Sanktionen nach Artikel 32 Verordnung EG/1371/2007

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Die Vorschriften und Maßnahmen zu den festgelegten Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung 1371/2007/EG nach Artikel 32 dieser Verordnung, welche der europäischen Kommission mitgeteilt wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. September 2022
  • Frist
    28. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Vorschriften …
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sanktionen nach Artikel 32 Verordnung EG/1371/2007 [#259578]
Datum
24. September 2022 00:03
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Vorschriften und Maßnahmen zu den festgelegten Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung 1371/2007/EG nach Artikel 32 dieser Verordnung, welche der europäischen Kommission mitgeteilt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259578 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259578/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Eisenbahn-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang vom 24.09.2022 ist hier eingegangen. …
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: Sanktionen nach Artikel 32 Verordnung EG/1371/2007 [#259578]
Datum
28. September 2022 16:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang vom 24.09.2022 ist hier eingegangen. Die Mitteilung an die Europäische Kommission nach Art. 32 Verordnung (EG) 1371/2007 wurde vom Bundesministerium der Justiz erstellt. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrem Informationsbegehren unmittelbar an das Bundesministerium der Justiz. Mit freundlichen Grüßen