Bearbeitungszeit Wohngeld

1. Wie lange dauert durchschnittlich die Bearbeitung eines Wohngeldantrags - vom Eingang aller erforderlichen Dokumente bis zur Überweisung des Wohngeldes durch die Behörde?

2. Was sind die genauen Grunde für etwaige Verzögerungen bei der Bearbeitung der Wohngeldanträge?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. September 2022
  • Frist
    8. Oktober 2022
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Fritz Petzert
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
Fritz Petzert
Betreff
Bearbeitungszeit Wohngeld [#258568]
Datum
6. September 2022 17:55
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie lange dauert durchschnittlich die Bearbeitung eines Wohngeldantrags - vom Eingang aller erforderlichen Dokumente bis zur Überweisung des Wohngeldes durch die Behörde? 2. Was sind die genauen Grunde für etwaige Verzögerungen bei der Bearbeitung der Wohngeldanträge?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fritz Petzert Anfragenr: 258568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258568/
Mit freundlichen Grüßen Fritz Petzert
Kommunalverwaltung Aachen
Sehr geehrter Herr Petzert, Ihre o.g. Anfrage ist bei der Stadt Aachen eingegangen und wird hier unter dem Aktenz…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
1028-22 Ihre Anfrage gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 06.09.2022 - Bearbeitungszeit Wohngeld; Eingangsbestätigung
Datum
8. September 2022 08:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Petzert, Ihre o.g. Anfrage ist bei der Stadt Aachen eingegangen und wird hier unter dem Aktenzeichen D 1028-22 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Aachen
#a1028-21 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 06.09.2022 - Fragen zur Dauer von Wohngeldverfah…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a1028-21 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 06.09.2022 - Fragen zur Dauer von Wohngeldverfahren
Datum
15. September 2022 13:33
Status
Sehr geehrter Herr Petzert, in o.g. Angelegenheit sende ich Ihnen das anliegende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen