Personalstunden Informationsfreiheit

Wie viele Personalstunden hat Ihre Behörde in den Jahren 2021 und 2022 jeweils geplant und wie viele tatsächlich besetzt für den Bereich Informationsfreiheit?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. September 2022
  • Frist
    21. Oktober 2022
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Tiziana Saab
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Tiziana Saab
Betreff
Personalstunden Informationsfreiheit [#259316]
Datum
19. September 2022 15:40
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Personalstunden hat Ihre Behörde in den Jahren 2021 und 2022 jeweils geplant und wie viele tatsächlich besetzt für den Bereich Informationsfreiheit?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tiziana Saab Anfragenr: 259316 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259316/ Postanschrift Tiziana Saab << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tiziana Saab

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrte Frau Saab, vielen Dank für Ihren Antrag auf amtlichen Informationszugang gemäß Informationsfreiheit…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Re: Fwd: Fwd: Personalstunden Informationsfreiheit [#259316]
Datum
21. September 2022 09:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Saab, vielen Dank für Ihren Antrag auf amtlichen Informationszugang gemäß Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) vom 19.09.2022. Gerne komme ich Ihrem Antrag gemäß § 11 Absatz 1 IFG M-V nach und teile Ihnen folgendes mit: In der Behörde des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern sind für den Bereich der Informationsfreiheit zwei Vollzeitstellen, die zu 20 % bzw. 60 % nur das Thema Informationsfreiheit bearbeiten, geplant. Diese sind auch wie geplant besetzt. Ich hoffe, ich konnte mit diesen Informationen Ihre Frage beantworten. Mit freundlichen Grüßen