Unterlagen zur Förderung des Zentrums Liberale Moderne

alle Unterlagen sowie die interne wie externe Kommunikation bzgl. der Förderung des ZLM (Zentrum Liberale Moderne) bzw. zur Förderung dessen Projekte.

Ergebnis der Anfrage

Das Zentrum für Liberale Moderne hat die Herausgabe der angefragten Informationen abgelehnt, da die Unterlagen angeblich schützenswertes "Know How" für Förderanträge enthalten. Für eine Institution die mit durch steuerzahlergefördertern Projekten vorgeblich die Demokratie stärken möchte, ist diese Form der Intransparenz kein Herausstellungsmerkmal.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen s…
An Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur Förderung des Zentrums Liberale Moderne [#258455]
Datum
5. September 2022 13:32
An
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen sowie die interne wie externe Kommunikation bzgl. der Förderung des ZLM (Zentrum Liberale Moderne) bzw. zur Förderung dessen Projekte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258455/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail im Bundesamt, die zuständigkeitsha…
Von
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Betreff
AW: Unterlagen zur Förderung des Zentrums Liberale Moderne [#258455] - Case Info: [40832004]
Datum
7. September 2022 13:15
Status
Warte auf Antwort
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1,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail im Bundesamt, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde. Nach § 7 Absatz 5 IFG soll die Bearbeitung innerhalb eines Monats erfolgen. Ich leite Ihren Antrag umgehend an das zuständige Fachreferat weiter. Ich werde unaufgefordert wieder auf Sie zukommen, sobald ich weitere Informationen habe und bitte um Ihr Verständnis. Bereits jetzt teile ich Ihnen mit, dass für die Erteilung einer entsprechenden Auskunft (amtlichen Information) Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung entstehen können. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 05.09.2022 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfrei…
Von
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Betreff
AW: Unterlagen zur Förderung des Zentrums Liberale Moderne [#258455] - Case Info: [40832004]
Datum
12. September 2022 12:12
Status
Warte auf Antwort
image001.png
1,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 05.09.2022 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesamt für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BAFzA), die Übersendung aller Unterlagen und Kommunikation zur Förderung des Zentrums Liberale Moderne. Nach derzeitigem Bearbeitungsstand möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen: Ihr Antrag unterliegt gemäß § 7 Abs. 1 S. 3 IFG einer Begründungspflicht, wenn dieser Antrag Daten Dritter i. S. d. § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6 IFG betrifft. Dies ist hier der Fall, da Sie u.a. inhaltliche Auskünfte zum Projektträger begehren. Dieser muss angeschrieben werden und mit der Auskunftserteilung einverstanden sein. Daher entsteht aufgrund der vorzunehmenden Drittbeteiligung ein erhöhter Verwaltungsaufwand. Im vorliegenden Fall wird der zeitliche Aufwand über dem einer einfachen Anfrage von bis zu 30 Minuten liegen (Teil A Nr. 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der IFGGebV), sodass grundsätzlich der Gebührenrahmen gemäß Teil A Nr. 1.3 der IFGGebV von 60 EUR bis 500 EUR eröffnet ist. Zudem erfolgt nach Vorliegen Ihrer Begründung und der Rückmeldung der Drittbeteiligten eine notwenige Abwägung zwischen Ihrem Auskunftsinteresse und der Schutzwürdigkeit der Drittrechte. Sofern keine Begründung für das Auskunftsbegehren eingereicht wird, ist es unwahrscheinlich, dass der Antrag positiv bei Ablehnung durch den Dritten beschieden werden kann. Wir bitten Sie daher, Ihre noch fehlende Begründung nachzureichen. Wir möchten bereits jetzt darauf hinweisen, dass der Arbeitsprozess durch das Drittbeteiligungsverfahren mehrere Wochen dauern kann. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie dann nach dem IFG den vorgesehenen Bescheid. Ich weise daraufhin, dass weitere Kosten für die Aufbereitung und Herausgabe der gewünschten Unterlagen im Fachreferat entstehen können, da alle vorliegenden Akten einzeln gesichtet und ggf. geschwärzt werden müssen. Die konkreten Kosten können allerdings zur Zeit noch nicht beziffert werden. Sobald mir die Einschätzung des Fachreferates vorliegt, werde ich Sie informieren. Die Einzelheiten zu den Gebühren regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Sie können diese im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de/if... einsehen. Nach diesen Regelungen stellt die Übersendung der von Ihnen begehrten Informationen voraussichtlich keine gebührenfreie einfache Auskunft mehr dar. Aktuell wird ebenso im Fachreferat geprüft welche Unterlagen wir Ihnen im Rahmen einer einfachen Auskunft im Sinne des IFG herausgeben könnten. Sofern Sie Ihren Antrag vollständig aufrechterhalten wollen, wird Ihnen im Anschluss an die Gebührenprüfung ein rechtsmittelfähigen Gebührenbescheid an die von Ihnen angegebene Postanschrift zugestellt. Der Gebührenbescheid ist ein rechtsmittelfähiger Bescheid. Er bedarf deshalb einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe und wird Ihnen deshalb auf dem Postweg zugestellt. Bitte teilen Sie uns bis zum 26.09.2022 mit, ob und inwieweit Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte an meinem Antrag fest und führe zur Begründung an, dass ich an einem Pre…
An Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen zur Förderung des Zentrums Liberale Moderne [#258455] - Case Info: [40832004] [#258455]
Datum
16. September 2022 16:10
An
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte an meinem Antrag fest und führe zur Begründung an, dass ich an einem Presseartikel sowie einer Fallstudie über die Förderung politisch agierender Organisationen (neudeutsch: Thinktank) auf Bundesebene arbeite und dafür auf die Hintergrundinformationen zu einzelnen Förderprojekten sowie der Kommunikation mit den Behörden angewiesen bin. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258455/
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail vom 16.09.2022. Mit Mail vom 12.09.2022 habe i…
Von
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Betreff
AW: Unterlagen zur Förderung des Zentrums Liberale Moderne [#258455] - Case Info: [40832004] [#258455]
Datum
28. September 2022 10:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail vom 16.09.2022. Mit Mail vom 12.09.2022 habe ich Sie über eventuell anfallende Gebühren informiert. Ich habe nun die Rückmeldung aus dem zuständigen Fachreferat erhalten, dass das Zentrum Liberale Moderne mit einem Projekt in der ersten Förderperiode und einem Projekt in der zweiten Förderperiode von Demokratie leben! gefördert wurde: 1. Förderperiode Demokratie leben!: Träger: Zentrum liberale Moderne gGmbH Projettitel: „Die liberale Demokratie und ihre Gegner“ Laufzeit: 01.09.2018- 31.12.2019 2. Förderperiode Demokratie leben!: Träger: Zentrum liberale Moderne gGmbH Projettitel: „Gegen-Medien: Parallelöffentlichkeit und Radikalisierungsmaschine zur Delegitimierung der repräsentativen Demokratie“ Laufzeit: 03.08.2021 - 31.12.2022 Das Fachreferat geht aktuell bei einer Zusammenstellung aller Unterlagen (inklusive internem und externem Schriftverkehr) von folgendem Umfang und Arbeitsaufwand aus: Nach einer ersten Überprüfung Ihres Antrages handelt es sich bei diesem nicht um eine "einfache Auskunft". Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren ist § 10 des Informationsfreiheitsgesetzes i.V.m. § 1 Abs. 1 der Informationsgebührenverordnung und Teil A Nr.2 des dortigen Gebühren- und Auslagenverzeichnisses. Für das Merkmal "einfach" ist ausschließlich der notwendige Verwaltungsaufwand entscheidend, nicht der Umfang der Auskunft. Der Verwaltungsaufwand beläuft sich hier voraussichtlich auf mehrere Stunden im gehobenen und höheren Dienst. Nach der Anlage zu § 1 Absatz 1 können für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen, Gebühren in Höhe von 30 bis 500 € entstehen. Die den Projekten zugehörigen Unterlagen füllen insgesamt ca. vier Aktenordner, welche gesichtet und aufbereitet werden müssten, Schwärzungen etc. vorgenommen werden müssten. Da Sie nach internem sowie externem Schriftverkehr fragen, müssten für das aktuelle Projekt ggf. noch Unterlagen aus der Förderdatenbank gezogen werden, da in der neuen Förderperiode die Kommunikation zum Teil direkt über das Förderportal läuft. Der Aufwand lässt sich aktuell noch nicht konkret abschätzen, da hierbei schon vertieft geprüft werden müsste, was alles dort vorliegt und wie/in welcher Form man dies aus der Datenbank extrahieren kann. Für das abgeschlossene Projekt müssen die Unterlagen ggf. noch aus dem Archiv geholt werden. Der Arbeitsaufwand kann am Ende auch höher ausfallen. Ich schätze vorerst mit einem Zeitaufwand von sieben Std. im höheren Dienst und zwei Std. im gehobenen Dienst. Hinzukommt der Arbeitsaufwand, der durch das Drittbeteiligungsverfahren im Organisationsreferat (IFG-Stelle) anfällt. Ich gehe davon aus, dass Sie aufgrund Ihrer Mail vom 16.09.2022, mit welcher Sie die Aufrechterhaltung des IFG-Antrags bestätigen und die Einleitung des Drittbeteiligungsverfahren wünschen, die anfallenden Gebühren übernehmen werden. Bitte bestätigen Sie mir dies bis zum 05.10.2022. Sollte ich keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass sich der Antrag erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte an meinem IFG-Antrag fest. Außerdem lege ich hiermit Dienstaufsichtsbes…
An Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen zur Förderung des Zentrums Liberale Moderne [#258455] - Case Info: [40832004] [#258455]
Datum
4. Oktober 2022 12:05
An
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte an meinem IFG-Antrag fest. Außerdem lege ich hiermit Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die unangemessen kurze Fristsetzung für eine Rückantwort ein. Bitte informieren Sie mich schriftlich über den Stand dieses zusätzlichen Verwaltungsverfahrens. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258455/
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen gestellte Dienstaufsichtsbeschwerde wegen einer unangemesse…
Von
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Betreff
WG: Unterlagen zur Förderung des Zentrums Liberale Moderne [#258455] - Case Info: [40832004] [#258455]
Datum
6. Oktober 2022 11:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen gestellte Dienstaufsichtsbeschwerde wegen einer unangemessenen kurzen Fristsetzung wurde an die zuständige Stelle zur Prüfung weitergereicht. Über das Ergebnis der Prüfung werden Sie nach Abschluss der Prüfung informiert. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit teile ich Ihnen mit, dass nun das Drittbeteiligungsverfahren eing…
Von
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Betreff
AW: Unterlagen zur Förderung des Zentrums Liberale Moderne [#258455] - Case Info: [40832004] [#258455]
Datum
10. Oktober 2022 09:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit teile ich Ihnen mit, dass nun das Drittbeteiligungsverfahren eingeleitet wird. Sobald ich weitere Informationen habe, komme ich wieder auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
28. Dezember 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
672,3 KB