Zertifizierungsunterlagen Nordstream 2 - Dokumententitel

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Eine Tabelle sämtlicher Dokumente, die im Rahmen des ausgesetzten Zertifizierungsverfahrens von Nordstream 2 vorliegen bzw. zur Entscheidung notwendig sind, mit folgenden Spalten, wobei ggfs. vorhandene Anlagen der Dokumente als einzelne Dokumente zu sehen sind:
- Dokumententitel
- Einreichende(s) Behörde/Gesellschaft/Unternehmen
- Datum der Eingangs bei der BNetzA (leer, falls noch nicht eingegangen / ausstehend)

Bei dem Versorgungssicherheitsbericht des BMWi bitte das Datum des Eingangs verwenden, wenngleich dieser als zurückgezogen und somit nicht als eingereicht gelten dürfte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. September 2022
  • Frist
    28. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Tabelle sämt…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zertifizierungsunterlagen Nordstream 2 - Dokumententitel [#259605]
Datum
24. September 2022 16:25
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Tabelle sämtlicher Dokumente, die im Rahmen des ausgesetzten Zertifizierungsverfahrens von Nordstream 2 vorliegen bzw. zur Entscheidung notwendig sind, mit folgenden Spalten, wobei ggfs. vorhandene Anlagen der Dokumente als einzelne Dokumente zu sehen sind: - Dokumententitel - Einreichende(s) Behörde/Gesellschaft/Unternehmen - Datum der Eingangs bei der BNetzA (leer, falls noch nicht eingegangen / ausstehend) Bei dem Versorgungssicherheitsbericht des BMWi bitte das Datum des Eingangs verwenden, wenngleich dieser als zurückgezogen und somit nicht als eingereicht gelten dürfte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259605/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (#259605) Sehr [geschwärzt], hiermit bestätigt Ihnen die Beschlus…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (#259605)
Datum
29. September 2022 17:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], hiermit bestätigt Ihnen die Beschlusskammer den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.09.2022 (#259605). Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK7-22-104 geführt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Referent Beschlusskammer 7 - Regulierung Gasnetze Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]

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Bundesnetzagentur
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (#259605) Sehr << Antragsteller:in >> die Beschlusska…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (#259605)
Datum
14. November 2022 13:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Beschlusskammer nimmt Bezug auf Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.09.2022 bezüglich der Dokumente, die im Rahmen des ausgesetzten Zertifizierungsverfahrens von Nordstream 2 vorliegen bzw. zur Entscheidung notwendig sind. Im Folgenden erhalten Sie die beantragten Informationen im Rahmen einer einfachen Auskunft. Vorweg möchte die Beschlusskammer jedoch klarstellen, dass nach den Anwendungshinweisen des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (GMBl. 2005, 1346 (1349)) die Behörde die Informationen nicht nach den Wünschen des Antragstellers aufbereiten oder erläutern braucht, sondern es der auskunftserteilenden Behörde obliegt zu entscheiden, welche Darstellungsform als geeignet anzusehen ist. Im Einzelnen: 1. Zertifizierungsrelevante Dokumente bzgl. der Gas for Europe GmbH Wie Sie der Internetseite der Bundesnetzagentur entnehmen können, hat die Beschlusskammer am 16.11.2021 das Zertifizierungsverfahren vorläufig ausgesetzt. Der Grund für die Aussetzung ist eine Rechtsformänderung bei der Nord Stream 2 AG. Diese hat sich dazu entschieden, eine Tochtergesellschaft (Gas for Europe GmbH) zu gründen, die Eigentümerin und Betreiberin des deutschen Teilstücks der Pipeline Nord Stream 2 werden soll. Dies führt dazu, dass die Gas for Europe GmbH die entflechtungsrechtlichen Vorgaben an einen Unabhängigen Transportnetzbetreiber gemäß §§ 10 bis 10e EnWG einhalten und entsprechende Unterlagen, Nachweise etc. der Beschlusskammer vorlegen muss. Das Verfahren ist daher solange ausgesetzt, bis die Durchführung der Übertragung der wesentlichen Vermögenswerte und personellen Mittel auf die Gas for Europe GmbH abgeschlossen ist sowie die Beschlusskammer in der Lage war, die neu vorgelegten Unterlagen der Gas for Europe GmbH auf ihre Vollständigkeit hin zu prüfen (vgl. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK7-GZ/2021/BK7-21-0056/BK7-21-0056_Antrag.html?nn=361064). Welche Unterlagen Transportnetzbetreiber für eine Zertifizierung einreichen müssen, kann dem diesbezüglich veröffentlichten Hinweispapier der Bundesnetzagentur entnommen werden (vgl. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK06/BK6_75_Zerti_Entfl/Hinweispapier_Antragstellung/Zertifizierung_BK6_NavNode.html). In der Anlage 2 des Hinweispapiers ist wiederum konkret bzw. detailliert aufgelistet, welche Unterlagen ein Transportnetzbetreiber für eine Zertifizierung als Unabhängiger Transportnetzbetreiber (UTB), wie vorliegend begehrt, bei der Bundesnetzagentur zur Prüfung einreichen muss. Zusätzlich dazu ist bei Zertifizierungen in Bezug auf Drittsaaten i.S.d. § 4b EnWG, wie vorliegend, eine Bewertung des BMWK erforderlich, ob die Erteilung der Zertifizierung die Sicherheit der Gasversorgung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union gefährdet. In Bezug auf die Gas for Europe GmbH wurden bislang ausschließlich Unterlagen betreffend der Unternehmensleitung (Lebensläufe (Ziffern 16.1, 17.1 und 21.2 der Anlage 2) , Unabhängigkeitserklärungen (Ziffer 17.3 der Anlage 2), Geschäftsordnung Aufsichtsrat (Ziffer 21.3 der Anlage 2)), ein Handelsregisterauszug (Ziffer 3 der Anlage 2), eine Absichtserklärung bezüglich eines Mietvertrages (Ziffer 8.3 der Anlage 2), die markenrechtlichen Eintragungsurkunden (Ziffern 6.1 und 6.2 der Anlage 2) sowie die Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag (Ziffern 10.4, 12.1 und 21.1 der Anlage 2) eingereicht. Die Einreichung erfolgte dabei am 24.01.2022. Alle sonstigen, für die Prüfung notwendigen Unterlagen bzw. Dokumente der Anlage 2 wurden hingegen bislang nicht für die Gas for Europe GmbH eingereicht, weswegen das Verfahren auch weiterhin ausgesetzt ist. 2. Versorgungssicherheitsbewertung BMWK Die Versorgungssicherheitsbewertung des BMWK vom 26.10.2021 ist am gleichen Tag bei der Beschlusskammer eingegangen. Mit freundlichen Grüßen