Mahngebühren der SUB Hamburg

Anfrage an: Universität Hamburg

Ich wüsste gern, wie hoch die jährlichen Einnahmen der SUB Hamburg durch Mahngebühren sind und welchen prozentualen Anteil sie an den Gesamteinnahmen der SUB ausmachen. Bitte für einen möglichst jungen Jahrgang beantworten. Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Januar 2018
  • Frist
    6. Februar 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Universität Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mahngebühren der SUB Hamburg [#25934]
Datum
5. Januar 2018 15:24
An
Universität Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Ich wüsste gern, wie hoch die jährlichen Einnahmen der SUB Hamburg durch Mahngebühren sind und welchen prozentualen Anteil sie an den Gesamteinnahmen der SUB ausmachen. Bitte für einen möglichst jungen Jahrgang beantworten. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Universität Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 05.01.2018 darf ich Ihnen mitteilen, dass die Universität Hambur…
Von
Universität Hamburg
Betreff
Mahngebühren der SUB Hamburg [#25934]
Datum
30. Januar 2018 16:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 05.01.2018 darf ich Ihnen mitteilen, dass die Universität Hamburg für Ihr Auskunftsbegehren nicht die zuständige Stelle ist. Zuständige Stelle für die Beantwortung Ihrer Anfrage ist die von der Universität Hamburg rechtlich unabhängige Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg (Kontakt: Von-Melle-Park 3, 20146 Hamburg / <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>). Mit freundlichen Grüßen