Fakten-Booster

Die Kosten für die Erstellung der Spots und Anzeigen der Fakten-Booster Werbekampagne und deren Veröffentlichung im:

-Printbereich
-Radio
-Internet/Soziale Netzwerke
-Fernsehen

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. September 2022
  • Frist
    21. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kosten für di…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fakten-Booster [#259237]
Datum
17. September 2022 16:47
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kosten für die Erstellung der Spots und Anzeigen der Fakten-Booster Werbekampagne und deren Veröffentlichung im: -Printbereich -Radio -Internet/Soziale Netzwerke -Fernsehen Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259237 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259237/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Fakten-Booster [#259237]
Datum
19. September 2022 07:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage nach dem Informationsfre…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Fakten-Booster [#259237]
Datum
19. September 2022 08:20
Status
1,6 KB
image002.png
3,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Anzeige wurde in den Wochenendausgaben der regionalen Tageszeitungen, in Anzeigenblättern und in türkischen Zeitungen geschaltet. Die Gesamtkosten für diese Schaltung betragen 5.144.820,98 €; die Kosten trägt das Bundesministerium für Gesundheit. Planungen und Schaltungen der Werbemittel in den digitalen und klassischen Medien erfolgen durch die beauftragten Agenturen (Rahmenvertragsagenturen des Bundes), aufgrund von Vorgaben (sog. Briefings) des BMG. Anhand dieser Briefings, die zum Beispiel Festlegungen bezüglich der anzusprechenden Zielgruppen, der einzubeziehenden Regionen oder der Intensität enthalten, gestalten die beauftragten Agenturen die Schaltungen (sog. Flights). Die detaillierte Ausgestaltung der Flights obliegt den Agenturen. Angaben darüber, welche Publikationen im Einzelnen gebucht wurden und welche Kosten dabei im konkreten Einzelfall entstanden sind, liegen hier daher nicht vor. Teil der Kommunikationslinie „Fakten-Booster“ sind auch Hörfunkspots, die regelmäßig im zeitlichen Zusammenhang mit der Anzeigenschaltung ausgestrahlt werden und die Inhalte der veröffentlichten Print-Anzeigen aufgreifen. Fernsehspots sind nicht Teil der Kommunikationslinie „Fakten-Booster“. Mit freundlichen Grüßen