Messung von Gebäudeschadstoffen

Anfrage an: Universität Ulm

Eine Liste der für 2021, 2022 und 2023 geplanten Messungen von Gebäudeschadstoffen an und in den Gebäuden der Universität Ulm.
Sowie die Messprotokolle der 2021 und 2022 durchgeführten Messungen von Gebäudeschadstoffen an und in den Gebäuden der Universität Ulm.

Ergebnis der Anfrage

Überschreitung der Vorsorgegrenzwerte für PCP oder PCB in verschiedenen Räumen und Gebäuden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. September 2022
  • Frist
    22. Oktober 2022
  • Kosten dieser Information:
    105,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste der…
An Universität Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Messung von Gebäudeschadstoffen [#259379]
Datum
20. September 2022 14:33
An
Universität Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der für 2021, 2022 und 2023 geplanten Messungen von Gebäudeschadstoffen an und in den Gebäuden der Universität Ulm. Sowie die Messprotokolle der 2021 und 2022 durchgeführten Messungen von Gebäudeschadstoffen an und in den Gebäuden der Universität Ulm.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259379/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität Ulm
Messung von Gebäudeschadtoffen Verweis auf Landesbauamt für Planung, Kostenbescheid über 150€
Von
Universität Ulm
Via
Briefpost
Betreff
Messung von Gebäudeschadtoffen
Datum
21. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
440,4 KB
Verweis auf Landesbauamt für Planung, Kostenbescheid über 150€
<< Anfragesteller:in >>
AW: Messung von Gebäudeschadtoffen [#259379] Sehr geehrte Damen und Herren, ich akzeptiere die von Ihnen veransch…
An Universität Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Messung von Gebäudeschadtoffen [#259379]
Datum
23. Oktober 2022 15:28
An
Universität Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich akzeptiere die von Ihnen veranschlagten Gebühren für meine Informationsfreiheitsanfrage „Messung von Gebäudeschadstoffen“ vom 20.09.2022 (#259379), bitte stellen Sie alle vorhandenen Informationen zusammen. Da Sie keine Fristverlängerung nach LIFG §7 Abs. 7 geltend machen, darf ich Sie daran erinnern, dass die Anfrage von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet wurde. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Ulm
Überschreitung der Vorsorgegrenzwerte für PCP oder PCB in verschiedenen Räumen und Gebäuden. Schriftteil zu Messbe…
Von
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Ulm
Via
Briefpost
Betreff
Messung von Gebäudeschadstoffen
Datum
29. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort
Überschreitung der Vorsorgegrenzwerte für PCP oder PCB in verschiedenen Räumen und Gebäuden. Schriftteil zu Messbedingungen des "Protokolls" wahrscheinlich erst auf Anfrage erstellt und nicht als Unterlage vorhanden, Messwerte extra aus einem anderen Dokument kopiert. Planung nicht vorhanden, Verweis auf das Landesamt Bau und Vermögen.

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte stellen Sie die vorhandenen Dokumente, die sie in ihrer Anwort vom 24.10.202…
An Universität Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Messung von Gebäudeschadstoffen [#259379]
Datum
10. November 2022 16:02
An
Universität Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte stellen Sie die vorhandenen Dokumente, die sie in ihrer Anwort vom 24.10.2022 auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Messung von Gebäudeschadstoffen“ vom 20.09.2022 (#259379) in Teilen als Kopie verwendet haben, vollständig zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>