Unterscheidung von Schulleiterdienstbesprechungen und Schulleiterdienstversammlungen

Sämtliche amtlichen Informationen hinsichtlich von Schulleiterdienstversammlungen und Schulleiterdienstbesprechungen.
Von Interesse ist beispielsweise die jeweilige Art (im Sinne deren Funktion und Definition) sowie der Unterschied zwischen diesen - auch hinsichtlich deren Dokumentation. Zudem ist von Interesse, in welcher Form hierzu Absprachen/Informationen gegenüber den Staatlichen Schulämtern beim Kultusministerium vorliegen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. September 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche amt…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterscheidung von Schulleiterdienstbesprechungen und Schulleiterdienstversammlungen [#259289]
Datum
19. September 2022 09:55
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche amtlichen Informationen hinsichtlich von Schulleiterdienstversammlungen und Schulleiterdienstbesprechungen. Von Interesse ist beispielsweise die jeweilige Art (im Sinne deren Funktion und Definition) sowie der Unterschied zwischen diesen - auch hinsichtlich deren Dokumentation. Zudem ist von Interesse, in welcher Form hierzu Absprachen/Informationen gegenüber den Staatlichen Schulämtern beim Kultusministerium vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259289/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Kein Nachrichtentext
Von
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#259289] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen dank für Ihre Nachricht vom 17.10.2022 zu meiner Informations…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#259289]
Datum
30. Oktober 2022 12:15
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen dank für Ihre Nachricht vom 17.10.2022 zu meiner Informationsfreiheitsanfrage bzgl. Schulleiterdienstversammlungen und -besprechungen. Ich möchte versuchen - wie von Ihnen eingefordert -, meinen Antrag zu konkretisieren, um eine Beantwortung zu ermöglichen. Seitens Staatlicher Schulämter wird unterschieden zwischen Schulleiterdienstversammlungen und Schulleiterdienstbesprechungen. Hieraus ergeben sich andere Zusammensetzungen, Transparenzen usw. In der Annahme, dass es sich hierbei nicht um willkürliche Unterscheidungen und Benennungen handelt, bitte ich um Auskunft, was jeweils eine Schulleiterdienstversammlung und eine Schulleiterdienstbesprechung ist. Hat das Kultusministerium hierzu amtliche Informationen (z.B. in Form von Schreiben an die Schulämter, Gesetzen, Verordnungen, Erlasse, Verfügungen oder ähnlichem)? Worin liegen die Unterschiede zwischen Schulleiterdienstversammlungen und -besprechungen, die offensichtlich von Schulämtern unterschiedlich behandelt und gehandhabt werden? Hat das Kultusministerium amtliche Informationen, wann (z.B. zeitlich, inhaltlich, formal oder ähnliches) jeweils seitens eines Schulamts zu der einen oder der anderen Veranstaltung eingeladen werden muss/sollte/kann? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Kein Nachrichtentext
Von
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. November 2022
Status
Anfrage abgeschlossen