Mietvertrag Stadt Olsberg/Heimatbund Olsberg Bildungswerkstatt

Den Mietvertrag zwischen der Stadt Olsberg (Vermieter) und dem Verein Heimatbund der Stadt Olsberg e.V. (Mieter) über die durch letzteren genutzten Räumlichkeiten (ehemalige Hausmeisterwohnung) in der ehemaligen "Bildungswerkstatt Bigge".

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. September 2022
  • Frist
    15. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
Christoph Köster
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Olsberg Details
Von
Christoph Köster
Betreff
Mietvertrag Stadt Olsberg/Heimatbund Olsberg Bildungswerkstatt [#259015]
Datum
13. September 2022 21:16
An
Kommunalverwaltung Olsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Mietvertrag zwischen der Stadt Olsberg (Vermieter) und dem Verein Heimatbund der Stadt Olsberg e.V. (Mieter) über die durch letzteren genutzten Räumlichkeiten (ehemalige Hausmeisterwohnung) in der ehemaligen "Bildungswerkstatt Bigge".
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Köster Anfragenr: 259015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259015/ Postanschrift Christoph Köster << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Köster
Kommunalverwaltung Olsberg
Sehr geehrter Herr Köster, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsge…
Von
Kommunalverwaltung Olsberg
Betreff
Mietvertrag Stadt Olsberg/Heimatbund Olsberg Bildungswerkstatt [#259015]
Datum
15. September 2022 09:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Köster, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 13.09.2022. Nach erfolgter Prüfung Ihres Antrages werde ich Ihnen umgehend meine Entscheidung auf Zugang der Information mitteilen. Der Antrag wird unter Aktenzeichen IFG-15-2022 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Olsberg
Sehr geehrter Herr Köster, mit E-Mail vom 13.09.2022 beantragten Sie gem. IFG NRW die Zusendung des Mietvertrages…
Von
Kommunalverwaltung Olsberg
Betreff
Mietvertrag Stadt Olsberg/Heimatbund Olsberg Bildungswerkstatt [#259015]
Datum
10. Oktober 2022 10:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Köster, mit E-Mail vom 13.09.2022 beantragten Sie gem. IFG NRW die Zusendung des Mietvertrages zwischen der Stadt Olsberg (Vermieter) und dem Verein Heimatbund der Stadt Olsberg (Mieter) über die durch letzteren genutzten Räumlichkeiten (ehemalige Hausmeisterwohnung) in der ehemaligen "Bildungswerkstatt Bigge". Ein Mietvertrag wurde nicht abgeschlossen, da die Stadt Olsberg dem Heimatbund die Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung gestellt hatte. Mit freundlichen Grüßen