Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko,
mit Ihrer E-Mail vom 05. September 2022 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) über die Internetplattform
fragdenstaat.de beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) amtliche Informationen über
die Summe, die für das Leasing des Dienstwagens von Frau Ministerin Paus ausgegeben wird. Des Weiteren begehren Sie den Leasingvertrag des Dienstwagens von Frau Ministerin Paus.
Ihrem Antrag kann nicht stattgegeben werden.
Begründung:
Das IFG eröffnet zwar grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen
Informationen (vgl.§ 1 Abs. 1,5. 1 IFG). Der Anspruch auf Informationszugang kann aber zum Schutz von besonderen öffentlichen Belangen eingeschränkt sein durch das
Vorliegen einer Voraussetzung nach den Bestimmungen der §§ 3 bis 6 IFG.
Der Bekanntgabe der Vertragskonditionen steht der Schutz besonderer öffentlicher
Belange nach § 3 Nr. 7. IFG, Vertraulichkeitsvereinbarung mit objektiv schutzwürdigem
Geheimhaltungsinteresse, entgegen.
In dem Leasingvertrag über den Dienstwagen wurde zwischen den Parteien ausdrücklich
vereinbart, dass beide Parteien, die Leasingfirma und das BMFSFJ, verpflichtet sind, über alle Inhalte Stillschweigen zu bewahren und Vertragskonditionen nicht an Dritte zu
kommunizieren. Die Fragen über Leasingkonditionen können daher aus Gründen der Vertraulichkeit nicht beantwortet werden. Der Leasingvertrag kann deshalb auch nicht
zugesandt werden. Hinzu kommt, dass unter dem Eindruck der aktuellen Krisensituation bedingt durch das akute Kriegsgeschehen in der Ukraine das Bekanntwerden und
Veröffentlichen der begehrten Information zu gefährdender Schutzgutbeeinträchtigung führen kann.
Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form
nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen