Statistik zur Kenntnisprüfung für ausländische Ärzte in BW

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Für Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. In Baden-Württemberg besteht dieses i.Allg. aus der Fachsprachprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung, welche bis zu zweimal wiederholt werden kann.

Senden Sie mir zu dieser Thematik bitte eine Statistik, aus der hervorgeht:

1) Wie hoch ist derzeit die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung in Baden-Württemberg?

2) Wie hoch ist der Prozentsatz der Bewerber, die die Kenntnisprüfung dreimal nicht bestehen?

Die oben genannten Informationen sind für ausländische Ärzte sehr wichtig. Ich würde mich sehr freuen, wenn die Informationen veröffentlicht werden könnten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. September 2022
  • Frist
    21. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Für Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland ko…
An Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik zur Kenntnisprüfung für ausländische Ärzte in BW [#259340]
Datum
19. September 2022 20:18
An
Regierungspräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Für Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. In Baden-Württemberg besteht dieses i.Allg. aus der Fachsprachprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung, welche bis zu zweimal wiederholt werden kann. Senden Sie mir zu dieser Thematik bitte eine Statistik, aus der hervorgeht: 1) Wie hoch ist derzeit die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung in Baden-Württemberg? 2) Wie hoch ist der Prozentsatz der Bewerber, die die Kenntnisprüfung dreimal nicht bestehen? Die oben genannten Informationen sind für ausländische Ärzte sehr wichtig. Ich würde mich sehr freuen, wenn die Informationen veröffentlicht werden könnten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ------------------ Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259340/

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Regierungspräsidium Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren, wir führen keine Statistiken für die Ihnen gestellten Fragen aus diesem Grunde kön…
Von
Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
AW: EXTERN Statistik zur Kenntnisprüfung für ausländische Ärzte in BW [#259340]
Datum
29. September 2022 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, wir führen keine Statistiken für die Ihnen gestellten Fragen aus diesem Grunde können diese auch nicht beantwortet werden. Nur folgendes ist festzuhalten: Der Anteil derjenigen, die die Kenntnisprüfung beim dritten Versuch nicht bestehen ist sehr gering ohne jedoch konkrete Zahlen liefern zu können. Mit freundlichen Grüßen