Zugang zu Informationen zum Bauvorhaben Bootshaus der Wasserschutzpolizei in Holzhausen/Ammersee

Sehr geehrte Damen und Herren,

entsprechend meinen Informationen ist die Regierung von Oberbayern zuständig für das Verfahren zur Genehmigung des Neubaus eines Bootshauses der Wasserschutzpolizei am Dampfersteg Holzhausen am Ammersee. Dieses Bauvorhaben ist in einem Landschaftsschutzgebiet geplant, damit sind alle Informationen im Zusammenhang mit Planung, Genehmigung und Bau Umweltinformationen im Sinne des Bayerischen Umweltinformatiionsgesetz (entspr. Art. 2 Absatz 2, Nr. 3 BayUIG).

Entsprechend (Art. 3 Absatz 3, Nr. 1 BayUIG) habe ich Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen.

Bitte machen Sie mir folgende Informationen (vorzugsweise elektronisch) zugänglich (entsprechend Art. 3 Absatz 3, Nr. 2 BayUIG):
* Auflistung aller Umweltinformationen in Ihrem Haus mit Bezug zu dem o.g. Bauvorhaben.
* Alle Dokumente/Informationen die zur Genehmigung/Ablehnung des Bauvorhabens führen/geführt haben (Protokolle, Entscheidungsvorlagen, Beschlüsse, Emails, Korrespondenz etc.)
* Umweltgutachten/Beobachtungen, die im Rahmen des Genehmigungsprozesses entstanden sind.
* Alle Informationen (Protokolle, Entscheidungsvorlagen, Beschlüsse, Emails, Korrespondenz etc.) die zur Entscheidung führten, dass das Bootshaus der Wasserschutzpolizei am Dampfersteg Holzhausen (im Landschaftsschutzgebiet) gebaut werden soll.
* Detaillierte Dokumentation der Entscheidungsfindung für den geplanten Standort und die Nichteignung anderer Standorte (z.B. Stegen, Herrsching, Diessen).
* Die Kostenberechnung/Schätzung für das Bauvorhaben (z.B. aus dem Genehmigungsverfahren).
* Die Kosten Nutzen Betrachtung für die Notwendigkeit des Bootshauses generell.
* Die Kosten Nutzen Betrachtung für die Notwendigkeit des Bootshauses in Holzhausen am Ammersee.

Falls diese Dokumente noch nicht in einer endgültigen Version vorliegen, teilen Sie mir bitte mit, wann Sie mit einer Fassung rechnen, zu der ein Zugang sinnvoll ist.

Die Tatsache, dass es sich bei den angefragten Informationen um Umweltinformationen handelt, hat das Bayerische Staatsministeriumm des Inneren, für Bau und Verkehr in einem Schreiben an mich am 13.06.2017 bereits anerkannt. Falls dienlich, stelle ich Ihnen eine Kopie des Schreibens zur Verfügung.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) und soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Bezüglich des Umfangs der Angeforderten Informationen verweise ich auf das Urteil der Verwaltungsgerichts Regensburg (VG Regensburg, Urteil v. 25.05.2016 – RO 8 K 15.1896).
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2018
  • Frist
    1. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte D…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zugang zu Informationen zum Bauvorhaben Bootshaus der Wasserschutzpolizei in Holzhausen/Ammersee [#25881]
Datum
2. Januar 2018 20:13
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, entsprechend meinen Informationen ist die Regierung von Oberbayern zuständig für das Verfahren zur Genehmigung des Neubaus eines Bootshauses der Wasserschutzpolizei am Dampfersteg Holzhausen am Ammersee. Dieses Bauvorhaben ist in einem Landschaftsschutzgebiet geplant, damit sind alle Informationen im Zusammenhang mit Planung, Genehmigung und Bau Umweltinformationen im Sinne des Bayerischen Umweltinformatiionsgesetz (entspr. Art. 2 Absatz 2, Nr. 3 BayUIG). Entsprechend (Art. 3 Absatz 3, Nr. 1 BayUIG) habe ich Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen. Bitte machen Sie mir folgende Informationen (vorzugsweise elektronisch) zugänglich (entsprechend Art. 3 Absatz 3, Nr. 2 BayUIG): * Auflistung aller Umweltinformationen in Ihrem Haus mit Bezug zu dem o.g. Bauvorhaben. * Alle Dokumente/Informationen die zur Genehmigung/Ablehnung des Bauvorhabens führen/geführt haben (Protokolle, Entscheidungsvorlagen, Beschlüsse, Emails, Korrespondenz etc.) * Umweltgutachten/Beobachtungen, die im Rahmen des Genehmigungsprozesses entstanden sind. * Alle Informationen (Protokolle, Entscheidungsvorlagen, Beschlüsse, Emails, Korrespondenz etc.) die zur Entscheidung führten, dass das Bootshaus der Wasserschutzpolizei am Dampfersteg Holzhausen (im Landschaftsschutzgebiet) gebaut werden soll. * Detaillierte Dokumentation der Entscheidungsfindung für den geplanten Standort und die Nichteignung anderer Standorte (z.B. Stegen, Herrsching, Diessen). * Die Kostenberechnung/Schätzung für das Bauvorhaben (z.B. aus dem Genehmigungsverfahren). * Die Kosten Nutzen Betrachtung für die Notwendigkeit des Bootshauses generell. * Die Kosten Nutzen Betrachtung für die Notwendigkeit des Bootshauses in Holzhausen am Ammersee. Falls diese Dokumente noch nicht in einer endgültigen Version vorliegen, teilen Sie mir bitte mit, wann Sie mit einer Fassung rechnen, zu der ein Zugang sinnvoll ist. Die Tatsache, dass es sich bei den angefragten Informationen um Umweltinformationen handelt, hat das Bayerische Staatsministeriumm des Inneren, für Bau und Verkehr in einem Schreiben an mich am 13.06.2017 bereits anerkannt. Falls dienlich, stelle ich Ihnen eine Kopie des Schreibens zur Verfügung. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) und soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Bezüglich des Umfangs der Angeforderten Informationen verweise ich auf das Urteil der Verwaltungsgerichts Regensburg (VG Regensburg, Urteil v. 25.05.2016 – RO 8 K 15.1896). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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An Regierung von Oberbayern Details
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Datum
7. Februar 2018
An
Regierung von Oberbayern
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Regierung von Oberbayern
AW: Bootshaus Polizei; Anfrage UIG; Teil 1 Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie die erbetenen U…
Von
Regierung von Oberbayern
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Briefpost
Betreff
AW: Bootshaus Polizei; Anfrage UIG; Teil 1
Datum
13. April 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie die erbetenen Umweltinformationen. Die späte Antwort bitte ich zu entschuldigen. Wegen des Umfangs der Anlagen sind diese auf mehrere E-Mails verteilt. ..... Für die Wasservogelzählung gibt es fachliche Vorgaben der UNB, die beiliegen. Das Ergebnis liegt aber noch nicht vor (der Beobachtungszeitraum endet am Wochenende). Sobald mir das Ergebnis vorliegt, werde ich es unaufgefordert (und ohne neuen Antrag) einfach nachreichen. Für die Übermittlung von Informationen werden nach Art. 12 Abs. 1 BayUIG Kosten erheben. Diese Antwort kann aber als gebührenfreie einfache schriftliche Auskunft im Sinn von Art. 12 Abs. 1 Satz 2 BayUIG angesehen werden. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen