Sehr geehrter Herr Limbeck,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir begrüßen Ihre Initiative zur aktiven Teilnahme an der Energiewende sehr.
Zur Erreichung unserer ambitionierten Ziele wie der Energieunabhängigkeit und der Dekarbonisierung aller Sektoren, ist auch privates Engagement von enormer Wichtigkeit!
Betreiber von Solaranlagen bis 25 kW waren bislang verpflichtet, entweder die maximale Wirkleistungseinspeisung ihrer Anlage auf 70 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen oder eine Einrichtung zur Fernsteuerbarkeit zu installieren.
Hierdurch sollte die Netzkapazität entlastet werden, indem Leistungsspitzen abgemindert werden. Faktisch bedeutet die Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 70 % aber nicht, dass 30 % der von der Anlage erzeugten Energie verloren gehen.
Einspeisespitzen oberhalb der 70-Prozent-Schwelle treten bei Solaranlagen nur zu bestimmten Tages- und Jahreszeiten auf und hängen zudem von der spezifischen Anlagenkonfiguration (z.B. Südausrichtung) ab.
„Nutzen statt Abregeln“
Mit der letzten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im sogenannten Osterpaket wurde aber beschlossen, diese Regelungen für alle Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen werden, aufzuheben. In der Kabinettssitzung vom 14. September 2022 hat die Bundesregierung weitere Erleichterungen in einer Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften auf den Weg gebracht: Für Neuanlagen soll die Abschaffung vorgezogen werden, das heißt, dass die Regel für alle Anlagen, die nach dem 14. September in Betrieb genommen werden, entfällt. Außerdem soll ab dem 1. Januar 2023 die Pflicht auch für alle Bestandsanlagen bis zu einer installierten Leistung von 7 kW entfallen. Die Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf wird nun von Bundestag und Bundesrat beraten.
Bei Bestandsanlagen über 7 kW ist der Entfall der Pflicht zur 70-Prozent-Begrenzung (beziehungsweise zum dazu alternativen Einbau einer Einrichtung zur Fernsteuerbarkeit) im Gesetz vorgesehen, sobald ein intelligentes Messsystem eingebaut wird.
Über alle Entwicklungen halten wir Sie auf unserer Internetseite
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Bitte bleiben Sie gesund und achten auf sich und andere.
Mit freundlichen Grüßen