Personalstunden Informationsfreiheit

Wie viele Personalstunden hat Ihre Behörde in den Jahren 2021 und 2022 jeweils geplant und wie viele tatsächlich besetzt für den Bereich Informationsfreiheit?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. September 2022
  • Frist
    21. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
Tiziana Saab
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Tiziana Saab
Betreff
Personalstunden Informationsfreiheit [#259318]
Datum
19. September 2022 15:40
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Personalstunden hat Ihre Behörde in den Jahren 2021 und 2022 jeweils geplant und wie viele tatsächlich besetzt für den Bereich Informationsfreiheit?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tiziana Saab Anfragenr: 259318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259318/ Postanschrift Tiziana Saab << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tiziana Saab

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihr IFG-Antrag vom 19. September 2022 Sehr geehrte Frau Saab, auf Ihren o. g. IFG-Antrag, der hier zum Geschäftsz…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 19. September 2022
Datum
7. Oktober 2022 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Saab, auf Ihren o. g. IFG-Antrag, der hier zum Geschäftszeichen 1391.227 veraktet ist, teile ich Ihnen Folgendes mit: Unsere Behörde hat für den Bereich Informationsfreiheit in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 30 Personalstunden pro Woche geplant und tatsächlich besetzt. Mit freundlichen Grüßen