Terminvergabe nur online?

Ich habe gehört, dass Rostocker Ämter nur noch mit vorheriger Online-Termin-Vergabe aufgesucht werden können. Auf der Internetseite: https://rathaus.rostock.de/ steht zudem: "Anliegen können nur nach vorheriger Buchung eines Termins bearbeitet werden. Kundinnen und Kunden nutzen bitte hierfür die Online-Terminvergabe." Bzw. "Wir möchten Sie informieren, dass wir grundsätzlich mit Online-Terminen arbeiten und bitten Sie, vor dem Besuch eines Ortsamtes einen Termin zu buchen."

Auf welcher Gesetzesgrundlage dürfen verschiedene Ämter nur noch mit Online-Termin aufgesucht werden?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
Gabriele Köpke
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
Gabriele Köpke
Betreff
Terminvergabe nur online? [#258361]
Datum
3. September 2022 22:26
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe gehört, dass Rostocker Ämter nur noch mit vorheriger Online-Termin-Vergabe aufgesucht werden können. Auf der Internetseite: https://rathaus.rostock.de/ steht zudem: "Anliegen können nur nach vorheriger Buchung eines Termins bearbeitet werden. Kundinnen und Kunden nutzen bitte hierfür die Online-Terminvergabe." Bzw. "Wir möchten Sie informieren, dass wir grundsätzlich mit Online-Terminen arbeiten und bitten Sie, vor dem Besuch eines Ortsamtes einen Termin zu buchen." Auf welcher Gesetzesgrundlage dürfen verschiedene Ämter nur noch mit Online-Termin aufgesucht werden?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gabriele Köpke Anfragenr: 258361 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Gabriele Köpke
Gabriele Köpke
Terminvergabe nur online? [#258361]
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
Gabriele Köpke
Via
Fax
Betreff
Terminvergabe nur online? [#258361]
Datum
3. September 2022 22:27
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
42,2 KB
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Sehr geehrte Frau Köpke, vielen Dank für Ihre Anfrage die wir nachstehend beantworten. Zunächst einmal möchten…
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
Antw: Terminvergabe nur online? [#258361]
Datum
30. September 2022 10:07
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Köpke, vielen Dank für Ihre Anfrage die wir nachstehend beantworten. Zunächst einmal möchten wir Sie darüber informieren, dass es keine generelle Regelung gibt, dass Rostocker Ämter nur noch mit vorheriger Online-Termin-Vergabe aufgesucht werden können. Wie Sie unserem Internetauftritt (Rostock - Online-Terminvergabe https://rathaus.rostock.de/de/rathaus/online_terminvergabe/258105 ) entnehmen können, besteht nur für die nachstehenden Ämter die Möglichkeit einen Online-Termin zu buchen. Die Buchung eines Online-Termins ist möglich im: Ortsämter Standesamtsaufsicht / Namensänderung Migrationsamt Staatsangehörigkeitsbehörde (only for Naturalization) KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Standesamt Fundbüro Gesundheitsamt Jobcenter In den Ämter der Stadtverwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die Online-Termine anbieten, wie z.B. den Ortsämtern, wird grundsätzlich mit Online-Terminen gearbeitet. Hiervon gibt es selbstverständlich Ausnahmen, um einen guten Service zu bieten und auch dringende Anliegen der Einwohner*innen zu bearbeiten. Beispielsweise werden in unseren Ortsämtern Schnellleistungen wie z.B. Meldebescheinigungen, Abholung von Dokumenten und die Steuer-Identifikationsnummer auch ohne Online-Termin bearbeitet. Zudem werden Anliegen von Einwohner*innen, die eine dringendes Anliegen oder ihre Dokumente verloren haben, selbstverständlich auch ohne Termin bearbeitet. Darüber hinaus werden in der Online-Terminvergabe der Ortsämter täglich mindestens 20 Termine freigeschaltet, für Einwohner*innen die flexibel reagieren müssen oder wollen. Für die übrigen Ämter der Stadtverwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist es derzeit nicht möglich eine Online-Termin zu buchen. In den übrigen Ämtern werden die Anliegende der Einwohner*innen und Bürger*innen innerhalb der Öffnungszeiten (welche Sie dem Internetauftritt des jeweiligen Amtes entnehmen können) bearbeitet. Gern können Sie auch in diesem Ämtern vor Ihrer Vorsprache telefonisch einen Termin vereinbaren, müssen dies aber nicht. Hinsichtlich Ihrer Nachfrage zu der gesetzlichen Grundlage der Einführung der Online-Termine teilen wir mit, dass die grundsätzliche Arbeit mit Online-Terminen zum einen ein Ausfluss aus § 38 Absatz 2 Satz 2 Kommunalverfassung (KV M-V) ist, wonach der Oberbürgermeisters für die sachgerechte Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich ist. Zum anderen ist die grundsätzliche Arbeit mit Online-Terminen eine Form der Ausübung des Hausrechts. Das Hausrecht für öffentliche Gebäude von Behörden folgt ebenfalls aus der Verantwortung der Behördenleitung, für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin, für die Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben und den ordnungsgemäßen Ablauf der Verwaltungsgeschäfte. Die Online-Termine-Vergabe wurde insbesondere eingeführt, um die Servicequalität zu erhöhen und den Einsatz der Mitarbeitenden sachgerecht zu steuern. Vor der Einführung der Online-Termine kam es zum Teil zu überlangen Wartezeiten von bis zu zwei Stunden. Hier möchten wir unseren Einwohner*innen einen besseren Service bieten. Dies war in den letzten zwei Jahren zudem aufgrund der Corona-Pandemie für den Gesundheitsschutz geboten. Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen beantwortet haben. Für Nachfragen stehen wir zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Köpke
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort. Hängt das Hausrecht der Hansestadt Rostock öffentlich…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
Gabriele Köpke
Betreff
AW: Antw: Terminvergabe nur online? [#258361]
Datum
1. Oktober 2022 22:34
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort. Hängt das Hausrecht der Hansestadt Rostock öffentlich aus oder ist sonst wie einsehbar? (So wie die AGB üblicher Geschäftspartner). Ist das Hausrecht an das GG oder anderer Gesetze gebunden? Wenn ja, welche. Mit freundlichen Grüßen Gabriele Köpke Anfragenr: 258361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258361/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gabriele Köpke
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Terminvergabe nur online?“ vom 03.09.2022 und …
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
Gabriele Köpke
Betreff
AW: Antw: Terminvergabe nur online? [#258361]
Datum
13. November 2022 18:56
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Terminvergabe nur online?“ vom 03.09.2022 und 01.10.2022 (#258361) wurde von Ihnen nicht vollständig in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Der zweite Teil der Anfrage: "Hängt das Hausrecht der Hansestadt Rostock öffentlich aus oder ist sonst wie einsehbar? (So wie die AGB üblicher Geschäftspartner). Ist das Hausrecht an das GG oder anderer Gesetze gebunden? Wenn ja, welche." Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gabriele Köpke