Niedrigwassermanagement Wagensteigbach/Natura-2000-Gebiet Kandelwald, Rosskopf, Zartener Becken

Antrag nach dem UVwG Baden-Württemberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit beantrage ich, Herr Mark Rauschkolb, gemäß Teil 3 (§§ 22-35) des Umweltverwaltungsgesetzes Baden-Württemberg die nachfolgende Umweltinformation im Sinne von § 23, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 u. 3 UVwG Ba.-Wü.:
Akteneinsicht bei Ihnen vor Ort in den Leitfaden zum Niedrigwassermanagement für den Wagensteigbach im Zartener Becken inklusive der Akte mit den Vorarbeiten zu dem benannten Leitfaden.

Zum Sachverhalt:
Der Wagensteigbach ist Teil des Natura-2000-Gebietes „Kandelwald, Rosskopf und Zartener Becken“.
Der Schutzstatus als FFH-Gebiet wurde hierfür am 25.10.2018 verkündet.
Im Managementplan für das betreffende Natura-2000- Gebiet vom 26.11.2020 wird auf Seite 140f. ein mit hoher Dringlichkeit sofort zu erstellender Leitfaden und ein dauerhaftes Niedrigwassermanagement für den Wagensteigbach aufgeführt.
In diesem Zuge sollte u.a. auch die Ursachenklärung für den Wassermangel in Hitzeperioden und Maßnahmen für eine ständige Wasserführung des Baches erfolgen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. September 2022
  • Frist
    25. Oktober 2022
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Mark Rauschkolb
Antrag nach dem UVwG Baden-Württemberg Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich, Herr Mark Rauschko…
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
Mark Rauschkolb
Betreff
Niedrigwassermanagement Wagensteigbach/Natura-2000-Gebiet Kandelwald, Rosskopf, Zartener Becken [#259530]
Datum
22. September 2022 22:58
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG Baden-Württemberg Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich, Herr Mark Rauschkolb, gemäß Teil 3 (§§ 22-35) des Umweltverwaltungsgesetzes Baden-Württemberg die nachfolgende Umweltinformation im Sinne von § 23, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 u. 3 UVwG Ba.-Wü.: Akteneinsicht bei Ihnen vor Ort in den Leitfaden zum Niedrigwassermanagement für den Wagensteigbach im Zartener Becken inklusive der Akte mit den Vorarbeiten zu dem benannten Leitfaden. Zum Sachverhalt: Der Wagensteigbach ist Teil des Natura-2000-Gebietes „Kandelwald, Rosskopf und Zartener Becken“. Der Schutzstatus als FFH-Gebiet wurde hierfür am 25.10.2018 verkündet. Im Managementplan für das betreffende Natura-2000- Gebiet vom 26.11.2020 wird auf Seite 140f. ein mit hoher Dringlichkeit sofort zu erstellender Leitfaden und ein dauerhaftes Niedrigwassermanagement für den Wagensteigbach aufgeführt. In diesem Zuge sollte u.a. auch die Ursachenklärung für den Wassermangel in Hitzeperioden und Maßnahmen für eine ständige Wasserführung des Baches erfolgen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Mark Rauschkolb Anfragenr: 259530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259530/ Postanschrift Mark Rauschkolb << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Regierungspräsidium Freiburg
Sehr geehrter Herr Rauschkolb, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Erhalt ich Ihnen hiermit gerne bestätige. Ihr…
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
AW: EXTERN Niedrigwassermanagement Wagensteigbach/Natura-2000-Gebiet Kandelwald, Rosskopf, Zartener Becken [#259530] - hier: Eingangsbestätigung
Datum
4. Oktober 2022 16:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rauschkolb, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Erhalt ich Ihnen hiermit gerne bestätige. Ihr Anliegen wir nun intern geprüft. Eine Rückmeldung hierzu erhalten Sie selbstverständlich innerhalb der von Ihnen angeführten Monatsfrist (§ 24 Abs. 3 UVwG). Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Regierungspräsidium Freiburg
Sehr geehrter Herr Rauschkolb, mit Schreiben vom 22.09.2022 beantragten Sie Akteneinsichtnahme bezüglich eines n…
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
AW: EXTERN Niedrigwassermanagement Wagensteigbach/Natura-2000-Gebiet Kandelwald, Rosskopf, Zartener Becken [#259530]
Datum
20. Oktober 2022 11:37
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Rauschkolb, mit Schreiben vom 22.09.2022 beantragten Sie Akteneinsichtnahme bezüglich eines nach dem Managementplan (MaP) für das FFH-Gebiet 8013-342 „Kandelwald, Roßkopf und Zartener Becken“ zu erstellenden Leifadens zum Niedrigwassermanagement für den Wagensteigbach inklusive der diesen vorbereitenden Aktenbestandteile nach dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG). Ihrem Antrag können wir in der Sache nicht nachkommen, da ein solcher Leitfaden nicht erstellt wurde und dementsprechend nicht als Umweltinformation iSd § 24 Abs. 1 UVwG zur Verfügung steht. Gleichwohl möchten wir Ihnen in diesem Zusammenhang die nachfolgenden naturschutzfachlichen Hintergrundinformationen mitteilen: Der Wagensteigbach ist Teil des Natura-2000-Gebietes „Kandelwald, Rosskopf und Zartener Becken“. Der Schutzstatus als FFH-Gebiet wurde hierfür am 25.10.2018 verkündet. Im MaP für das betreffende Natura-2000- Gebiet vom 26.11.2020 wird auf Seite 140f. ein zu erstellender Leitfaden und ein dauerhaftes Niedrigwassermanagement für den Wagensteigbach aufgeführt. Der MaP ist ein Fachplan, der u.a. Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von Arten und deren Lebensstätten enthält. In dem von Ihnen angesprochenen Fall geht es um die seltenen Dohlen- und Steinkrebse in verschiedenen Bächen im Dreisamtal. Die Erstellung eines Leitfadens zum Niedrigwassermanagement stellt eine Maßnahmenmöglichkeit zum Schutz dieser Arten dar. Wir haben uns jedoch dazu entschieden, Maßnahmen nach Einzelfall zu prüfen und umzusetzen, um dementsprechend auch auf die Besonderheiten der jeweiligen Situation flexibel und individuell reagieren zu können. Dies ermöglicht uns ein aus naturschutzfachlicher Perspektive effektiveres Vorgehen. So haben wir die austrocknungsgefährdeten Bäche im Dreisamtal und weitere Gewässer im Regierungsbezirk unter Beobachtung gestellt und Krebsrettungen – wo es machbar war – durchgeführt. Diese Unterfangen waren und sind aufgrund diverser Faktoren sehr aufwändig und komplex. Insbesondere müssen geeignete, noch wasserführende Gewässer gefunden werden, die die Lebensbedingungen der Krebs erfüllen. Des Weiteren besteht die Gefahr der Übertragung von Krankheitserregern, sodass eine schonende und professionelle Vorgehensweise essentiell ist. Über die Krebsrettungsaktionen werden wir zeitnah einen Bericht veröffentlichen (voraussichtlich Januar 2023), den wir Ihnen gerne zukommen lassen, sofern sie Interesse daran haben. Wir hoffen, dass wir Ihr Auskunftsinteresse auf diesem Wege erfüllen konnten und Ihnen die naturschutzfachlichen Hintergründe des Vorgehens ausreichend darlegen konnten. Falls Sie im Hinblick auf das UVwG-Verfahren noch einen förmlichen Bescheid wünschen, bitte ich Sie um entsprechende Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen