Der linksseitig benutzungspflichtige Radweg entlang der Moerser Straße in Büderich

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Heute kam es auf dem Radweg der Moerser Straße (Fahrtrichtung Strümp) zu einem Unfall zwischen mir und einem links abbiegenden Pkw. Es ist glücklicherweise nicht viel passiert.

Gibt es von Ihrer Seite Pläne, die Radverkehrsführung entlang der Moerser Straße zu verändern? Wünschenswert wären Richtungsradwege, je für die eine und für die andere Fahrtrichtung.
Das würde eigentlich allen zugute kommen, denn Kraftfahrzeugführer müssten nicht mehr mit aus der "falschen" Richtung kommenden Radfahrern rechnen, die Fußgänger, gerade auf Höhe der Ecke Anton-Holtz-Straße/Moerser Straße sowie Römerstraße/Moerser Straße, ebenso wenig (außerdem ist der Radweg an dieser Stelle teils sehr schmal) und schlussendlich kämen sich auch Radfahrer nicht mehr unbedingt in die Quere, da aufgrund der teilweise beengten Verhältnisse des jetzigen Radwegs ein gegenseitiges Passieren eher unangenehm ist.
Wäre es nicht auch im Sinne der Bürger und Anwohner entlang der Moerser Straße, wenn Sie eine Art Verkehrsberuhigung durchführen? Ein Tempolimit von 30 km/h ist bisher nur auf die Nachtstunden beschränkt, es könnte doch von Vorteil sein, dieses auf den ganzen Tag auszuweiten, wofür die Strecke für viele Kraftfahrzeugführer unattraktiv werden und sich die Verkehrsbelastung verringern könnte.
Bei Tempo 30 könnte der Radverkehr der Fahrtrichtung Osterath/Strümp auch auf die Fahrbahn verlegt werden, da ein solch geringeres Tempo weniger gefährlich und unangenehm für Radfahrer sein dürfte.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. September 2022
  • Frist
    15. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Meerbusch Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Der linksseitig benutzungspflichtige Radweg entlang der Moerser Straße in Büderich [#259000]
Datum
13. September 2022 17:52
An
Kommunalverwaltung Meerbusch
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Heute kam es auf dem Radweg der Moerser Straße (Fahrtrichtung Strümp) zu einem Unfall zwischen mir und einem links abbiegenden Pkw. Es ist glücklicherweise nicht viel passiert. Gibt es von Ihrer Seite Pläne, die Radverkehrsführung entlang der Moerser Straße zu verändern? Wünschenswert wären Richtungsradwege, je für die eine und für die andere Fahrtrichtung. Das würde eigentlich allen zugute kommen, denn Kraftfahrzeugführer müssten nicht mehr mit aus der "falschen" Richtung kommenden Radfahrern rechnen, die Fußgänger, gerade auf Höhe der Ecke Anton-Holtz-Straße/Moerser Straße sowie Römerstraße/Moerser Straße, ebenso wenig (außerdem ist der Radweg an dieser Stelle teils sehr schmal) und schlussendlich kämen sich auch Radfahrer nicht mehr unbedingt in die Quere, da aufgrund der teilweise beengten Verhältnisse des jetzigen Radwegs ein gegenseitiges Passieren eher unangenehm ist. Wäre es nicht auch im Sinne der Bürger und Anwohner entlang der Moerser Straße, wenn Sie eine Art Verkehrsberuhigung durchführen? Ein Tempolimit von 30 km/h ist bisher nur auf die Nachtstunden beschränkt, es könnte doch von Vorteil sein, dieses auf den ganzen Tag auszuweiten, wofür die Strecke für viele Kraftfahrzeugführer unattraktiv werden und sich die Verkehrsbelastung verringern könnte. Bei Tempo 30 könnte der Radverkehr der Fahrtrichtung Osterath/Strümp auch auf die Fahrbahn verlegt werden, da ein solch geringeres Tempo weniger gefährlich und unangenehm für Radfahrer sein dürfte. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259000 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259000/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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