Meldungen und Rechtsfolgen durch knoellchen@siegburg.de

Welche Rechtsfolgen haben sich durch Meldung von Parkverstößen über die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> in der Vergangenheit ergeben?

Bitte teilen Sie hierzu für die Jahre 2019 bis 2022, aufgeschlüsselt nach einzelnen Jahren, mit:
Wie viele Anzeigen von Parkverstößen wurden formlos per E-Mail an o.
a. Adresse eingereicht?
Wie oft kam es in der Folge zu einer erfolgreichen Ahndung des Verstoßes?
Wie hoch ist die Gesamtsumme der hierdurch eingenommenen Bußgelder?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. September 2022
  • Frist
    25. Oktober 2022
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Siegburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldungen und Rechtsfolgen durch <<E-Mail-Adresse>> [#259529]
Datum
22. September 2022 22:34
An
Kommunalverwaltung Siegburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Rechtsfolgen haben sich durch Meldung von Parkverstößen über die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> in der Vergangenheit ergeben? Bitte teilen Sie hierzu für die Jahre 2019 bis 2022, aufgeschlüsselt nach einzelnen Jahren, mit: Wie viele Anzeigen von Parkverstößen wurden formlos per E-Mail an o. a. Adresse eingereicht? Wie oft kam es in der Folge zu einer erfolgreichen Ahndung des Verstoßes? Wie hoch ist die Gesamtsumme der hierdurch eingenommenen Bußgelder?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259529/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Meldungen und Rechtsfolgen durch <<E-Mai…
An Kommunalverwaltung Siegburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Meldungen und Rechtsfolgen durch <<E-Mail-Adresse>> [#259529]
Datum
25. Oktober 2022 08:32
An
Kommunalverwaltung Siegburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Meldungen und Rechtsfolgen durch <<E-Mail-Adresse>>“ vom 22.09.2022 (#259529) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Meldungen und Rechtsfolgen durch <<E-Mai…
An Kommunalverwaltung Siegburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Meldungen und Rechtsfolgen durch <<E-Mail-Adresse>> [#259529]
Datum
25. Oktober 2022 08:33
An
Kommunalverwaltung Siegburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Meldungen und Rechtsfolgen durch <<E-Mail-Adresse>>“ vom 22.09.2022 (#259529) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>