Pachtvertrag b. d. Reitbahn

Den Pachtvertrag zwischen Hamburg und des Pavillon, Bei der Reitbahn 9
<< Adresse entfernt >>.
Weitere laufende Pachtverträge, die den Platz Bei der Reitbahn betreffen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. September 2022
  • Frist
    28. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pachtvertrag b. d. Reitbahn [#259622]
Datum
25. September 2022 10:10
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Den Pachtvertrag zwischen Hamburg und des Pavillon, Bei der Reitbahn 9 << Adresse entfernt >>. Weitere laufende Pachtverträge, die den Platz Bei der Reitbahn betreffen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259622/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 25.09.2022 auf Informationszugang n…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
AW: [EXTERN]-Pachtvertrag b. d. Reitbahn [#259622]
Datum
27. September 2022 08:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 25.09.2022 auf Informationszugang nach dem HmbTG ist am 25.09.2022 beim Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) eingegangen. In Ihrem Antrag begehren Sie: „Den Pachtvertrag zwischen Hamburg und des Pavillon, Bei der Reitbahn 9, << Adresse entfernt >>.“ sowie „Weitere laufende Pachtverträge, die den Platz Bei der Reitbahn betreffen.“ Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Wir werden hiernach unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Wir möchten bereits jetzt auf § 13 Abs. 6 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach § 13 Abs. 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der „Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO)“ vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456), in den jeweils geltenden Fassungen, erhoben werden. Über die Höhe der Gebühr ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der genannten Gebührenordnung und deren Anlage zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen für das Zugänglichmachen von Informationen zwischen 15,- und 600,- Euro liegt. Eine anteilige Gebühr kann auch dann erhoben werden, wenn die Auskunft nur teilweise erteilt und im Übrigen abgelehnt wird. Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens getroffen werden, wenn fest steht, welche Schritte zur umfassenden Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich waren. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen auf Ihren Antrag vom 25. September 2022 zurück, mit dem Sie E…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
AW: [EXTERN]-Pachtvertrag b. d. Reitbahn [#259622]
Datum
28. September 2022 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.png
5,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen auf Ihren Antrag vom 25. September 2022 zurück, mit dem Sie Einsicht in "den Pachtvertrag zwischen Hamburg und des Pavillon, Bei der Reitbahn 9 << Adresse entfernt >>." sowie "Weitere laufende Pachtverträge, die den Platz Bei der Reitbahn betreffen." begehren. Die erbetenen Informationen liegen im Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen nicht vor. Das Grundstück Bei der Reitbahn 9, << Adresse entfernt >> ist eine vom Bezirksamt Altona verwaltete Fläche, weshalb Sie die Möglichkeit haben, Ihren Antrag dort noch einmal zu stellen. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen