Schäden im Zuge der Glasfaserverlegung Schölerberg

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Im Zuge der Glasfaserverlegung im Stadtteil Schölerberg sind flächendeckend und teils massiv Schäden an Bürgersteigen festzustellen. Die ausführende Firma legt nach dem Ende von Arbeiten die Gehwegplatten lose auf, verschlämmt nicht, sondern fährt einfach mit einer Rüttelplatte über die Bürgersteige.
Nun zeigen sich im gesamten Stadtteil lose Gehwegplatten, große "Spaltmaße" und viele zerbrochene Platten.
Gibt es bereits eine Aufstellung darüber, wie umfangreich die Beschädigungen sind und welche Kosten die Nachbesserung ggf. für die Stadt Osnabrück verursachen wird?

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Osnabrück (Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück) beschlossen am 12.03.2019 und des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes sowie des Verbraucherinformationsgesetzes

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. September 2022
  • Frist
    8. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Si…
An Kreisfreie Stadt Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schäden im Zuge der Glasfaserverlegung Schölerberg [#258507]
Datum
6. September 2022 08:38
An
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Zuge der Glasfaserverlegung im Stadtteil Schölerberg sind flächendeckend und teils massiv Schäden an Bürgersteigen festzustellen. Die ausführende Firma legt nach dem Ende von Arbeiten die Gehwegplatten lose auf, verschlämmt nicht, sondern fährt einfach mit einer Rüttelplatte über die Bürgersteige. Nun zeigen sich im gesamten Stadtteil lose Gehwegplatten, große "Spaltmaße" und viele zerbrochene Platten. Gibt es bereits eine Aufstellung darüber, wie umfangreich die Beschädigungen sind und welche Kosten die Nachbesserung ggf. für die Stadt Osnabrück verursachen wird? Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Osnabrück (Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück) beschlossen am 12.03.2019 und des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes sowie des Verbraucherinformationsgesetzes Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258507/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kreisfreie Stadt Osnabrück
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage in Bezug auf den eigenwirtschaftlichen Glasf…
Von
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Betreff
WG: [EXTERNE MAIL] Schäden im Zuge der Glasfaserverlegung Schölerberg [#258507]
Datum
29. September 2022 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
9,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage in Bezug auf den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau im Stadtteil Schölerberg. In dem Bereich Schölerberg wird der Glasfaserausbau durch die Stadtwerke Osnabrück geplant, ausgeführt und betreut. Die Stadt Osnabrück fungiert hier in übergeordneter Funktion und ist für die Genehmigung der geplanten Ausbaubereiche und für die ordnungsgemäße Abnahme der Maßnahmen zuständig. Sobald ein komplettes Gebiet des Glasfaserausbaus fertiggestellt wurde, erfolgt ein gemeinsamer Abnahmetermin mit den Stadtwerken Osnabrück als Auftraggeber, der ausführenden Firma als Auftragnehmer und der Stadt Osnabrück. Alle Schäden und Mängel (Unebenheiten, zerbrochene Platten o.Ä.) die während der Ausführung entstanden sind, werden begutachtet und in einem Protokoll festgehalten. Die festgestellten Schäden und Mängel müssen in einer angemessenen Frist (ca. 4 Wochen) durch die ausführende Firma behoben werden. Des Weiteren beträgt für die ausgeführten Arbeiten eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren. In dieser Zeit müssen sämtliche auftretenden Mängel auf Kosten der Stadtwerke Osnabrück beseitigt werden. Da der von Ihnen angesprochene Stadtteil Schölerberg noch nicht komplett für den Glasfaserausbau erschlossen wurde, sind die Stadtwerke Osnabrück bis zur Abnahme als Ansprechpartner zuständig. Bitten wenden Sie sich daher mit ihrem Anliegen und bei weiteren Fragen an: Stadtwerke Osnabrück Frau Jana Reitmeyer <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> 0160 6162336 Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen