Personalstunden Informationsfreiheit

Wie viele Personalstunden hat Ihre Behörde in den Jahren 2021 und 2022 jeweils geplant und wie viele tatsächlich besetzt für den Bereich Informationsfreiheit?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. September 2022
  • Frist
    21. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
Tiziana Saab
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wi…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
Tiziana Saab
Betreff
Personalstunden Informationsfreiheit [#259321]
Datum
19. September 2022 15:40
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Personalstunden hat Ihre Behörde in den Jahren 2021 und 2022 jeweils geplant und wie viele tatsächlich besetzt für den Bereich Informationsfreiheit?
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tiziana Saab Anfragenr: 259321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259321/ Postanschrift Tiziana Saab << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tiziana Saab
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Eingangsbestätigung Vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Ihr Anliegen wird an das zu…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
19. September 2022 15:47
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Ihr Anliegen wird an das zuständige Referat zur Bearbeitung weitergeleitet. Sollte es sich bei Ihrer E-Mail um eine Beschwerde oder Kontrollanregung bezüglich eines Datenschutzverstoßes handeln, beachten Sie bitte diese Hinweise (PDF-Datei)<https://www.saechsdsb.de/images/stories/sdb_inhalt/behoerde/Informationsblatt_Beschwerden.pdf>. Hinweis: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
J-0127/15/33 Sehr geehrte Frau Saab, mit Mail vom 19.9.22 fragten Sie nach den geplanten und tatsächlich besetzt…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
AW: Personalstunden Informationsfreiheit [#259321]
Datum
18. Oktober 2022 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
J-0127/15/33 Sehr geehrte Frau Saab, mit Mail vom 19.9.22 fragten Sie nach den geplanten und tatsächlich besetzten Personalstunden für den Bereich Informationsfreiheit bei der Sächsischen Datenschutzbeauftragten (SDB) für 2021 und 2022. Sie stellen einen Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 I des SächsUIG, des § 2 III UIG des Bundes und § 2 I VIG. Ich bitte um nähere Erläuterung, auf welche Rechtsgrundlage Sie den Antrag stützen, da zumindest nach Ihren bisherigen Angaben die von Ihnen genannten Vorschriften nicht einschlägig sind. Ein Auskunftsanspruch aus § 4 I SächsUIG besteht mangels Umweltinformation i.S.v. § 3 II SächsUIG nicht. Auch ist das UIG des Bundes gemäß dessen § 1 II nicht anwendbar, das es sich bei der SDB um eine Landesbehörde handelt, und damit nicht um eine informationspflichtige Stelle des Bundes oder einer bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Nach Artikel 3 des "Gesetzes zur Einführung des Gesetzes über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen" vom 19.8.2022 tritt das SächsTranspG erst am 1.1.2023 in Kraft, so dass ein Informationsantrag nach § 10 des SächsTranspG noch nicht gestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen,