Werbeartikel

Projekt: Werbeartikel

1) Das spezielle Dokument, aus dem hervorgeht, welche (Werbe-)Artikel im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit in Ihrer Behörde vorhanden sind oder waren (z. B. bedruckte Stoffbeutel, USB-Sticks, o. ä.)

2) Das spezielle Dokument, aus dem hervorgeht, wie diese Werbeartikel genutzt bzw. ausgegeben werden (z. B. Ausbildungsmessen, Öffentlichkeitstage, o. ä.)

3) Das spezielle Dokument, aus dem hervorgeht, wie ein Bürger solche Artikel aus Ihrem Hause erhalten kann (z. B. kostenfreie Bestellmöglichkeiten im Netz)

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    13. September 2022
  • Frist
    15. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Das spezielle …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Werbeartikel [#259032]
Datum
13. September 2022 21:58
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Das spezielle Dokument, aus dem hervorgeht, welche (Werbe-)Artikel im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit in Ihrer Behörde vorhanden sind oder waren (z. B. bedruckte Stoffbeutel, USB-Sticks, o. ä.) 2) Das spezielle Dokument, aus dem hervorgeht, wie diese Werbeartikel genutzt bzw. ausgegeben werden (z. B. Ausbildungsmessen, Öffentlichkeitstage, o. ä.) 3) Das spezielle Dokument, aus dem hervorgeht, wie ein Bürger solche Artikel aus Ihrem Hause erhalten kann (z. B. kostenfreie Bestellmöglichkeiten im Netz)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259032/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Werbeartikel [#259032]
Datum
14. September 2022 13:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem unten stehenden Antrag erteile ich folgende Auskunft. Die Werbem…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Werbeartikel [#259032]
Datum
22. September 2022 09:48
Status
Warte auf Antwort
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4,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem unten stehenden Antrag erteile ich folgende Auskunft. Die Werbemittel (Give Aways) werden grundsätzlich bedarfsorientiert für Veranstaltungen, wie z.B. für den Tag der offenen Tür der Bundesregierung, beschafft und dort auch ausgegeben. Auf unserer BMG Webseite finden Sie unter folgendem Link https://www.bundesgesundheitsminister... unsere Publikationen. Diese können kostenfrei bestellt oder heruntergeladen werden. Weitergehende Information, insbesondere eine Auflistung aller jemals beschaffter Give Aways oder allgemeine Leitlinien zu deren Verwendung sind nicht vorhanden. Aus dem IFG ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Absatz 1 IFG, allerdings kein Anspruch auf die Erstellung von neuen Informationen. Herauszugeben sind amtliche Aufzeichnungen im Sinne des § 2 Nummer 1 IFG. Nicht vorhandene Aufzeichnungen müssen nicht generiert werden. Jeder Anspruch auf Informationszugang setzt vielmehr voraus, dass die begehrten Informationen bei der in Anspruch genommenen Stelle bereits vorhanden sind (BVerfG, Beschl. v. 20.6.2017 – 1 BvR 1978/13, ZD 2017, 476; BVerwG, Beschl. vom 27. 5. 2013 – 7 B 43/12, NJW 2013, 2538). Eine Behörde ist nicht verpflichtet, Informationen extra für den Antragsteller zu erschaffen, z.B. durch Auswertungen und Aufbereitung von vorhandenen Informationen (VG Berlin, Urt. v. 12.10.2009 - 2 A 20/08). Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> es verwundert mich doch sehr, das in Ihrer Behörde keine Auflistung von derzeit vor…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Werbeartikel [#259032]
Datum
22. September 2022 09:55
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es verwundert mich doch sehr, das in Ihrer Behörde keine Auflistung von derzeit vorhandenen Werbemitteln hat. Ich verweise auf den Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 09. Januar 2006 - 2 BvR 443/02, Rn. 54 a.E. nach welchem der Antragsteller nicht für eine undurchsichtige Aktenführung der Behörde hinzugezogen werden darf. Ich bitte um erneute Prüfung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259032/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> nach Nummer 2.3.14.1 der Verwaltungsvorschriften für die Buchführung und …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: WG: Werbeartikel [#259032]
Datum
28. September 2022 11:01
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> nach Nummer 2.3.14.1 der Verwaltungsvorschriften für die Buchführung und die Rechnungslegung über das Vermögen und die Schulden des Bundes (VV-ReVuS) (§§ 73, 75, 76, 80 und 86 BHO) besteht keine Aufzeichnungspflicht für Vermögensgegenstände mit einem Wert von weniger als 150 Euro. Wie bereits dargestellt, werden Give Aways grundsätzlich nur bedarfsorientiert für Veranstaltungen beschafft und dort ausgegeben. Auch wenn in diesen Fällen mehrere gleichartige Artikel beschafft werden, wird die Wertgrenze von 150 € auch für Sachgesamtheiten nicht erreicht. Von unserer letzten Veranstaltung, dem Hauptstadtkongress, haben wir noch 10 Holzkugelschreiber, 20 Holzbleistifte und 5 Obst- und Gemüsebeutel übrig. Diese werden aus wirtschaftlichen Gründen sowie aus Nachhaltigkeitsaspekten bei der nächsten Veranstaltung mit eingeplant. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> scheinbar wissen Sie ja plötzlich doch wie Sie auf meine Fragen antworten können. …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Werbeartikel [#259032]
Datum
28. September 2022 18:47
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> scheinbar wissen Sie ja plötzlich doch wie Sie auf meine Fragen antworten können. Ich bitte um erneute Antragsbearbeitung. Sollten Sie dem nicht nachgehen wollen, bitte ich um einen Rechtsmittelfähigen Bescheid, um das Vorverfahren zu nutzen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259032/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> auch bei den Auskünften, die Sie per Mail erhalten haben, handelt es sich…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: WG: Werbeartikel [#259032]
Datum
29. September 2022 15:27
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> auch bei den Auskünften, die Sie per Mail erhalten haben, handelt es sich um Verwaltungsakte, die einem Rechtsmittelverfahren zugänglich sind. Aus unserer Sicht handelt es sich nicht um belastende Verwaltungsakte, da Sie alle vorhandenen, Ihrem Antrag unterfallenden Informationen erhalten haben. Deshalb waren die Auskünfte nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Auf Ihren Wunsch hin reiche ich Ihnen die Rechtsbehelfsbelehrung nach. Bitte bedenken Sie, dass für die Zurückweisung eines Widerspruchs stets mindestens 30 Euro Gebühren zu erheben sind. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden beim Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstraße 1, 53123 Bonn. Dafür stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. 2. Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Weg erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Der Widerspruch kann mit qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> . Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet <<E-Mail-Adresse>> . Mit freundlichen Grüßen,

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> leider sehe ich mich gezwungen, Rechtsmittel zu nutzen. Meine Anfrage wurde in kei…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Werbeartikel [#259032]
Datum
29. September 2022 15:36
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider sehe ich mich gezwungen, Rechtsmittel zu nutzen. Meine Anfrage wurde in keiner Art und Weise beantwortet. Ihre Aussage, daß Unterlagen über meine Fragen nicht vorhanden sind ist widersprüchlich mit Ihrem letzten Schreiben. Mindestens Angebote und / oder Bestellungen müssten in Ihrem Hause vorhanden sein, unabhängig ob ein oder eintausend Stifte bestellt wurden. Ihren Ausführungen zur haushaltrechtlichen Regelung mag zwar stimmen, es entbindet sie aber nicht von der Dokumentation. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259032/