Auskunft zu flugwetter.de
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Daten und Informationen zur sicheren Flugvorbereitung sollten - wie in anderen EU-Ländern - (kosten)frei zur Verfügung stehen. Leider ist dies in Deutschland nicht der Fall. Ich würde Sie daher um Zusendung folgender Informationen bzw. um Beantwortung folgender Fragen bitten:
- Statistiken zur Anzahl der Abrufe/Aufrufe bzw. Logins auf flugwetter.de, differenziert nach Website, App und Drittanbietern wenn möglich, sortiert nach Jahren und Monaten für die letzten 5 Jahre
- Wie viele aktive Lizenzen für flugwetter.de gibt es derzeit?
- Wie viel Prozent der aktiven Lizenzen hat eine Anschrift im Ausland hinterlegt?
- Welche technischen Möglichkeiten haben Drittanbieter auf die Daten von flugwetter.de zuzugreifen? Welche kommerziellen Rahmenbedingungen gelten hier? Werden hier Einzelverträge verhandelt oder kommt eine Preisliste zur Anwendung?
- Welche Kosten entstehen dem DWD tatsächlich mit jedem Zugriff auf flugwetter.de? Sofern diese Information nicht vorhanden ist, welche Gesamtkosten entstehen dem DWD für den Betrieb von flugwetter.de insgesamt pro Jahr?
- Wie setzt sich der Verkaufspreis einer Jahreslizenz für flugwetter.de von 79,50 EUR brutto zusammen? Wie viel hiervon sind tatsächliche Kosten?
- Auf welcher rechtlichen sowie inhaltlichen Grundlage ist entschieden worden den Service flugwetter.de kostenpflichtig anzubieten?
- Wie steht der DWD zur Tatsache, dass ein kostenpflichtiger Zugang zu flugwetter.de die Flugsicherheit in Deutschland negativ beeinträchtigt und vor allem Piloten auf "Reisen" das spontanen Wetterbriefing erschwert?
- Plant der DWD flugwetter.de in Zukunft (kosten)frei zur Verfügung zustellen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum18. September 2022
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21. Oktober 2022
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