Auskunft zu flugwetter.de

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Daten und Informationen zur sicheren Flugvorbereitung sollten - wie in anderen EU-Ländern - (kosten)frei zur Verfügung stehen. Leider ist dies in Deutschland nicht der Fall. Ich würde Sie daher um Zusendung folgender Informationen bzw. um Beantwortung folgender Fragen bitten:

- Statistiken zur Anzahl der Abrufe/Aufrufe bzw. Logins auf flugwetter.de, differenziert nach Website, App und Drittanbietern wenn möglich, sortiert nach Jahren und Monaten für die letzten 5 Jahre
- Wie viele aktive Lizenzen für flugwetter.de gibt es derzeit?
- Wie viel Prozent der aktiven Lizenzen hat eine Anschrift im Ausland hinterlegt?
- Welche technischen Möglichkeiten haben Drittanbieter auf die Daten von flugwetter.de zuzugreifen? Welche kommerziellen Rahmenbedingungen gelten hier? Werden hier Einzelverträge verhandelt oder kommt eine Preisliste zur Anwendung?
- Welche Kosten entstehen dem DWD tatsächlich mit jedem Zugriff auf flugwetter.de? Sofern diese Information nicht vorhanden ist, welche Gesamtkosten entstehen dem DWD für den Betrieb von flugwetter.de insgesamt pro Jahr?
- Wie setzt sich der Verkaufspreis einer Jahreslizenz für flugwetter.de von 79,50 EUR brutto zusammen? Wie viel hiervon sind tatsächliche Kosten?
- Auf welcher rechtlichen sowie inhaltlichen Grundlage ist entschieden worden den Service flugwetter.de kostenpflichtig anzubieten?
- Wie steht der DWD zur Tatsache, dass ein kostenpflichtiger Zugang zu flugwetter.de die Flugsicherheit in Deutschland negativ beeinträchtigt und vor allem Piloten auf "Reisen" das spontanen Wetterbriefing erschwert?
- Plant der DWD flugwetter.de in Zukunft (kosten)frei zur Verfügung zustellen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. September 2022
  • Frist
    21. Oktober 2022
  • 11 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Daten und Informationen zur sicheren Flugvorbereitung…
An Deutscher Wetterdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zu flugwetter.de [#259272]
Datum
18. September 2022 18:41
An
Deutscher Wetterdienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Daten und Informationen zur sicheren Flugvorbereitung sollten - wie in anderen EU-Ländern - (kosten)frei zur Verfügung stehen. Leider ist dies in Deutschland nicht der Fall. Ich würde Sie daher um Zusendung folgender Informationen bzw. um Beantwortung folgender Fragen bitten: - Statistiken zur Anzahl der Abrufe/Aufrufe bzw. Logins auf flugwetter.de, differenziert nach Website, App und Drittanbietern wenn möglich, sortiert nach Jahren und Monaten für die letzten 5 Jahre - Wie viele aktive Lizenzen für flugwetter.de gibt es derzeit? - Wie viel Prozent der aktiven Lizenzen hat eine Anschrift im Ausland hinterlegt? - Welche technischen Möglichkeiten haben Drittanbieter auf die Daten von flugwetter.de zuzugreifen? Welche kommerziellen Rahmenbedingungen gelten hier? Werden hier Einzelverträge verhandelt oder kommt eine Preisliste zur Anwendung? - Welche Kosten entstehen dem DWD tatsächlich mit jedem Zugriff auf flugwetter.de? Sofern diese Information nicht vorhanden ist, welche Gesamtkosten entstehen dem DWD für den Betrieb von flugwetter.de insgesamt pro Jahr? - Wie setzt sich der Verkaufspreis einer Jahreslizenz für flugwetter.de von 79,50 EUR brutto zusammen? Wie viel hiervon sind tatsächliche Kosten? - Auf welcher rechtlichen sowie inhaltlichen Grundlage ist entschieden worden den Service flugwetter.de kostenpflichtig anzubieten? - Wie steht der DWD zur Tatsache, dass ein kostenpflichtiger Zugang zu flugwetter.de die Flugsicherheit in Deutschland negativ beeinträchtigt und vor allem Piloten auf "Reisen" das spontanen Wetterbriefing erschwert? - Plant der DWD flugwetter.de in Zukunft (kosten)frei zur Verfügung zustellen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259272 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259272/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Deutscher Wetterdienst
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist bei uns eingegangen…
Von
Deutscher Wetterdienst
Betreff
WG: Auskunft zu flugwetter.de [#259272]
Datum
21. September 2022 14:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist bei uns eingegangen und wird zeitnah beantwortet werden. Kosten für die Beantwortung Ihrer Anfrage können je nach Arbeitsaufwand entstehen und können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beziffert werden. Einzelheiten regelt die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) und das dazugehörige Gebühren- und Auslagenverzeichnis, die Sie im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de/if... einsehen können. Es können maximal Gebühren i.H.v. 500 € entstehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sollte der Informationszugang gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir di…
An Deutscher Wetterdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Auskunft zu flugwetter.de [#259272]
Datum
21. September 2022 15:24
An
Deutscher Wetterdienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sollte der Informationszugang gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir die zu erwartenden Kosten detailliert aufzuschlüsseln und im Anschluss meine Zustimmung einzuholen. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259272 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259272/
Deutscher Wetterdienst
Sehr << Antragsteller:in >> die Gebühren können erst dann berechnet werden, wenn die Informationen zu…
Von
Deutscher Wetterdienst
Betreff
AW: WG: Auskunft zu flugwetter.de [#259272]
Datum
21. September 2022 15:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Gebühren können erst dann berechnet werden, wenn die Informationen zur Beantwortung der Anfrage abschließend zusammengestellt und die Anfrage damit beantwortet wurde. Aufgrund des Umfangs Ihrer Anfrage kann ich Ihnen aber bereits jetzt mitteilen, dass es sich vorliegend nicht um eine einfache Auskunft handelt. Bitte teilen Sie mir daher mit, ob Sie an Ihrer Anfrage festhalten. Eine Bearbeitung wird erst nach Ihrer Rückmeldung beginnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Eine pauschale Erhebung des maximalen Gebührensatzes …
An Deutscher Wetterdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Auskunft zu flugwetter.de [#259272]
Datum
22. September 2022 14:07
An
Deutscher Wetterdienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Eine pauschale Erhebung des maximalen Gebührensatzes ohne vorherige Feststellung des Aufwandes ist nicht akzeptabel und aus meiner Sicht auch nicht zulässig. Ich würde Sie bitten vgl. dem Aufwand einer einfachen, kostenfreien Anfrage zu prüfen, welche Aufwände für die Erhebung und Aufbereitung der angefragten Informationen anfallen werden. Sobald Sie mir dies mitteilen, kann ich die Kostenübernahme entsprechend bestätigen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259272 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259272/
Deutscher Wetterdienst
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe in keiner Weise von der Geltendmachung einer pauschalen Gebühr i…
Von
Deutscher Wetterdienst
Betreff
AW: WG: Auskunft zu flugwetter.de [#259272]
Datum
22. September 2022 14:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe in keiner Weise von der Geltendmachung einer pauschalen Gebühr i.H.d. Höchstsatzes gesprochen, sondern lediglich auf eine Maximalgebühr von 500 € hingewiesen. Die Gebühr wird sich anhand der Informationsgebührenverordnung bemessen und die zur Beantwortung aufzuwendenden Stunden und die beteiligten Beschäftigten berücksichtigen. Sie haben einen Fragenkatalog von 9, teils umfangreichen Fragen aufgeworfen, deren Beantwortungsgrundlage teilweise Jahrzehnte zurückreicht. Ich bitte daher um Verständnis, dass unter diesen Umständen nicht von einer einfachen, kostenfreien Anfrage ausgegangen werden kann. Ich bitte Sie daher letztmalig um Erklärung, ob an der Anfrage, auch unter dem Anfall von Gebühren, festgehalten wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> wunderbar, dann habe ich Sie falsch verstanden. Unter der Maßgabe, dass die Gebühre…
An Deutscher Wetterdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Auskunft zu flugwetter.de [#259272]
Datum
22. September 2022 16:23
An
Deutscher Wetterdienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wunderbar, dann habe ich Sie falsch verstanden. Unter der Maßgabe, dass die Gebühren sich am tatsächlichen Aufwand orientieren, einen Gesamtbetrag von 500 EUR nicht überschreiten und im Nachgang nachvollziehbar sind, halte ich an meiner Anfrage fest, vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259272 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259272/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Deutscher Wetterdienst
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Antworten auf die von Ihnen gestellten Fragen im R…
Von
Deutscher Wetterdienst
Betreff
WG: Auskunft zu flugwetter.de [#259272]
Datum
20. Oktober 2022 18:08
Status
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Antworten auf die von Ihnen gestellten Fragen im Rahmen Ihrer IFG-Anfrage. Wir haben uns bemüht, im Bereich der einfachen Auskunft zu bleiben, um Ihnen Kosten zu ersparen. Zur Sicherheit der Funktionalität sende ich Ihnen hier noch separat den Link zum "Regulierten Leistungsprogramm des Flugwetterdienstes" zu, auf den im Antwortkatalog bereits hingewiesen wird: https://www.dwd.de/DE/leistungen/lf_2... Mit freundlichen Grüßen