Leasingvertrag des Dienstwagens d. Minister:in

- Summe, die für das Leasing des Dienstwagens d. Minister:in ausgegeben wird
- Leasingvertrag des Dienstwagen d. Minister:in

Personenbezogene Daten Dritter können geschwärzt werden.
Bitte beantworten Sie die Anfrage auch auf Basis von Art. 5 Grundgesetz

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
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Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Summe, die für …
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
Leasingvertrag des Dienstwagens d. Minister:in [#258468]
Datum
5. September 2022 13:42
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Summe, die für das Leasing des Dienstwagens d. Minister:in ausgegeben wird - Leasingvertrag des Dienstwagen d. Minister:in Personenbezogene Daten Dritter können geschwärzt werden. Bitte beantworten Sie die Anfrage auch auf Basis von Art. 5 Grundgesetz
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 258468 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258468/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-0292/086; hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich bestätige…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-0292/086; hier: Eingangsbestätigung
Datum
5. September 2022 13:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.09.2022, eingegangen im BMZ am selben Tag. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bearbeitungsdauer Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Sollte die Bearbeitung Ihres Antrags länger als einen Monat in Anspruch nehmen (z.B. weil umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden), werde ich Sie darüber informieren. Mögliche Gebührenerhebung Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Beruf und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach fünf Jahren gelöscht. Informationen zum Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMZ: https://www.bmz.de/de/service/datenschutzerklaerung Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-0292/086, hier: Gebührenkonkretisierung und Nachfrage zur ersten Frage des Antrags …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-0292/086, hier: Gebührenkonkretisierung und Nachfrage zur ersten Frage des Antrags
Datum
5. September 2022 15:13
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag zum Thema „Leasingvertrag des Dienstwagens d. Ministerin“ vom 05.09.2022, GZ Z14 O4010-0292/086. Nach einer ersten Prüfung Ihres Antrags teile ich Ihnen mit, dass es sich bei Ihrem Antrag nicht um einen einfachen und somit kostenfreien, sondern um einen gebührenpflichtigen Antrag nach dem IFG handelt. Die anfallenden Gebühren schätze ich auf 30 €. Ich weise jedoch vorsorglich darauf hin, dass je nach tatsächlichem Arbeitsaufwand die Gebühren darüber als auch darunter liegen können. Über die Grundlagen der Kostentragungspflicht habe ich Sie bereits mit der Eingangsbestätigung informiert. Ich habe noch eine Konkretisierungbitte zur ersten Frage (Summe, die für das Leasing des Dienstwagens d. Minister:in ausgegeben wird): Ich gehe davon aus, dass der monatliche Betrag gefragt ist? Wollen Sie diese Info für einen bestimmten Zeitraum? Sollten Sie Ihren Antrag trotz der voraussichtlich anfallenden Gebühren aufrechterhalten wollen, erklären Sie sich schriftlich bis zum 09.09.2022 bereit, die bei der weiteren Bearbeitung anfallende Gebühr zu entrichten. Sofern Gründe für eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung nach § 2 IFGGebV vorliegen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Sobald Ihre Kostenübernahmebestätigung vorliegt, wird Ihr Antrag weiterbearbeitet. Sollte innerhalb der Frist keine Bestätigung eingehen, wird dies als Rücknahme Ihres Antrags gewertet. Bei Fragen melden Sie sich gern. Freundliche Grüße,
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
AW: Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-0292/086, hier: Gebührenkonkretisierung und Nachfrage zur ersten Frage des Antr…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-0292/086, hier: Gebührenkonkretisierung und Nachfrage zur ersten Frage des Antrags [#258468]
Datum
19. September 2022 15:34
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erkläre ich mich bereit, die anfallenden Gebühren zu übernehmen. Ebenso würde ich die Anfrage wie folgt konkretisieren: Es geht um den monatlichen Betrag seit Beginn der aktuellen Legislatur. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 258468 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258468/
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-0292/086, hier: Drittbeteiligungsverfahren Liebe Frau Deleja-Hotko, bei der Bearbe…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-0292/086, hier: Drittbeteiligungsverfahren
Datum
29. September 2022 07:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Liebe Frau Deleja-Hotko, bei der Bearbeitung Ihres oben genauer bezeichneten IFG-Antrags ist ein Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen. Aus diesem Grund verlängert sich die Bearbeitungsfrist um einen Monat auf den 07. November 2022. Freundliche Grüße,

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - Gz.: Z14 O4010 0292 065 - hier: Bescheid einschl. Anlage Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, bitte b…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - Gz.: Z14 O4010 0292 065 - hier: Bescheid einschl. Anlage
Datum
25. Oktober 2022 14:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, bitte beachten Sie den anliegenden Bescheid nebst Anlage. Mit freundlichen Grüßen

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