Beschwerden gegen Gerichtsvollzieher

Wieviele Beschwerden gegen GVs wurden beim Amtsgericht eingereicht in den letzten 5 Jahren eingereicht? Warum wurde Beschwerde eingelegt? Gegen welche GVs, bitte mit Namen wurde Beschwerde eingereicht? Welche Beschwerden wurden richtig bearbeitet und hatten Konsequenzen für den GV? Welche Maßnahmen wurden eingeleitet, um Beschwerden nachzukommen und zu vermeiden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. September 2022
  • Frist
    5. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Besc…
An Amtsgericht Limburg a.d. Lahn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerden gegen Gerichtsvollzieher [#258994]
Datum
13. September 2022 16:02
An
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Beschwerden gegen GVs wurden beim Amtsgericht eingereicht in den letzten 5 Jahren eingereicht? Warum wurde Beschwerde eingelegt? Gegen welche GVs, bitte mit Namen wurde Beschwerde eingereicht? Welche Beschwerden wurden richtig bearbeitet und hatten Konsequenzen für den GV? Welche Maßnahmen wurden eingeleitet, um Beschwerden nachzukommen und zu vermeiden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 258994 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn
Amtsgericht Limburg a. d. Lahn Der Direktor Sehr << Antragsteller:in >> Gemäß § 81 HDSIG besteht ein…
Von
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn
Betreff
AW: Beschwerden gegen Gerichtsvollzieher [#258994]
Datum
22. September 2022 12:03
Status
Warte auf Antwort
Amtsgericht Limburg a. d. Lahn Der Direktor Sehr << Antragsteller:in >> Gemäß § 81 HDSIG besteht eine Beschränkung des Informationszugangs auf reine Verwaltungstätigkeiten. Gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 4 HDSIG werden Gerichte und weitere Organe der Rechtspflege nur bei Verwaltungsaufgaben dem Informationszugang unterworfen. Die Tätigkeit der Gerichtsvollzieher ist keine Angelegenheit der Justizverwaltung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten …
An Amtsgericht Limburg a.d. Lahn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beschwerden gegen Gerichtsvollzieher [#258994]
Datum
22. September 2022 13:05
An
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Bei den Gerichtsvollziehern/Gerichtsvollzieherinnen handelt es sich nach der bundesstaatlichen Ordnung um Beamte / Beamtinnen der Länder, die der Weisungsbefugnis und der Dienstaufsicht der jeweils zuständigen Amtsgerichtspräsidenten oder Amtsgerichtsdirektoren unterstehen. Da nach Maßgabe der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland die Rechtspflege in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt, sind auch die jeweiligen Landesjustizverwaltungen oder die diesen nachgeordneten Stellen für dienstaufsichtliche Maßnahmen zuständig. Siehe 8. Buch Zivilprozessordnung (ZPO) und die bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift der jeweiligen Landesjustizverwaltung – das interne Verhältnis zwischen den Gerichtsvollzieherinnen / Gerichtsvollziehern in deren Eigenschaft als (Landes-)Beamte und der Landesjustizverwaltung, die Gerichtsvollzieherordnung (GVO) [Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Referat R A 4, Aktenzeichen R A 4 – 2344 II-R4 86/2017, Schreiben vom 21.02.2017, https://fragdenstaat.de/anfrage/gerichtsvollzieher-sind-welcher-organisationseinheit-angehorig/#nachricht-62725] Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258994/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hessisches Datenschutz - und I…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Beschwerden gegen Gerichtsvollzieher“ [#258994]
Datum
1. Oktober 2022 11:39
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hessisches Datenschutz - und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Das Amtsgericht Limburg an der Lahn verweigert eine Antwort, [geschwärzt] Die Anspruchsgrundlage auf die sich meine Anfrage beruft, finden Sie unter: [Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Referat R A 4, Aktenzeichen R A 4 – 2344 II-R4 86/2017, Schreiben vom 21.02.2017, https://fragdenstaat.de/anfrage/gerichtsvollzieher-sind-welcher-organisationseinheit-angehorig/#nachricht-62725] Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 258994.pdf Anfragenr: 258994 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschwerden gegen Gerichtsvollzieher“ vom 13.0…
An Amtsgericht Limburg a.d. Lahn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Beschwerden gegen Gerichtsvollzieher“ [#258994]
Datum
15. Oktober 2022 11:39
An
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschwerden gegen Gerichtsvollzieher“ vom 13.09.2022 (#258994) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Beschwerde ist hier eingegangen und wird von mir unter dem o.g. Akt…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Beschwerden gegen Gerichtsvollzieher“ [#258994]; unser Az.: 90.22.35:0034/wz
Datum
26. Oktober 2022 11:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Beschwerde ist hier eingegangen und wird von mir unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftverkehr mit meiner Behörde an. In der Ablehnung des Informationszugangs durch das Amtsgericht Limburg an der Lahn vermag ich keinen Verstoß gegen den Vierten Teil des HDSIG zu erkennen. Es ist richtig, dass gegenüber Gerichten ein Anspruch auf Informationszugang nur insoweit besteht, als sie allgemeines Verwaltungshandeln ausüben. Bei der Tätigkeit der Gerichtsvollzieher und auch bei Beschwerden gegen Gerichtsvollzieher handelt es sich um einen der Kernbereiche der justiziellen Tätigkeit des Gerichts, sodass gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 4 HDSIG kein Anspruch auf Zugang zu den gewünschten Informationen besteht. Das von Ihnen referenzierte Schreiben des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vom 21.02.2017 ändert nichts daran, dass Sie keinen Anspruch nach dem HDSIG auf Zugang zu den gewünschten Informationen haben. Mit freundlichen Grüßen