Werbeartikel

Anfrage an: Bundesrat
Projekt: Werbeartikel

1) Das spezielle Dokument, aus dem hervorgeht, welche (Werbe-)Artikel im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit in Ihrer Behörde vorhanden sind oder waren (z. B. bedruckte Stoffbeutel, USB-Sticks, o. ä.)

2) Das spezielle Dokument, aus dem hervorgeht, wie diese Werbeartikel genutzt bzw. ausgegeben werden (z. B. Ausbildungsmessen, Öffentlichkeitstage, o. ä.)

3) Das spezielle Dokument, aus dem hervorgeht, wie ein Bürger solche Artikel aus Ihrem Hause erhalten kann (z. B. kostenfreie Bestellmöglichkeiten im Netz)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. September 2022
  • Frist
    15. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Das spezielle …
An Bundesrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Werbeartikel [#259037]
Datum
13. September 2022 21:58
An
Bundesrat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Das spezielle Dokument, aus dem hervorgeht, welche (Werbe-)Artikel im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit in Ihrer Behörde vorhanden sind oder waren (z. B. bedruckte Stoffbeutel, USB-Sticks, o. ä.) 2) Das spezielle Dokument, aus dem hervorgeht, wie diese Werbeartikel genutzt bzw. ausgegeben werden (z. B. Ausbildungsmessen, Öffentlichkeitstage, o. ä.) 3) Das spezielle Dokument, aus dem hervorgeht, wie ein Bürger solche Artikel aus Ihrem Hause erhalten kann (z. B. kostenfreie Bestellmöglichkeiten im Netz)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259037/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesrat
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte: Der Bundesra…
Von
Bundesrat
Betreff
WG: Werbeartikel [#259037]
Datum
16. September 2022 09:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte: Der Bundesrat hat zum einen Informationsmaterialien, zum anderen Werbeartikel. Die Informationsmaterialien finden Sie unter https://www.bundesrat.de/DE/service/infomaterial/infomaterial-node.html, wo Sie sie auch bestellen können. Da Sie aber ausdrücklich nach den Werbematerialien gefragt haben, bezieht sich die folgende Antwort auch nur auf diese: Zu 1): Ein spezielles Dokument mit der Auflistung aller Werbemittel gibt es nicht. Folgende Werbemittel gibt es: Bauchbeutel Brillen-Etuis Brixis Bausatz Bundesrat Displaytücher Edelstahl-Trinkflaschen Faltbare Einkaufstaschen Filz-Untersetzer Haft-Notizen Halstücher Jo-Jos Kugelschreiber und Bleistifte Luftballons Notizbücher Pfefferminzdosen Pins Power-Banks Regen-Ponchos Schlüsselanhänger mit Einkaufswagenchip Schreibblöcke Skatkarten Taschenlampen Taschenschirme Tassen Thermo-Becher Turnbeutel USB-Sticks Zu 2) Die Werbemittel werden an spezielle Delegationen im Haus, sowie auf Veranstaltungen wie dem Tag der offenen Tür und dem Bürgerfest zum Tag der Deutschen Einheit ausgegeben. Zu 3) Aufgrund des kleinen Budgets des Bundesrates sind diese Werbemittel nur in geringen Mengen vorhanden und leider nicht bestellbar, sondern ausschließlich für Eigenveranstaltungen des Bundesrates sowie für Besucher des Hauses verfügbar. Mit freundlichen Grüßen