Berücksichtigung von Lärmbelastungen in der Grundsteuer
Die Anweisung, wie eine Lärmbelastung bei der Grundsteuerermittlung zu berücksichtigen ist.
Hintergrund:
Die Grundsteuer ergibt sich aus dem Wert des Grundstücks, der Wert eines Grundstück sinkt regelmäßig wenn die Lärmbelastung zunimmt.
Aus der Fachzeitschrift Immissionsschutz 1/14 S. 30-34 ist mir z.B. bekannt, dass der Wert eines Grundstücks bzw. einer Immobilie mit jedem dB(A) an Fluglärm um 0,7 % abnimmt.
Anfrage erfolgreich
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Datum6. Januar 2018
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9. Februar 2018
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- Von
- Ulrich Scharfenort
- Betreff
- Berücksichtigung von Lärmbelastungen in der Grundsteuer [#25944]
- Datum
- 6. Januar 2018 09:59
- An
- Finanzamt Duisburg-West
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
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- Von
- Ulrich Scharfenort
- Betreff
- AW: Berücksichtigung von Lärmbelastungen in der Grundsteuer [#25944]
- Datum
- 9. Februar 2018 11:52
- An
- Finanzamt Duisburg-West
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Behörde
- Betreff
- Berücksichtigung von Lärmbelästigungen in der Grundsteuer
- Datum
- 16. Februar 2018 07:15
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Ulrich Scharfenort
- Betreff
- AW: Berücksichtigung von Lärmbelästigungen in der Grundsteuer [#25944]
- Datum
- 17. Februar 2018 16:21
- An
- Empfängername
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Finanzamt Duisburg-West
- Betreff
- Berücksichtigung von Lärmbelästigungen in der Grundsteuer [#25944]
- Datum
- 14. März 2018 10:16
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Ulrich Scharfenort
- Betreff
- AW: Berücksichtigung von Lärmbelästigungen in der Grundsteuer [#25944]
- Datum
- 15. März 2018 07:25
- An
- Finanzamt Duisburg-West
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Finanzamt Duisburg-West
- Betreff
- Berücksichtigung von Lärmbelästigung bei der Grundsteuer
- Datum
- 20. März 2018 09:46
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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