Kontrollbericht zu Peter Wald & Sohn Fleischerei GmbH

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Peter Wald & Sohn Fleischerei GmbH
Langgasse 3
55435 Gau-Algesheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine.

Meine Anfrage umfasst auch alle Ihnen bekannten Kontroll- bzw. Untersuchungsergebnisse anderer Behörden/Labore.

Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen.

Bitte geben Sie immer die Anfragenummer an.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. September 2022
  • Frist
    14. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Peter Wald & Sohn Fleischerei GmbH [#258828]
Datum
11. September 2022 17:58
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Peter Wald & Sohn Fleischerei GmbH Langgasse 3 55435 Gau-Algesheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Meine Anfrage umfasst auch alle Ihnen bekannten Kontroll- bzw. Untersuchungsergebnisse anderer Behörden/Labore. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Bitte geben Sie immer die Anfragenummer an.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258828/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Sehr << Antragsteller:in >> 1. Zu Ihrem Topf-Secret-Antrag #258828: wir bestätigen den Eingang Ihre…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Peter Wald & Sohn Fleischerei GmbH [#258828]
Datum
22. September 2022 17:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> 1. Zu Ihrem Topf-Secret-Antrag #258828: wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage und verweisen auf unser Schreiben an Sie vom 15.07.2022 (Seite 2, Punkt 2, Absatz 2 und 3). 2. Zu Ihrer Fax-Nachricht vom 12.09.2022: Wir vermuten, dass Sie mit Ihrer Nachfrage nach einem Fax vom 22.12.2022 wohl eher als Datum den 22.12.2021 meinen. Ihre Frage bezieht sich scheinbar auf Ihre ursprüngliche Anfrage #228046. Diese Anfrage wurde von uns bereits abschließend beantwortet, entsprechend von Ihnen angeforderte Kontrollberichte wurden Ihnen bereits zugestellt. Für weitere Informationen zu dem betreffenden Betrieb können Sie bei uns eine erneute Anfrage nach § 2 Abs. 1 VIG stellen, beachten Sie hierbei jedoch unser Schreiben vom 15.07.2022 (Seite 2, Punkt 2, Absatz 2 und 3). Wie bereits in unserem Schreiben vom 15.07.22 ausgeführt, liegt uns eine VIG-Anfrage von Ihnen mit Datum 22.12.2021 zum betreffenden Betrieb nicht vor, des Weiteren verweisen wir auf unsere Antwort an Sie vom 21.07.2022 (E-Mail) zu Ihrem Fax vom 21.07.2022. Uns ist nun aufgefallen, dass Sie Ihre Faxnachrichten zum Teil an die Faxnummer einer für Sie nicht zuständigen Stelle gesendet haben, so dass Ihre Faxnachrichten bei einer anderen Behörde (Abteilung 42, Gesundheitsamt, Faxnummer 06131 69 333 4098) eingingen. Erst über einen Umweg gingen Ihre Faxnachrichten dann in unserer Abteilung (Abteilung 41, Veterinärwesen) ein. Möglicherweise kam es in der Vergangenheit zu Übermittlungsfehlern bei Ihren Faxsendungen. Die korrekte zentrale Fax-Nummer unserer Abteilung finden Sie in jeder E-Mail-Korrespondenz mit unserer Behörde in der Signatur am Ende einer Nachricht sowie auf der Homepage der Kreisverwaltung Mainz-Bingen: https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter... unter Kontakt. Die korrekte Faxnummer unserer Abteilung lautet somit 06131 69 333 4199 . Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zu Ihrer Fax-Nachricht vom 12.09.2022: [#258828] Sehr << Anrede >> warum antworten Sie mit Ihrem …
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zu Ihrer Fax-Nachricht vom 12.09.2022: [#258828]
Datum
23. September 2022 17:01
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> warum antworten Sie mit Ihrem wirren Schreiben auf mein Fax an eine zufällige E-Mail-Adresse? Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258828/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
AW: Extern: AW: Zu Ihrer Fax-Nachricht vom 12.09.2022: [#258828] Sehr << Antragsteller:in >> 1. Unse…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Betreff
AW: Extern: AW: Zu Ihrer Fax-Nachricht vom 12.09.2022: [#258828]
Datum
26. September 2022 09:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> 1. Unser an Sie gerichtetes Schreiben per E-Mail vom 22.09.2022 ist nicht "wirr", sondern eine höfliche Antwort auf Ihr Fax, welches Sie an eine falsche Fax-Nummer gesendet haben, eine Entschuldigung Ihrerseits hierfür hätten wir durchaus angenommen, hätten Sie diese Höflichkeit aufgebracht. Wir verbitten uns künftig derartige unpassende und unhöfliche Formulierungen Ihrerseits. Das gilt auch für solche Formulierungen wie "Bullshit", mit welcher Sie meine Korrespondenz mit Ihnen in Ihrer E-Mail vom 12.08.2022 bezeichnet haben. Solche unflätigen Ausdrücke erscheinen keineswegs dadurch intelligenter, wenn Sie diese als literarische Zitate kennzeichnen, wie in genannter E-Mail geschehen. 2. Ihre E-Mail-Adresse ist nicht zufällig, sondern spezifisch auf Ihre Person codiert, Sie haben uns ja auch über diese Adresse selbst geschrieben. Ansonsten stellte sich die Frage, warum ausgerechnet Sie, Herr << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, auf unsere Antwort an diese E-Mail-Adresse geschrieben haben, so zufällig scheint die Adresse ja dann nicht zu sein. Gerne korrespondieren wir mit Ihnen über eine andere E-Mail-Adresse, die Sie uns mitteilen, ansonsten nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass wir auch jede Möglichkeit unserer Wahl zur Kommunikation mit Ihnen nutzen werden, die Sie uns aus Ihren freien Stücken dargeboten haben. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Zu Ihrer Fax-Nachricht vom 23.09.2022 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre von Ihnen fehlversandte Faxn…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Betreff
Zu Ihrer Fax-Nachricht vom 23.09.2022
Datum
26. September 2022 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre von Ihnen fehlversandte Faxnachricht vom 23.09.2022 (18:01:22) haben wir über Umwege erhalten. Ihre darin enthaltenen haltlosen Anschuldigungen und ihre unhöflichen Bezeichnungen unserer Antworten wie "wirr" und "Geschwurbel", aber auch von Ihren verwendete Fäkalausdrücke wie "Bullshit" (Ihre E-Mail vom 12.08.2022) als Kommentar zu unserer Antwort verbitten wir uns, Einigkeit mit Ihnen besteht im Übrigen explizit nicht. Wir werden künftig Ihre Nachrichten von diesem Niveau nicht mehr beantworten. Ihre Anfragen nach VIG werden wir nicht mehr beantworten und bearbeiten, solange Ihre Weigerung besteht, für entstehende Bearbeitungskosten aufzukommen und verweisen zum mehrfach wiederholten, aber nunmehr letzten Mal auf unser Schreiben an Sie vom 15.07.2022, Seite 2, Punkt 2, Absatz 2 und 3. In diesem sowie in unserem Informationsschreiben an Sie vom 23.06.2022 haben wir Ihnen eindeutig beschrieben, warum für Auskünfte nach dem VIG in Ihrem Fall rechtlich verpflichtend Kosten zu erheben sind. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Zu Ihrer Fax-Nachricht vom 23.09.2022 [#258828] Sehr << Anrede >> dass nach dem VIG in meinem Fa…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zu Ihrer Fax-Nachricht vom 23.09.2022 [#258828]
Datum
26. September 2022 18:45
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> dass nach dem VIG in meinem Fall rechtlich verpflichtend Kosten zu erheben sind, ist definitiv Bullshit. Bullshit, der auch durch wiedeholte Falschbehauptung Ihrerseits nicht abnimmt. Eine kurze Recherche bei Wikipedia hätte Ihre fehlgeleitete Interpretation von "Fäkalsprache" vermeiden können. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258828/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>