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Änderung in der Grundsicherung im Lichte des Bürgergeldes

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG und/oder Presserecht

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Lichte der Einführung des Bürgergeldes stellt sich die Frage nach den Änderungen in der Grundsicherung (Erwerbsminderung | SGB IX und XII, Bundesteilhabegesetz).

Über die Plattform https://www.abgeordnetenwatch.de² stellte diesbezüglich ein gewisser Kevin K. einige Fragen.

Die Änderungen sind für viele Menschen und insbesondere für die Leistungsbezieher*innen von einem öffentlichen Interesse:

Welche Neuerungen gibt es für die Bezieher*innen von Grundsicherung (Erwerbsminderung | SGB IX und XII, Bundesteilhabegesetz)?

Speziell: Welche Leistungen erhalten die Bezieher*innen?
Wie hoch werden die Leistungen ausfallen?
Wann kann mit einer Umstellung der Grundsicherung (Erwerbsminderung | SGB IX und XII, Bundesteilhabegesetz) gerechnet werden?
Wie wird auf die Besonderheit dieser Sozialleistung eingegangen:
Werden Bezieher*innen weiterhin anlog zu arbeitsfähigen Leistungsempfänger*innen behandelt?
Welche Neuerungen oder Änderungen gibt es in diesem Bezug?

²https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hubertus-heil/fragen-antworten/welche-auswirkungen-hat-das-kommende-buergergeld-fuer-menschen-mit-behinderung-sgb-ix-und-xii

Zusätzlich möchte ich darauf aufmerksam machen, dass diese Anfrage parallel als Presseanfrage versendet wurde. Dabei wird die Postadresse identisch angegeben.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. September 2022
  • Frist
    14. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG und/oder Presserecht Sehr geehrte Damen und Herren, im Lichte der Einführung des Bür…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Änderung in der Grundsicherung im Lichte des Bürgergeldes [#258899]
Datum
12. September 2022 14:19
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG und/oder Presserecht Sehr geehrte Damen und Herren, im Lichte der Einführung des Bürgergeldes stellt sich die Frage nach den Änderungen in der Grundsicherung (Erwerbsminderung | SGB IX und XII, Bundesteilhabegesetz). Über die Plattform https://www.abgeordnetenwatch.de² stellte diesbezüglich ein gewisser Kevin K. einige Fragen. Die Änderungen sind für viele Menschen und insbesondere für die Leistungsbezieher*innen von einem öffentlichen Interesse: Welche Neuerungen gibt es für die Bezieher*innen von Grundsicherung (Erwerbsminderung | SGB IX und XII, Bundesteilhabegesetz)? Speziell: Welche Leistungen erhalten die Bezieher*innen? Wie hoch werden die Leistungen ausfallen? Wann kann mit einer Umstellung der Grundsicherung (Erwerbsminderung | SGB IX und XII, Bundesteilhabegesetz) gerechnet werden? Wie wird auf die Besonderheit dieser Sozialleistung eingegangen: Werden Bezieher*innen weiterhin anlog zu arbeitsfähigen Leistungsempfänger*innen behandelt? Welche Neuerungen oder Änderungen gibt es in diesem Bezug? ²https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hubertus-heil/fragen-antworten/welche-auswirkungen-hat-das-kommende-buergergeld-fuer-menschen-mit-behinderung-sgb-ix-und-xii Zusätzlich möchte ich darauf aufmerksam machen, dass diese Anfrage parallel als Presseanfrage versendet wurde. Dabei wird die Postadresse identisch angegeben. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258899/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihr Antrag vom 12. September 2022 Sehr << Antragsteller:in >> vorab übersende ich Ihnen den anliegend…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihr Antrag vom 12. September 2022
Datum
27. September 2022 10:18
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
image003.png
8,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vorab übersende ich Ihnen den anliegenden Bescheid zur Kenntnis. Dieser geht Ihnen im Nachgang auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zugang zu amtlichen Informationen; Ihre E-Mail vom 12. September 2022 Der Antrag wird abgelehnt. Gebühren werden n…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen; Ihre E-Mail vom 12. September 2022
Datum
27. September 2022
Status
geschwärzt
1,7 MB
Der Antrag wird abgelehnt. Gebühren werden nicht erhoben. Antworten sind nicht frei verfügbar, auch nicht im genannten Dokument (falscher Link - außerdem nach Antrag entstanden) "Die angefragten Informationen zum heutigen Stand ergeben sich aus dem unter der Bundesratsdrucksache 456/22 veröffentlichten Gesetzentwurf (https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksaehen/2022/0401-0500/456- 22.pdf? blob=publicationFile&v=1). Uber die benannten öffentlich zugänglichen Informationen liegen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Bezug auf Ihren am 12. September 2022 gestellten Antrag keine weiteren Unterlagen vor."
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.