Urteile Unterlassung von Videoüberwachung

Die Ihnen vorliegende Liste der Urteile zur Unterlassung von Videoüberwachung.

Der Umwelt zuliebe bevorzugt als PDF oder Link.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Januar 2018
  • Frist
    6. Februar 2018
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Urteile Unterlassung von Videoüberwachung [#25910]
Datum
4. Januar 2018 08:19
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ihnen vorliegende Liste der Urteile zur Unterlassung von Videoüberwachung. Der Umwelt zuliebe bevorzugt als PDF oder Link.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 04.01.2018 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Urteile Unterlassung von Videoüberwachung [#25910]
Datum
4. Januar 2018 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 04.01.2018 wird hiermit bestätigt.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Sie baten mit der E-Mail vom 04.01.2017 um die Liste der Urteile zur Unterlassung…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Urteile Unterlassung von Videoüberwachung
Datum
23. Januar 2018 09:32
Status
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Sie baten mit der E-Mail vom 04.01.2017 um die Liste der Urteile zur Unterlassung von Videoüberwachung. Ihr Auskunftsrecht begründen Sie mit dem Recht auf Informationsfreiheit. Ich kann Ihnen mitteilen, dass eine solche Liste nicht vorliegt. Die LDI NRW selbst, hat in der Vergangenheit keine Urteile auf Unterlassung von Videoüberwachung erstritten. Eine Liste von Urteilen zur Unterlassung von Videoüberwachung in anderen Bundesländern liegt hier nicht vor. Sie können von einer öffentlichen Stelle nur die Informationen erhalten, die dort vorhanden sind. Die Behörden sind nicht verpflichtet, Informationen zu beschaffen oder zu rekonstruieren. Dabei ist nicht schon das Zusammenstellen von Informationen aus verschiedenen Quellen als ein Beschaffen anzusehen. Ich hoffe Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen