Bismarck-Stiftung; hier Bestellung von Johannes Kahrs

Der Presse war zu entnehmen, daß der frühere Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs zum Mitglied des Kuratoriums der Bismarck-Stiftung berufen wurde.
Ich bitte um Einsicht in alle vorliegenden Dokumente, aus denen sich ergibt, wer ihn vorgeschlagen hat, warum er vorgeschlagen wurde und was ihn qualifiziert, dieses Amt wahrzunehmen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. September 2022
  • Frist
    11. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
Franz Schiffl
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Presse war zu…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Franz Schiffl
Betreff
Bismarck-Stiftung; hier Bestellung von Johannes Kahrs [#258586]
Datum
7. September 2022 09:42
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Presse war zu entnehmen, daß der frühere Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs zum Mitglied des Kuratoriums der Bismarck-Stiftung berufen wurde. Ich bitte um Einsicht in alle vorliegenden Dokumente, aus denen sich ergibt, wer ihn vorgeschlagen hat, warum er vorgeschlagen wurde und was ihn qualifiziert, dieses Amt wahrzunehmen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Franz Schiffl Anfragenr: 258586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258586/ Postanschrift Franz Schiffl << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Franz Schiffl
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K 11 - 13002/22#48 Sehr geehrter Herr Schiffl, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7.9.2022, in der Sie auf Grundlag…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Bismarck-Stiftung; hier Bestellung von Johannes Kahrs [#258586]
Datum
7. September 2022 11:01
Status
Warte auf Antwort
K 11 - 13002/22#48 Sehr geehrter Herr Schiffl, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7.9.2022, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Einsicht in alle vorliegenden Dokumente bitten, aus denen sich ergibt, wer den früheren Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs zum Mitglied des Kuratoriums der Bismarck-Stiftung vorgeschlagen hat, warum er vorgeschlagen wurde und was ihn qualifiziert, dieses Amt wahrzunehmen. Ihr Antrag wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - 13002/22#48 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Wir haben die von Ihnen gewünschten Informationen beim Fachreferat im Haus angefragt, es erscheint jedoch gut möglich, dass dort keine Informationen vorhanden sind, sondern diese zunächst bei der Kulturstiftung des Bundes erfragt werden müssen. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifg... einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Franz Schiffl
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bismarck-Stiftung; hier Bestellung von Johanne…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Franz Schiffl
Betreff
AW: Bismarck-Stiftung; hier Bestellung von Johannes Kahrs [#258586]
Datum
11. Oktober 2022 03:36
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bismarck-Stiftung; hier Bestellung von Johannes Kahrs“ vom 07.09.2022 (#258586) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Franz Schiffl

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr geehrter Herr Schiffl, wir haben Ihren Antrag positiv beschieden und die Unterlagen am 30.9.2022 an Sie vers…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Bismarck-Stiftung; hier Bestellung von Johannes Kahrs [#258586]
Datum
12. Oktober 2022 12:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schiffl, wir haben Ihren Antrag positiv beschieden und die Unterlagen am 30.9.2022 an Sie versandt. Um sicherzustellen, dass die Informationen Sie erreichen, haben wir eine Zweitausfertigung des Bescheides heute nochmals mit Postzustellungsurkunde versandt. Mit freundlichen Grüßen