Straßenbau auf Logport I

Die Förderbedingungen für den Straßenbau auf Logport I, nach dem Ende der Krupp-Hütte, in Hinblick auf Straßenbreite und Parkplatzbreite.
Es reicht die konkrete Seite, welche diese Vorgaben macht und die Angabe des Förderers.

Bevorzugt als PDF oder Link.

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  • Datum
    5. Januar 2018
  • Frist
    6. Februar 2018
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Straßenbau auf Logport I [#25926]
Datum
5. Januar 2018 07:32
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Förderbedingungen für den Straßenbau auf Logport I, nach dem Ende der Krupp-Hütte, in Hinblick auf Straßenbreite und Parkplatzbreite. Es reicht die konkrete Seite, welche diese Vorgaben macht und die Angabe des Förderers. Bevorzugt als PDF oder Link.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre erneute E-Mail. Die Zuständigkeit liegt bei der entsprechend…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: Straßenbau auf Logport I [#25926]
Datum
5. Januar 2018 08:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre erneute E-Mail. Die Zuständigkeit liegt bei der entsprechenden Bewilligungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 25). Ihr Ersuchen wurde bereits im Dezember 2017 dort bearbeitet. Zur weiteren Bearbeitung wurde Ihre Anfrage auch an das Stadtentwicklungsdezernat weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Duisburg
Straßenbau auf Logport Ihr Zeichen Mein Zeichen Zimmer 61-02 204 Sehr geehrter Herr Scharfenort, sie beantragen n…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Via
Briefpost
Betreff
Straßenbau auf Logport
Datum
9. Februar 2018
Status
Warte auf Antwort
Ihr Zeichen Mein Zeichen Zimmer 61-02 204 Sehr geehrter Herr Scharfenort, sie beantragen nach IFG, Ihnen eine Kopie der Förderbedingungen für den Straßenbau auf Logport I im Hinblick auf Straßenbreite und Parkplatzbreite zuzusenden. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Sie erbitten die Zusendung ?der Förderbedingungen für den Straßenbau auf Logport I, nach dem Ende der Krupp-Hütte, in Hinblick auf Straßenbreite und Parkplatzbreite.? Ich muss Ihnen mitteilen, dass es ein solches Dokument nicht gibt. Zum Inhalt Ihrer Fragestellung kann ich Ihnen aber Folgendes mitteilen: Förderbedingungen und Förderbescheide beinhalten grundsätzlich keine Vorgaben zur Ausführung eines Fördergegenstands, wenn es dazu entsprechende Fachnormen gibt. Diese Fachnormen sind beim Straßenbau in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RAST) niedergelegt. Die RAST sieht für den Ausbau von Stadtstraßen eine Fahrbahnbreite von 6,50 Metern und für Parkbuchten von mind. 2 Metern vor. Beides ist hier umgesetzt worden. Die Pläne wurden der Straßenbaubehörde zur Genehmigung vorgelegt und mit diesen Maßen auch genehmigt. Entsprechend erfolgte die Umsetzung. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, die Antwort bezog sich auf o. g. Anfrage. Eine andere liegt mir nicht vor. Ich b…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
WG: Straßenbau auf Logport I [#25926]
Datum
13. Februar 2018 10:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, die Antwort bezog sich auf o. g. Anfrage. Eine andere liegt mir nicht vor. Ich bitte die Verwechslung zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Aussage deckt sich nicht mit denen von Duisport und des Landes NRW. http…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: WG: Straßenbau auf Logport I [#25926]
Datum
14. Februar 2018 06:52
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Aussage deckt sich nicht mit denen von Duisport und des Landes NRW. https://fragdenstaat.de/a/25654 Duisport schrieb sehr klar, dass es an den Förderbedingungen gelegen hätte. Sie sind also ganz sicher, dass es keine Informationen zu Förderbedingungen bei der Stadt Duisburg gibt? Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßenbau auf Logport I“ vom 05.01.2018 (#259…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: AW: WG: Straßenbau auf Logport I [#25926]
Datum
20. März 2018 17:25
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßenbau auf Logport I“ vom 05.01.2018 (#25926) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit Mail vom 09.02.2018 ging Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage Straßenbau auf L…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: AW: AW: WG: Straßenbau auf Logport I [#25926]
Datum
21. März 2018 09:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit Mail vom 09.02.2018 ging Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage Straßenbau auf Logport I [#25926] zu. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, und dazu schickte ich noch eine Nachfrage, die eindeutig mit Ja oder Nein beantwor…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Antwort: AW: AW: WG: Straßenbau auf Logport I [#25926]
Datum
22. März 2018 04:44
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, und dazu schickte ich noch eine Nachfrage, die eindeutig mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Siehe https://fragdenstaat.de/a/25926 Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßenbau auf Logport I“ vom 05.01.2018 (#259…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: AW: Antwort: AW: AW: WG: Straßenbau auf Logport I [#25926]
Datum
27. Mai 2018 08:12
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßenbau auf Logport I“ vom 05.01.2018 (#25926) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 111 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Duisburg
AUTO: Georg Puhe ist außer Haus (Rückkehr am 28.05.2018) Ich werde ab 25.05.2018 nicht im Büro sein. Ich kehre…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
AUTO: Georg Puhe ist außer Haus (Rückkehr am 28.05.2018)
Datum
27. Mai 2018 08:12
Status
Warte auf Antwort
Ich werde ab 25.05.2018 nicht im Büro sein. Ich kehre zurück am 28.05.2018. Hinweis: Dies ist eine automatische Antwort auf Ihre Nachricht "AW: AW: Antwort: AW: AW: WG: Straßenbau auf Logport I [#25926]" gesendet am 27.05.2018 08:12:37. Diese ist die einzige Benachrichtigung, die Sie empfangen werden, während diese Person abwesend ist.
Ulrich Scharfenort
AW: AUTO: Georg Puhe ist außer Haus (Rückkehr am 28.05.2018) [#25926] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Inform…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: AUTO: Georg Puhe ist außer Haus (Rückkehr am 28.05.2018) [#25926]
Datum
18. September 2018 06:21
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßenbau auf Logport I“ vom 05.01.2018 (#25926) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 225 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Duisburg
Antwort: AW: AUTO: Georg Puhe ist außer Haus (Rückkehr am 28.05.2018) [#25926] Sehr geehrter Herr Scharfenort, auc…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: AW: AUTO: Georg Puhe ist außer Haus (Rückkehr am 28.05.2018) [#25926]
Datum
18. September 2018 07:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, auch diese E-Mail wurde entsprechend weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
AW: Antwort: AW: AUTO: Georg Puhe ist außer Haus (Rückkehr am 28.05.2018) [#25926] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Antwort: AW: AUTO: Georg Puhe ist außer Haus (Rückkehr am 28.05.2018) [#25926]
Datum
5. Oktober 2018 16:40
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßenbau auf Logport I“ vom 05.01.2018 (#25926) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 242 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit E-Mail vom 18. September 2018 erinnern Sie an Ihre Anfrage vom 5. Januar 20…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
WG: Straßenbau auf Logport I [#25926]
Datum
15. Oktober 2018 15:29
Status
Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit E-Mail vom 18. September 2018 erinnern Sie an Ihre Anfrage vom 5. Januar 2018 gestützt auf das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Mit beigefügter E-Mail vom 9. Februar 2018 haben Sie eine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten. Bitte verstehen Sie diese Nachricht als abschließendes Schreiben in dieser Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen