auf Ihre Fragen zum Ü7-Verfahren. Die auf Ihre Frage 2 mitgeteilte Antwort „Grundsätzlich werden Daten des Ü7-Verfahrens von den Schulen in ZENSOS erfasst. Diese Daten können im Rahmen des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen nach den §§ 4 und 5 AIG entgegenstehen oder andere Rechtsvorschriften bereichsspezifische Regelungen für einen unbeschränkten Personenkreis enthalten, eingesehen werden. Ein Teilen dieser Informationen findet nicht statt.“ sowie die auf Ihre Frage 4 gegebene Antwort „Anlassbezogen können Daten soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen nach den §§ 4 und 5 AIG entgegenstehen oder andere Rechtsvorschriften bereichsspezifische Regelungen für einen unbeschränkten Personenkreis enthalten, eingesehen werden.“ sind offenbar dazu geeignet, missinterpretiert zu werden. Es wird daher Folgendes klargestellt: ZENSOS ist ein internes Verwaltungstool des MBJS, aus welchem im MBJS Geschäftsstatistiken oder Berichte erstellt werden. Von dem zitierten Akteneinsichtsrecht ist kein eigener direkter und dauerhafter Zugriff Außenstehender auf interne Verwaltungsverfahren und deren zugrunde liegenden Programme bzw. Datenbanken umfasst, sondern die Möglichkeit, Auskunft über die vorhandenen Informationen nach dem AIG zu erhalten, nachdem das MBJS entsprechende Auswertungen erzeugt hat. Es ist damit nicht gemeint, dass Daten direkt in ZENSOS eingesehen werden können, sondern das Einsichts- bzw. Auskunftsrecht bezieht sich auf die nach interner Auswertung erstellten Statistiken, Berichte oder sonstigen Übersichten. Mit freundlichen Grüßen