Leasingvertrag des Dienstwagens d. Minister:in

- Summe, die für das Leasing des Dienstwagens d. Minister:in ausgegeben wird
- Leasingvertrag des Dienstwagen d. Minister:in

Personenbezogene Daten Dritter können geschwärzt werden.
Bitte beantworten Sie die Anfrage auch auf Basis von Art. 5 Grundgesetz

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
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Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Summe, die für …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
Leasingvertrag des Dienstwagens d. Minister:in [#258465]
Datum
5. September 2022 13:42
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Summe, die für das Leasing des Dienstwagens d. Minister:in ausgegeben wird - Leasingvertrag des Dienstwagen d. Minister:in Personenbezogene Daten Dritter können geschwärzt werden. Bitte beantworten Sie die Anfrage auch auf Basis von Art. 5 Grundgesetz
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 258465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258465/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, mit Ihrer E-Mail vom 05. Se…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
4. Oktober 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
580,2 KB
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, mit Ihrer E-Mail vom 05. September 2022 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) über die Internetplattform fragdenstaat.de beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) amtliche Informationen über die Summe, die für das Leasing des Dienstwagens von Frau Ministerin Paus ausgegeben wird. Des Weiteren begehren Sie den Leasingvertrag des Dienstwagens von Frau Ministerin Paus. Ihrem Antrag kann nicht stattgegeben werden. Begründung: Das IFG eröffnet zwar grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen (vgl.§ 1 Abs. 1,5. 1 IFG). Der Anspruch auf Informationszugang kann aber zum Schutz von besonderen öffentlichen Belangen eingeschränkt sein durch das Vorliegen einer Voraussetzung nach den Bestimmungen der §§ 3 bis 6 IFG. Der Bekanntgabe der Vertragskonditionen steht der Schutz besonderer öffentlicher Belange nach § 3 Nr. 7. IFG, Vertraulichkeitsvereinbarung mit objektiv schutzwürdigem Geheimhaltungsinteresse, entgegen. In dem Leasingvertrag über den Dienstwagen wurde zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart, dass beide Parteien, die Leasingfirma und das BMFSFJ, verpflichtet sind, über alle Inhalte Stillschweigen zu bewahren und Vertragskonditionen nicht an Dritte zu kommunizieren. Die Fragen über Leasingkonditionen können daher aus Gründen der Vertraulichkeit nicht beantwortet werden. Der Leasingvertrag kann deshalb auch nicht zugesandt werden. Hinzu kommt, dass unter dem Eindruck der aktuellen Krisensituation bedingt durch das akute Kriegsgeschehen in der Ukraine das Bekanntwerden und Veröffentlichen der begehrten Information zu gefährdender Schutzgutbeeinträchtigung führen kann. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen