Regelungen zum Coming out von Schüler*innen

1. Regeln, Richtlinien, Handlungsanweisungen, Empfehlungen, o.ä. seitens Ihrer Behörde zum Umgang und der Zeit nach einem Coming out von Schüler*innen. Hierbei beziehe ich mich unter anderem auf folgende Fragen:
- Wann/Wo darf ein neuer Name von transidenten Schüler*innen genutzt bzw. nicht genutzt werden?
- Wann/Weshalb muss eine Rücksprache mit Erziehungsberechtigten stattfinden?
- Umgang mit transidenten Schüler*innen bei nach Geschlecht getrennten Punkten (z.B. Sportunterricht, Umkleiden, Toiletten)

2. Wenn es keine Regeln, Richtlinien, Handlungsanweisungen, Empfehlungen, o.ä. seitens Ihrer Behörde zum Umgang und der Zeit nach einem Coming out von Schüler*innen gibt, wie und anhand welcher Informationen werden Anfragen von Schulen zu den in Punkt 1 genannten Themen beantwortet?

3. Welchen Handlungsspielraum haben Schulen bei der Beantwortung der in Punkt 1 genannten Fragen? Hierbei beziehe ich mich unter anderem auf folgende (fiktive) Beispiele:
- Erziehungsberechtigte müssen über ein Coming Out informiert werden
- Bevor ein neuer Name genutzt werden darf, benötigt es die Erlaubnis von Erziehungsberechtigten

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. September 2022
  • Frist
    14. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Regelungen zum Coming out von Schüler*innen [#258843]
Datum
11. September 2022 20:23
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Regeln, Richtlinien, Handlungsanweisungen, Empfehlungen, o.ä. seitens Ihrer Behörde zum Umgang und der Zeit nach einem Coming out von Schüler*innen. Hierbei beziehe ich mich unter anderem auf folgende Fragen: - Wann/Wo darf ein neuer Name von transidenten Schüler*innen genutzt bzw. nicht genutzt werden? - Wann/Weshalb muss eine Rücksprache mit Erziehungsberechtigten stattfinden? - Umgang mit transidenten Schüler*innen bei nach Geschlecht getrennten Punkten (z.B. Sportunterricht, Umkleiden, Toiletten) 2. Wenn es keine Regeln, Richtlinien, Handlungsanweisungen, Empfehlungen, o.ä. seitens Ihrer Behörde zum Umgang und der Zeit nach einem Coming out von Schüler*innen gibt, wie und anhand welcher Informationen werden Anfragen von Schulen zu den in Punkt 1 genannten Themen beantwortet? 3. Welchen Handlungsspielraum haben Schulen bei der Beantwortung der in Punkt 1 genannten Fragen? Hierbei beziehe ich mich unter anderem auf folgende (fiktive) Beispiele: - Erziehungsberechtigte müssen über ein Coming Out informiert werden - Bevor ein neuer Name genutzt werden darf, benötigt es die Erlaubnis von Erziehungsberechtigten
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 258843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258843/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal fragdenstaat.de (#258843). M…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
AW: Regelungen zum Coming out von Schüler*innen [#258843]
Datum
13. September 2022 16:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal fragdenstaat.de (#258843). Mit Ihrem Auskunfts- bzw. Akteneinsichtsbegehren nach dem AIG wird sich in Kürze das zuständige Fachreferat auseinandersetzen. Wir kommen zu gegebener Zeit auf die Angelegenheit zurück. Es handelt sich voraussichtlich um eine gebührenfreie Leistung. Sollte sich diese Einschätzung während der Bearbeitung ändern, werden wir Sie vor Beantwortung rechtzeitig hierüber informieren. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr [geschwärzt], ich komme zurück auf Ihre untenstehende Anfrage über das Portal fragdenstaat (#258843) und bea…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
AW: Regelungen zum Coming out von Schüler*innen [#258843]
Datum
23. September 2022 08:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], ich komme zurück auf Ihre untenstehende Anfrage über das Portal fragdenstaat (#258843) und beantworte Ihre gestellten Fragen wie folgt: Frage: 1. Regeln, Richtlinien, Handlungsanweisungen, Empfehlungen, o.ä. seitens Ihrer Behörde zum Umgang und der Zeit nach einem Coming out von Schüler*innen. Hierbei beziehe ich mich unter anderem auf folgende Fragen: - Wann/Wo darf ein neuer Name von transidenten Schüler*innen genutzt bzw. nicht genutzt werden? - Wann/Weshalb muss eine Rücksprache mit Erziehungsberechtigten stattfinden? - Umgang mit transidenten Schüler*innen bei nach Geschlecht getrennten Punkten (z.B. Sportunterricht, Umkleiden, Toiletten) Antwort: Im Brandenburgischen Schulgesetz ist der Schutz vor Diskriminierung im § 4 Absatz 4 verankert: „(4) Die Schule wahrt die Freiheit des Gewissens sowie Offenheit und Toleranz gegenüber unterschiedlichen kulturellen, religiösen, weltanschaulichen und politischen Wertvorstellungen, Empfindungen und Überzeugungen. Keine Schülerin und kein Schüler darf einseitig beeinflusst werden. Keine Schülerin und kein Schüler darf wegen der Abstammung, Nationalität, Sprache, des Geschlechts, der sexuellen Identität, sozialen Herkunft oder Stellung, einer Behinderung, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder aus rassistischen Gründen bevorzugt oder benachteiligt werden. Einer Benachteiligung von Mädchen und Frauen ist aktiv entgegenzuwirken.“ Zwar bezeichnet die „sexuelle Identität“ vorrangig die die auf sexueller Orientierung basierende Identität. Darüber hinaus meint "sexuelle Identität" auch die von einem Menschen empfundene Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht, d.h. das Selbstverständnis als Mann oder als Frau, wobei auch trans*geschlechtliche und zwischengeschlechtliche Personen geschützt sind. Rechtliche Vorgaben bzw. Handlungsanweisungen des MBJS zum Umgang mit transidenten Schülerinnen und Schülern existieren derzeit nicht. Für die Änderung des Vornamens und die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung gilt neben dem Personenstandsgesetz hier das Transsexuellengesetz (TSG). Die Schule sollte transidente Schülerinnen und Schüler soweit wie möglich unterstützen. Hierfür sollte die Schule eng mit den Sorgeberechtigten zusammen arbeiten. Soweit der Wunsch der Schülerin/des Schülers auf Änderung der Geschlechtszugehörigkeit glaubhaft und nachvollziehbar besteht und beabsichtigt ist (bei Minderjährigen immer Entscheidung der Sorgeberechtigten) - ggf. unter Vorlage einer ärztlichen/psychologischen Stellungnahme oder des Antrages gemäß § 1 Abs. 1 Transsexuellengesetz (TSG) -, kann die Schule die Schülerin/den Schüler im Rahmen dieses Prozesses durch Nennung und Verwendung des neuen Vornamens - auch in Klassenbüchern, Notenbüchern etc. - unterstützen. Weitere Maßnahmen, wie die Gestattung der Nutzung der Toilette/Umkleideräume für Mädchen bzw. Jungen, die Bewertung im Sportunterricht usw., sind auf Wunsch ebenso möglich. So wäre auch die Änderung des Schülerausweises und des Essensausweises in Abstimmung mit dem jeweiligen Schulträger denkbar. Lediglich für die Erstellung von Zeugnissen gilt dies nicht, da ein geänderter Vorname derzeit nur aufgrund eines vorliegenden entsprechenden Gerichtsbeschlusses auf Zeugnissen verwendet werden darf. Zeugnisse können mit geändertem Namen neu ausgefertigt werden (vgl. Nr. 7 Abs. 1 VV-Zeugnisse i.V.m. § 1 Abs. 1 TSG) und der geänderte Personenstand kann vorerst lediglich durch einen womöglich vorliegenden „dgti-Ausweis“ in Ergänzung mit den (alten) amtlichen Dokumenten nach außen getragen werden. Ergänzend hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass die Themen Homosexualität und sexuelle Vielfalt in Brandenburg fester Bestandteil des Rahmenlehrplans für die Jahrgangsstufe 1 bis 10 sind. Demgemäß sind die Schulen verpflichtet, die sogenannten übergreifenden Themen „Sexualerziehung“, „Akzeptanz von Vielfalt (Diversity)“ und „Gleichstellung, Gleichberechtigung der Geschlechter (Gender Mainstreaming)“ in ihren schulischen Curricula zu verankern sowie fachbezogen, fächerübergreifend, oder in schulischen Projekttagen und -wochen umzusetzen. Damit sind sie Teil aller Unterrichtsfächer und erhalten einen besonderen Stellenwert in der Schule. Ergänzend zu diesen Themen wurden gemeinsam mit Berlin Handreichungen als schulisches Unterstützungsmaterial erarbeitet, die seit dem Frühjahr 2021 allen Schulen zur Verfügung stehen (siehe Anlagen Orientierungs- und Handlungsrahmen). Konkrete Bezüge zum Thema Homosexualität und sexuelle Vielfalt gibt es vor allem in den Fächern Biologie, Lebensgestaltung-Ethik-Religion (LER) sowie im Sachunterricht. Die Aufklärung über Homosexualität und sexuelle Vielfalt in Schulen trägt dazu bei, dass sexuelle Diversität und gleichgeschlechtliche Lebensweise in der Gesellschaft mehrheitlich als real gelebte Normalität akzeptiert wird. Die Schüler/innen sollen befähigt werden, eigene Haltungen zu reflektieren, aber auch einen Perspektivwechsel im Hinblick auf die Lebenssituationen anderer vorzunehmen. Darüber hinaus tragen Kooperationen von Schulen und Jugendeinrichtungen mit der LSBTTIQ*-Community dazu bei, Respekt, Akzeptanz und Offenheit im sozialen Miteinander zu fördern. Frage: 2. Wenn es keine Regeln, Richtlinien, Handlungsanweisungen, Empfehlungen, o.ä. seitens Ihrer Behörde zum Umgang und der Zeit nach einem Coming out von Schüler*innen gibt, wie und anhand welcher Informationen werden Anfragen von Schulen zu den in Punkt 1 genannten Themen beantwortet? Antwort: Frage 1 wurde beantwortet, daher hier noch weitere ergänzende Informationen: Im Koalitionsvertrag der 7. Legislaturperiode (dort Zeile 2520) ist die Bildungs-und Aufklärungsarbeit zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie die Fortführung des Projekts "Schule unterm Regenbogen" als ein wichtiges Bekenntnis der Landesregierung benannt. Das vom MBJS geförderte Aufklärungs- und Bildungsprojekt „Bildung unterm Regenbogen“ des Landesverbands AndersARTiG e.V. setzt Bildungsangebote hierzu um und bietet Aufklärungsworkshops für Schüler*innen ab Jg. 7 sowie Fortbildungsseminare für Lehrkräfte, weiteres pädagogisches Personal sowie für Referendare/innen an. Darüber hinaus werden Aufklärungsworkshops für Schüler*innen ab Jg. 7 angeboten zum Erwerb von nachhaltigen Kompetenzen für einen bewussteren Umgang mit Diversity und Sexualität. Zudem werden Kooperationen mit Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen gepflegt, in denen regelmäßige Workshops sowie Fachgespräche mit Lehrkräften und der Elternvertretung zu Themen sexueller und geschlechtlicher Vielfalt stattfinden. Weiteres Ziel ist, die Seminarangebote im Hauptseminar der Zweiten Phase der Lehramtsausbildung zu etablieren bzw. weiter auszubauen. Neu ist das Angebot einer kollegialen Fallberatung für Lehrkräfte, das etabliert bzw. weiter ausgebaut werden soll. Das Beratungsspektrum für Schüler*innen ab Jg. 7 an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen umfasst peer-to-peer Aufklärungsworkshops, die Umsetzung entsprechender thematischer Projekttage und Schulveranstaltungen sowie (digitale) regelmäßige Sprechzeiten, darüber hinaus Unterstützungsangebote zur Gründung einer Queer-AG an der Schule. (Internetseite AndersARTiG e.V.: http://www.andersartig.info/). In diesem Kontext hat AndersARTiG e.V. die Schülerbroschüre „LSBTI*Q - oder was?! Eine kleine Einführung in die queere Welt.“ entwickelt (siehe Anlage). Die Broschüre unterstützt die (digitalen) Bildungsformate des Bildungs- und Aufklärungsprojekts „Bildung unterm Regenbogen“ und richtet sich sowohl an junge Menschen, die mehr über das Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt erfahren möchten, als auch an Lehr- und Fachkräfte im gesamten Land Brandenburg. Sie ist für den Einsatz im Unterricht und in Jugendfreizeiteinrichtungen sowie Jugendverbänden in Brandenburg konzipiert. Neben einer Einführung in das Begriffswissen zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt beschäftigt sich die Broschüre in zielgruppennahen Beispielen mit den Fragen nach Geschlecht, der freien Entfaltung der Persönlichkeit und spannt dabei den Bogen zum Thema Umgang mit Diskriminierung und Ungleichbehandlung und bietet nützliche Hinweise, wie Schüler*innen füreinander Verbündete sein können und somit dazu beitragen können, solidarisches Handeln im Schullalltag praktisch werden zu lassen. Die Broschüre ist in Kooperation mit dem Bildungs- und Aufklärungsprojekt „Bildung unterm Regenbogen“ und der „Fachstelle für geschlechtliche & sexuelle Vielfalt im Land Brandenburg“ und mit Unterstützung des CSD Cottbus e.V. entstanden. Die 2008 von AndersARTiG e.V. in Kooperation mit der Uni Potsdam entwickelte Handreichung für Lehrkräfte „Schule unterm Regenbogen - HeteroHomoBiTrans-Lebensweisen im Unterricht an den Schulen im Land Brandenburg“ wird derzeit komplett überarbeitet. Eine aktualisierte Version der Broschüre soll Ende 2022/Anfang 2023 von AndersARTiG im Rahmen des Projekts „Bildung unterm Regenbogen“ veröffentlicht werden. In der Reihe Basiswissen Demokratie der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung erschien im Herbst 2020 die Broschüre „Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in Brandenburg" (siehe Anlage). Die Broschüre erklärt ausgewählte Begriffe zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt. Anliegen der Broschüre ist, einen Einblick in die verschiedenen Lebensweisen zu geben und mit diesen Informationen mögliche Vorurteile abbauen und die Wertschätzung für Vielfalt zu steigern. 2018 beschloss der brandenburgische Landtag den „Aktionsplan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transphobie in Brandenburg - Aktionsplan Queeres Brandenburg“ (https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/familie/gleichgeschlechtliche-lebensweisen-lsbttiq/aktionsplan-queeres-brandenburg/). Zu seinen Maßnahmen gehören u.a. Fortbildungen für Kita-Erzieher/innen sowie für Lehrkräfte zu den Themen Diversity und Sexualerziehung, ebenso für Schüler-und Elternvertretungen. Mit dem Projekt „Bildung unterm Regenbogen“ des Landesverbands AndersARTiG e.V. werden Teilziele des Aktionsplans erfolgreich umgesetzt. Für Eltern von trans*Kindern und Jugendlichen bietet der Verein Trakine (Trans-Kinder-Netz e.V.) die Möglichkeit der Beratung und Vernetzung mit anderen betroffenen Eltern in einem Austauschforum (https://www.trans-kinder-netz.de/wer-sind-wir.html). Im Ergebnis eines fachlichen Austauschs des zuständigen Fachreferats 46 /MBJS mit Trans-Kinder-Netz e.V. unterstützt das MBJS bei der Bekanntmachung konkreter Unterstützungsangebote des Vereins für anfragende Schulen u. bei der Kontaktvermittlung. TraKiNe - ein Elternverein, der sich für die Belange von Trans*Kindern und Trans*Jugendlichen einsetzt, bietet u.a. interessierten Schulleitungen, Lehrkräften und Sozialarbeiter*innen Aufklärung und Informationen zum Thema Trans* an, da Probleme im Umgang mit Trans*Kindern oftmals durch Unkenntnis, Unsicherheit und Angst begründet sind. Beispielhaft wird hier auf den Dokumentarfilm "Mädchenseele" von Anne Scheschonk verwiesen. Die Rechtsstellen in den staatlichen Schulämtern werden von betroffenen Schulen oder Lehrkräften zunehmend zu Fragen im Umgang mit transidenten Schüler*innen aufgesucht (bspw. Einhaltung des Offenbarungsverbotsnach § 5 TSG). In Abstimmung mit der Senatsbildungsverwaltung in Berlin ist geplant, den Lehrkräften generalisierende Hinweise (z.B. über ein Rundschreiben, Infomaterial oder Fortbildungshinweise auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg) zur Verfügung zu stellen. Es besteht ein intensiver fachlicher Austausch auf Arbeitsebene zwischen der Berliner u. Brandenburger Bildungsverwaltung bzgl. einer zügigen Umsetzung des Vorhabens - unter Berücksichtigung der Regelungen zum neuen Selbstbestimmungsgesetz (aktuell Abstimmung im Bundestag). Im Rahmen der Filmbildung an Schulen hält FILMERNST für Schulen zahlreiche Filme zum Thema sexuelle Identität sowie geschlechtliche und sexuelle Vielfalt im Programmangebot bereit (https://www.filmernst.de/Filme/Filmdatenbank.html). Frage: 3. Welchen Handlungsspielraum haben Schulen bei der Beantwortung der in Punkt 1 genannten Fragen? Hierbei beziehe ich mich unter anderem auf folgende (fiktive) Beispiele: - Erziehungsberechtigte müssen über ein Coming Out informiert werden - Bevor ein neuer Name genutzt werden darf, benötigt es die Erlaubnis von Erziehungsberechtigten Antwort: Hierzu verweise ich auf die umfangreiche Antwort zu Frage 1, insbesondere darauf, dass die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit bei Minderjährigen einer Entscheidung der Sorgeberechtigten bedarf. Darüber hinaus gibt es keine Pflicht der Schule zur Information der Sorgeberechtigten von Schüler*innen über deren Coming Out, sofern dies nicht mit dem Wunsch auf zustimmungsbedürftige Änderungsmaßnahmen verbunden ist. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt]*[geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt]*[geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]*[geschwärzt] [geschwärzt]*[geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt]*[geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]*[geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt]? 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