Verkaufte Adressdaten in 2017

Die Anzahl der Adressdaten aus dem Melderegister, welche im Jahr 2017 an externe Stellen verkauft bzw. gegen Gebühr abgegeben wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2017
  • Frist
    30. Januar 2018
  • 2 Follower:innen
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Verkaufte Adressdaten in 2017 [#25837]
Datum
29. Dezember 2017 07:39
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Adressdaten aus dem Melderegister, welche im Jahr 2017 an externe Stellen verkauft bzw. gegen Gebühr abgegeben wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre E-Mail, die zentral an das Einwohnermeldeamt weitergeleitet …
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: Verkaufte Adressdaten in 2017 [#25837]
Datum
2. Januar 2018 08:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre E-Mail, die zentral an das Einwohnermeldeamt weitergeleitet wurde. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkaufte Adressdaten in 2017“ vom 29.12.2017 …
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Antwort: Verkaufte Adressdaten in 2017 [#25837]
Datum
30. Januar 2018 07:12
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkaufte Adressdaten in 2017“ vom 29.12.2017 (#25837) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre erneute E-Mail, die nochmals zentral an das Einwohnermeldeam…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Verkaufte Adressdaten in 2017 [#25837]
Datum
30. Januar 2018 07:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre erneute E-Mail, die nochmals zentral an das Einwohnermeldeamt weitergeleitet wurde. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkaufte Adressdaten in 2017“ vom 29.12.2017 …
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: Verkaufte Adressdaten in 2017 [#25837]
Datum
24. Februar 2018 09:57
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkaufte Adressdaten in 2017“ vom 29.12.2017 (#25837) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank auch für diese E-Mail, die entsprechend weitergeleitet wurde. Mit fr…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: Verkaufte Adressdaten in 2017 [#25837]
Datum
26. Februar 2018 09:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank auch für diese E-Mail, die entsprechend weitergeleitet wurde. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkaufte Adressdaten in 2017“ vom 29.12.2017 …
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: Verkaufte Adressdaten in 2017 [#25837]
Datum
24. März 2018 06:24
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkaufte Adressdaten in 2017“ vom 29.12.2017 (#25837) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bei weiterhin ausbleibender Antwort wende ich mich Anfang April ans LDI. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre E-Mail, die erneut weitergeleitet wurde. Bei weiteren Schreib…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: Verkaufte Adressdaten in 2017 [#25837]
Datum
26. März 2018 08:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre E-Mail, die erneut weitergeleitet wurde. Bei weiteren Schreiben wenden Sie sich bitte direkt an: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verkaufte Adressdaten in 2017“ [#25837]
Datum
2. April 2018 07:30
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/25837 Die Anfrage wurde bisher nicht beantwortet und somit gegen die Fristen gemäß IFG verstoßen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Nicht-öffentliche Anhänge:
anfrage_25837.zip
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag Herrn Ulrich Scharfenorts auf Informationszugang vom 29.12.2017 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag Herrn Ulrich Scharfenorts auf Informationszugang vom 29.12.2017
Datum
18. April 2018 17:11
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Ulrich Scharfenorts auf Informationszugang vom 29.12.2017 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-1627/18 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Scharfenort hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen über die Internetseite FragDenStaat<https://fragdenstaat.de/> (#25837) den o.g. Antrag auf Zusendung der Anzahl der Adressdaten, welche 2017 an Dritte verkauft worden sind, gestellt zu haben. Bislang sei seine Anfrage - abgesehen von Eingangsbestätigungen sowie Mitteilungen über die Weiterleitung an das zuständige Einwohnermeldeamt - unbeantwortet geblieben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme: Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Ausnahmetatbestände der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden. Sollten Sie gegen die Übersendung Ihrer Stellungnahme an den Antragsteller Bedenken haben, bitte ich um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Duisburg
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Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. Mai 2018
Status
Anfrage abgeschlossen